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¥2933 GESCH−FTSBER. NEST D 40S. - Nest Sammelstiftung

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jahresrechnung 2002<br />

anhang – allgemeiner teil<br />

Stiftungszweck und Organisation<br />

Die <strong>Nest</strong> <strong>Sammelstiftung</strong> wurde am 3. März 1983 gegründet<br />

und hat ihren Sitz in Zürich. Sie untersteht<br />

der Bundesaufsicht, ausgeübt vom Bundesamt für<br />

Sozialversicherung, und ist im Register für berufliche<br />

Vorsorge eingetragen.<br />

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für<br />

die in einem angeschlossenen Unternehmen tätigen<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren<br />

Hinterbliebene durch Ausrichtung von Leistungen<br />

bei Alter, Invalidität und Tod. Zur Vermeidung von<br />

Notlagen sieht sie ausserdem Ermessensleistungen<br />

vor.<br />

Jeder angeschlossene Betrieb bildet ein Vorsorgewerk,<br />

welches über ein eigenes Leistungsreglement<br />

mit separater Rechnungsführung verfügt.<br />

Organe der Stiftung sind die Delegiertenversammlung<br />

(DV), die Personalvorsorgekommissionen (PVK)<br />

der Vorsorgewerke sowie der Stiftungsrat. Die Delegiertenversammlung<br />

ist oberstes Organ. Sie setzt<br />

sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Vorsorgewerke<br />

nach Massgabe der versicherten Lohnsummen<br />

zusammen. Sie wählt den Stiftungsrat und entscheidet<br />

über die Stiftungsorganisation sowie über die<br />

Allgemeinen Anlagerichtlinien. Der Stiftungsrat leitet<br />

die Stiftung und vertritt sie nach aussen. Er beschliesst<br />

über Änderungen des Leistungsreglements,<br />

welche die Stiftung als Ganze betreffen und unterbreitet<br />

sie der DV zur Genehmigung. Die PVK sind für<br />

die Reglementsbestimmungen und deren Vollzug<br />

auf der Ebene der Vorsorgewerke verantwortlich. DV,<br />

Stiftungsrat und PVK sind paritätisch besetzt.<br />

Grundsätze des Rechnungswesens<br />

Die Jahresrechnungen werden nach den Grundsätzen<br />

der ordnungsgemässen Rechnungslegung erstellt:<br />

Vollständigkeit, Klarheit und Wesentlichkeit, Vorsicht,<br />

Fortführung der Vorsorgeeinrichtung, Stetigkeit der<br />

Darstellung und Bewertung, Unzulässigkeit der Verrechnung<br />

von Aktiven und Passiven. Sie zeigen die<br />

tatsächliche finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtung.<br />

Vollständige Erfassung der Versicherten<br />

Durch folgende organisatorische Massnahmen wird<br />

sichergestellt, dass sowohl Versicherte als auch Prämien<br />

vollständig erfasst werden:<br />

Bei Neuanschluss eines Betriebes: die ArbeitgeberIn<br />

bestätigt mit ihrer Unterschrift, dass sie vor<br />

dem Anschluss kein BVG-pflichtiges Personal beschäftigte<br />

oder dies bei einer anderen Pensionskasse versichert<br />

hatte.<br />

Bei laufenden Anschlüssen: die ArbeitgeberIn<br />

bestätigt mit ihrer Unterschrift unter die jährliche<br />

Lohnmeldeliste, dass ihre Deklaration vollständig ist.<br />

Zur stichprobenmässigen Kontrolle werden Betriebe<br />

aufgefordert, eine Kopie der AHV-Lohnbescheinigung<br />

einzusenden.<br />

<strong>Nest</strong> <strong>Sammelstiftung</strong> Geschäftsbericht 2002<br />

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