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Umsatzsteuerrecht - Aktuell für den Unternehmer Verschärfte ...

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Kapitel C.<br />

Warenverkehr - international<br />

Fall 7 - internationales Reihengeschäft zwischen Unternehmen - Lösung:<br />

- GRUNDFALL: die Lieferung des D an <strong>den</strong> I ist die erste in der Kette, also ist dies die bewegte Lieferung<br />

- AUSNAHME: der I in der Mitte weist durch Incoterms und deutsche USt-ID-Nr. nach, dass er gleichzeitig<br />

als Lieferant und nicht nur als Abnehmer der Ware auftritt<br />

Grundfall: * die Lieferung des D an <strong>den</strong> I ist die bewegte und als solche eine steuerfreie Ausfuhr (!),<br />

da die Ware selbst nicht in das übrige EU-Ausland, sondern vielmehr in das Drittland<br />

(Russland) gelangt<br />

* D muss an I eine Netto-Rechnung schreiben ohne USt<br />

* die Lieferung des I an <strong>den</strong> R ist dann die nachfolgend ruhende Lieferung und als solche<br />

an dem Ort ausgeführt, an dem die Ware bei Beendigung der Warenbewegung sich befindet;<br />

also Russland<br />

* I muss sich in Russland umsatzsteuerlich registrieren lassen

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