VNP–Schriften 1 - Verein Naturschutzpark eV
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32 VNP-Schriften 1 –Niederhaverbeck 2007<br />
tion, Munitionsteile, Sprengstoffreste und Militärschrott). Es kann zu Vergrabungen<br />
gekommen sein, vom harmlosen Hausmüll bis hin zu chemischen Kampfstoffen.<br />
Auch alte Hausmülldeponien in ortsnahen Lagen können Grundstücke anschließend<br />
ökologisch wie ökonomisch sehr stark belasten.<br />
Zur Sicherung der zweckmäßigen Verwendung der Grundstücke wurde in allen Ankaufsverträgen<br />
in Abteilung II des Grundbuches nachfolgende Grunddienstbarkeit eingetragen:<br />
Grundstücke dürfen nur in Übereinstimmung mit den Interessen des Naturschutzes<br />
genutzt werden. Hiernach dürfen Veränderungen der Erdoberfläche, des<br />
Wasserhaushaltes, des wildwachsenden Pflanzen- und wildlebenden Tierbestandes<br />
nicht vorgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind die biotopentwickelnden und<br />
-lenkenden Maßnahmen, die der Erhaltung, Sicherung und Entwicklung des Biotops<br />
dienen. Insbesondere sind Änderungen des Biotoptyps zu unterlassen. Pflegemaßnahmen,<br />
die der Aufrechterhaltung des hiernach vorgesehenen Zustandes dienen, sind zu<br />
dulden. Die Bundesrepublik Deutschland oder von ihr ermächtigte Stellen können<br />
Ausnahmen von den Unterlassungspflichten zulassen.<br />
Ebenfalls wurde ins Grundbuch in der Abteilung III eine Buchgrundschuld eingetragen<br />
zugunsten der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 70 % des Kaufpreises sowie<br />
zu Gunsten des Landes Niedersachsen in Höhe von 19,90 % des Kaufpreises.<br />
Ab dem Jahre 2000 war es auch möglich, langfristige Pachtverträge mit Grundeigentümern<br />
abzuschließen. Diese Möglichkeit war eine sehr wichtige Ergänzung zum<br />
Grunderwerb. Die langfristige Pacht war ausschließlich über 30 Jahre möglich und der<br />
Pachtzins wurde in einer Summe im Voraus gezahlt. Nach einer grundsätzlichen Bewertung<br />
wurden für bestimmte Biotoptypen einheitliche Pachtwerte in Zusammenarbeit<br />
mit der oberen Naturschutzbehörde festgesetzt. Einheitliche Pachtpreise für gleiche<br />
Biotoptypen waren wichtige Grundlage für eine gute Akzeptanz der Langpacht-<br />
Verträge. Die Vertragspartner wussten genau, dass alle gleich behandelt wurden und<br />
niemand bevorzugt wurde. Einheitliche Pachtpreise sorgten für Vertrauen und rasche<br />
Vertragsabschlüsse. Der Pachtpreis pro Jahr wurde für 30 Jahre summiert und anschließend<br />
mit 4,5 % abgezinst. Der an den Verpächter fließende Auszahlungsbetrag<br />
wurde nach dem Rentenbarwertfaktor berechnet.<br />
Die 30jährige Langpacht hat große Akzeptanz gefunden, da etliche Grundeigentümer<br />
ihre Flächen nicht verkaufen, trotzdem aber dem VNP die Nutzung an den Flächen<br />
langfristig ermöglichen wollten. Andere Bauern konnten nicht verkaufen, da mit einem<br />
Verkauf ihre Eigenjagd gefährdet gewesen wäre oder es noch ein grundbuchlich gesichertes<br />
Altenteil auf dem Hof gab.