¥2933 GESCH−FTSBER. NEST D 40S. - Nest Sammelstiftung
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jahresrechnung 2002<br />
anhang – allgemeiner teil<br />
Stiftungszweck und Organisation<br />
Die <strong>Nest</strong> <strong>Sammelstiftung</strong> wurde am 3. März 1983 gegründet<br />
und hat ihren Sitz in Zürich. Sie untersteht<br />
der Bundesaufsicht, ausgeübt vom Bundesamt für<br />
Sozialversicherung, und ist im Register für berufliche<br />
Vorsorge eingetragen.<br />
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für<br />
die in einem angeschlossenen Unternehmen tätigen<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren<br />
Hinterbliebene durch Ausrichtung von Leistungen<br />
bei Alter, Invalidität und Tod. Zur Vermeidung von<br />
Notlagen sieht sie ausserdem Ermessensleistungen<br />
vor.<br />
Jeder angeschlossene Betrieb bildet ein Vorsorgewerk,<br />
welches über ein eigenes Leistungsreglement<br />
mit separater Rechnungsführung verfügt.<br />
Organe der Stiftung sind die Delegiertenversammlung<br />
(DV), die Personalvorsorgekommissionen (PVK)<br />
der Vorsorgewerke sowie der Stiftungsrat. Die Delegiertenversammlung<br />
ist oberstes Organ. Sie setzt<br />
sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Vorsorgewerke<br />
nach Massgabe der versicherten Lohnsummen<br />
zusammen. Sie wählt den Stiftungsrat und entscheidet<br />
über die Stiftungsorganisation sowie über die<br />
Allgemeinen Anlagerichtlinien. Der Stiftungsrat leitet<br />
die Stiftung und vertritt sie nach aussen. Er beschliesst<br />
über Änderungen des Leistungsreglements,<br />
welche die Stiftung als Ganze betreffen und unterbreitet<br />
sie der DV zur Genehmigung. Die PVK sind für<br />
die Reglementsbestimmungen und deren Vollzug<br />
auf der Ebene der Vorsorgewerke verantwortlich. DV,<br />
Stiftungsrat und PVK sind paritätisch besetzt.<br />
Grundsätze des Rechnungswesens<br />
Die Jahresrechnungen werden nach den Grundsätzen<br />
der ordnungsgemässen Rechnungslegung erstellt:<br />
Vollständigkeit, Klarheit und Wesentlichkeit, Vorsicht,<br />
Fortführung der Vorsorgeeinrichtung, Stetigkeit der<br />
Darstellung und Bewertung, Unzulässigkeit der Verrechnung<br />
von Aktiven und Passiven. Sie zeigen die<br />
tatsächliche finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtung.<br />
Vollständige Erfassung der Versicherten<br />
Durch folgende organisatorische Massnahmen wird<br />
sichergestellt, dass sowohl Versicherte als auch Prämien<br />
vollständig erfasst werden:<br />
Bei Neuanschluss eines Betriebes: die ArbeitgeberIn<br />
bestätigt mit ihrer Unterschrift, dass sie vor<br />
dem Anschluss kein BVG-pflichtiges Personal beschäftigte<br />
oder dies bei einer anderen Pensionskasse versichert<br />
hatte.<br />
Bei laufenden Anschlüssen: die ArbeitgeberIn<br />
bestätigt mit ihrer Unterschrift unter die jährliche<br />
Lohnmeldeliste, dass ihre Deklaration vollständig ist.<br />
Zur stichprobenmässigen Kontrolle werden Betriebe<br />
aufgefordert, eine Kopie der AHV-Lohnbescheinigung<br />
einzusenden.<br />
<strong>Nest</strong> <strong>Sammelstiftung</strong> Geschäftsbericht 2002<br />
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