Umsatzsteuerrecht - Aktuell für den Unternehmer Verschärfte ...
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Kapitel C.<br />
Warenverkehr – international (7)<br />
Ort der Lieferung und daraus resultierende Steuerpflicht<br />
bei typischer Warenbewegung<br />
Fall 3 - Grundfall international - Europäische Union (EU) Lösung:<br />
- <strong>Unternehmer</strong> D berechnet netto 100 T€ an <strong>Unternehmer</strong> T ohne USt<br />
- <strong>Unternehmer</strong> D schreibt in Rechnung Text: „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“<br />
- <strong>Unternehmer</strong> D gibt in dieser Rechnung seine bundesdeutsche und diejenige ID-Nr. des<br />
Leistungsempfängers an (hier: USt-ID-Nr. des tschechischen <strong>Unternehmer</strong>s T)<br />
- <strong>Unternehmer</strong> T versteuert <strong>den</strong> sogenannten „innergemeinschaftlichen Erwerb“ mit seinem<br />
nationalen Umsatzsteuersatz (derzeit in Tschechien: 20 % USt)<br />
- <strong>Unternehmer</strong> T kann diese Umsatzsteuer auf <strong>den</strong> Wareneinsatz (Erwerb der deutschen<br />
Ware) als Vorsteuer geltend machen<br />
- Achtung: im umgekehrten Fall gilt dies genauso!<br />
- beim Import von Waren von Unternehmen aus dem EU-Ausland muss der deutsche<br />
<strong>Unternehmer</strong> 19 % deutsche Umsatzsteuer abführen und kann diese sich grundsätzlich<br />
als Vorsteuer geltend machen!