Umsatzsteuerrecht - Aktuell für den Unternehmer Verschärfte ...
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Kapitel C.<br />
Warenverkehr - international<br />
Fall 6 - internationales Reihengeschäft zwischen Unternehmen (R bewegt):<br />
- Russe R bestellt bei Italiener I eine Maschine, dieser hat die Maschine nicht vorrätig<br />
- Italiener I bestellt bei Deutschem D diese Maschine <strong>für</strong> 100 T€ netto<br />
- R holt Maschine bei D in Deutschland ab und transportiert sie selbst nach Russland<br />
- der Umsatz des <strong>Unternehmer</strong>s, welche die Ware tatsächlich bewegt (bzw. bewegen<br />
lässt), führt zu der bewegten Lieferung; alle vorangegangenen Umsätze sind „unbewegt“!<br />
- die Lieferung des I an <strong>den</strong> R beginnt in Deutschland und ist damit dort steuerbar <strong>für</strong> <strong>den</strong> I,<br />
da es sich um eine „bewegte Lieferung“ aufgrund Warenbewegung handelt<br />
- Wichtig: der Warenweg entscheidet, wem der bewegte Umsatz zuzuordnen ist!