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Umsatzsteuerrecht - Aktuell für den Unternehmer Verschärfte ...

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Kapitel C.<br />

Warenverkehr - international<br />

Fall 5 - internationales Reihengeschäft zwischen Unternehmen (D bewegt) - Lösung:<br />

- die bewegte Lieferung ist der Umsatz von D an I, da der D die reale Warenbewegung ausführt<br />

- Ort der bewegten Lieferung ist dort, wo die Warenbewegung beginnt, also Deutschland<br />

- nur die bewegte Lieferung kann steuerfrei sein (Ausfuhr oder innergemeinschaftliche Lieferung)<br />

- D berechnet netto 100 T€ an I ohne USt<br />

- D schreibt in Rechnung Text: „steuerfreie Ausfuhr“<br />

- D hat also umsatzsteuerfreien Ausfuhrumsatz und keine umsatzsteuerfreie<br />

innergemeinschaftliche Lieferung!<br />

- wäre der mittlere <strong>Unternehmer</strong> ebenfalls ein Deutscher (D2 statt I), so wäre auch dann eine<br />

umsatzsteuerfreie Ausfuhr gegeben und kein steuerpflichtiger Inlandsumsatz!<br />

- der Umsatz von I an <strong>den</strong> R ist die unbewegte („ruhende) Lieferung, <strong>den</strong>n es kann in einem<br />

Reihengeschäft immer nur eine bewegte Lieferung geben<br />

- Ort der ruhen<strong>den</strong> Lieferung, die der bewegten nachfolgt, ist dort, wo die Warenbewegung endet,<br />

also Russland<br />

- der I führt also einen in Russland steuerbaren Umsatz aus und muss sich dort registrieren lassen<br />

Wichtig: entschei<strong>den</strong>d ist immer, was mit der Ware bei der bewegten Lieferung passiert!

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