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VNP–Schriften 1 - Verein Naturschutzpark eV

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32 VNP-Schriften 1 –Niederhaverbeck 2007<br />

tion, Munitionsteile, Sprengstoffreste und Militärschrott). Es kann zu Vergrabungen<br />

gekommen sein, vom harmlosen Hausmüll bis hin zu chemischen Kampfstoffen.<br />

Auch alte Hausmülldeponien in ortsnahen Lagen können Grundstücke anschließend<br />

ökologisch wie ökonomisch sehr stark belasten.<br />

Zur Sicherung der zweckmäßigen Verwendung der Grundstücke wurde in allen Ankaufsverträgen<br />

in Abteilung II des Grundbuches nachfolgende Grunddienstbarkeit eingetragen:<br />

Grundstücke dürfen nur in Übereinstimmung mit den Interessen des Naturschutzes<br />

genutzt werden. Hiernach dürfen Veränderungen der Erdoberfläche, des<br />

Wasserhaushaltes, des wildwachsenden Pflanzen- und wildlebenden Tierbestandes<br />

nicht vorgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind die biotopentwickelnden und<br />

-lenkenden Maßnahmen, die der Erhaltung, Sicherung und Entwicklung des Biotops<br />

dienen. Insbesondere sind Änderungen des Biotoptyps zu unterlassen. Pflegemaßnahmen,<br />

die der Aufrechterhaltung des hiernach vorgesehenen Zustandes dienen, sind zu<br />

dulden. Die Bundesrepublik Deutschland oder von ihr ermächtigte Stellen können<br />

Ausnahmen von den Unterlassungspflichten zulassen.<br />

Ebenfalls wurde ins Grundbuch in der Abteilung III eine Buchgrundschuld eingetragen<br />

zugunsten der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 70 % des Kaufpreises sowie<br />

zu Gunsten des Landes Niedersachsen in Höhe von 19,90 % des Kaufpreises.<br />

Ab dem Jahre 2000 war es auch möglich, langfristige Pachtverträge mit Grundeigentümern<br />

abzuschließen. Diese Möglichkeit war eine sehr wichtige Ergänzung zum<br />

Grunderwerb. Die langfristige Pacht war ausschließlich über 30 Jahre möglich und der<br />

Pachtzins wurde in einer Summe im Voraus gezahlt. Nach einer grundsätzlichen Bewertung<br />

wurden für bestimmte Biotoptypen einheitliche Pachtwerte in Zusammenarbeit<br />

mit der oberen Naturschutzbehörde festgesetzt. Einheitliche Pachtpreise für gleiche<br />

Biotoptypen waren wichtige Grundlage für eine gute Akzeptanz der Langpacht-<br />

Verträge. Die Vertragspartner wussten genau, dass alle gleich behandelt wurden und<br />

niemand bevorzugt wurde. Einheitliche Pachtpreise sorgten für Vertrauen und rasche<br />

Vertragsabschlüsse. Der Pachtpreis pro Jahr wurde für 30 Jahre summiert und anschließend<br />

mit 4,5 % abgezinst. Der an den Verpächter fließende Auszahlungsbetrag<br />

wurde nach dem Rentenbarwertfaktor berechnet.<br />

Die 30jährige Langpacht hat große Akzeptanz gefunden, da etliche Grundeigentümer<br />

ihre Flächen nicht verkaufen, trotzdem aber dem VNP die Nutzung an den Flächen<br />

langfristig ermöglichen wollten. Andere Bauern konnten nicht verkaufen, da mit einem<br />

Verkauf ihre Eigenjagd gefährdet gewesen wäre oder es noch ein grundbuchlich gesichertes<br />

Altenteil auf dem Hof gab.

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