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Umsatzsteuerrecht - Aktuell für den Unternehmer Verschärfte ...

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Kapitel B.<br />

Warenverkehr – national (4)<br />

Fall 2 (a) - Fall Abschlagsrechnung / Anzahlung - Lösung:<br />

- <strong>Unternehmer</strong> A erstellt Abschlagsrechnung netto 100 T€ an <strong>Unternehmer</strong> B zzgl.<br />

19 % deutscher USt (19 T€); damit brutto: 119 T€<br />

- <strong>Unternehmer</strong> A schuldet 19 T€ USt erst im Voranmeldezeitraum (USt-VAZ) der Bezahlung<br />

dieser Abschlagsrechnung durch B (20.03.2011),<br />

weil der A noch nicht wirksam geleistet hat (erst am 20.04.2011)<br />

- also schuldet A die USt erst im Voranmeldezeitraum März 2011<br />

- <strong>Unternehmer</strong> B erhält Rechnung zwar bereits frühestens am 11.02.2011<br />

- jedoch muss B <strong>für</strong> VoSt aus Abschlagsrechnungen die Rechnung besitzen<br />

und auch bezahlt haben<br />

- Vorsteuerabzug <strong>für</strong> B i.H.v. 19 T€ damit auch erst im Voranmeldezeitraum März 2011

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