Handbuch - Projektfinanzierung mit der OeKB
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Cost-Overrun<br />
weitere Verträge<br />
■ sonstige Regelungen<br />
Vertrag zur Finanzierung einer Kostenüberschreitung („cost-overrun“):<br />
Dieser ist aus Sicht eines Kreditgebers von großer Bedeutung. Die vertraglichen Regelungen<br />
sehen dabei vor, dass <strong>der</strong> Kreditgeber aus eigenem Ermessen darüber entscheidet,<br />
ob eine Kostenüberschreitung vorliegt. Ist dies <strong>der</strong> Fall, hat <strong>der</strong> Sponsor auf Verlangen des<br />
Kreditgebers für die erfor<strong>der</strong>liche Fremdfinanzierung zu sorgen o<strong>der</strong> den Fehlbetrag als<br />
Eigenkapital o<strong>der</strong> Quasi-Eigenkapital (nachrangig) in die Projektgesellschaft einzubringen.<br />
Denkbar ist, in beson<strong>der</strong>en Fällen diese Verpflichtung <strong>der</strong> Höhe nach zu beschränken.<br />
Die Verpflichtung zur Finanzierung von Kostenüberschreitungen endet üblicherweise <strong>mit</strong><br />
Fertigstellung („completion“) des Projektes. Die Projektfertigstellung ist in technischer,<br />
juridischer und finanzieller Hinsicht im Vertrag genau zu definieren und allenfalls durch einen<br />
unabhängigen Consultant festzustellen.<br />
Neben den oben beschriebenen Verträgen können im Rahmen einer <strong>Projektfinanzierung</strong> noch<br />
zahlreiche weitere Verträge bestehen, z.B.:<br />
■ Vereinbarungen zwischen den diversen Financiers (Intercreditor Agreement)<br />
■ Verträge, die zur Bestellung von Sicherheiten zugunsten <strong>der</strong> Kreditgeber geschlossen<br />
werden<br />
■ Grundstückskaufvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag<br />
■ Lizenz- und Know How-Vertrag<br />
■ Personenentsendungsvertrag<br />
■ Rangrücktrittsvertrag (Subordination Agreement)<br />
■ Beraterverträge (Technical Adviser, Financial Adviser, Legal Adviser).<br />
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