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Umsatzsteuerrecht - Aktuell für den Unternehmer Verschärfte ...

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Kapitel C.<br />

Warenverkehr – international (7)<br />

Ort der Lieferung und daraus resultierende Steuerpflicht<br />

bei typischer Warenbewegung<br />

Fall 3 - Grundfall international - Europäische Union (EU) Lösung:<br />

- <strong>Unternehmer</strong> D berechnet netto 100 T€ an <strong>Unternehmer</strong> T ohne USt<br />

- <strong>Unternehmer</strong> D schreibt in Rechnung Text: „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“<br />

- <strong>Unternehmer</strong> D gibt in dieser Rechnung seine bundesdeutsche und diejenige ID-Nr. des<br />

Leistungsempfängers an (hier: USt-ID-Nr. des tschechischen <strong>Unternehmer</strong>s T)<br />

- <strong>Unternehmer</strong> T versteuert <strong>den</strong> sogenannten „innergemeinschaftlichen Erwerb“ mit seinem<br />

nationalen Umsatzsteuersatz (derzeit in Tschechien: 20 % USt)<br />

- <strong>Unternehmer</strong> T kann diese Umsatzsteuer auf <strong>den</strong> Wareneinsatz (Erwerb der deutschen<br />

Ware) als Vorsteuer geltend machen<br />

- Achtung: im umgekehrten Fall gilt dies genauso!<br />

- beim Import von Waren von Unternehmen aus dem EU-Ausland muss der deutsche<br />

<strong>Unternehmer</strong> 19 % deutsche Umsatzsteuer abführen und kann diese sich grundsätzlich<br />

als Vorsteuer geltend machen!

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