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¥2933 GESCH−FTSBER. NEST D 40S. - Nest Sammelstiftung

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geschäftsbericht 2002<br />

verantwortlichkeiten<br />

Personalvorsorgekommission (PVK)<br />

ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen jedes angeschlossenen<br />

Betriebes wählen die gleiche Anzahl<br />

VertreterInnen in ihre PVK. Sie entscheidet darüber,<br />

wie der Betrieb versichert sein soll sowie über die<br />

Verwendung von nicht personengebundenen Mitteln<br />

des Betriebes und wählt die Delegierten.<br />

Delegiertenversammlung<br />

Sie tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen und<br />

ist oberstes Organ der <strong>Nest</strong> <strong>Sammelstiftung</strong>. Die<br />

Stimmenzahl der Delegierten eines angeschlossenen<br />

Betriebes richtet sich nach dessen versicherter<br />

Lohnsumme. Die Delegiertenversammlung wählt den<br />

Stiftungsrat, erlässt die Geschäftsordnung und die<br />

Allgemeinen Anlagerichtlinien und genehmigt die<br />

Reglementsbestimmungen für die Stiftung als Ganze.<br />

Stiftungsrat<br />

Der Stiftungsrat ist ebenfalls paritätisch zusammengesetzt<br />

und wird jeweils auf vier Jahre gewählt. Er<br />

leitet die Stiftung gemäss Gesetz, Stiftungsurkunde,<br />

Reglementen sowie Weisungen der Aufsichtsbehörde.<br />

Er ist verantwortlich für die Finanzierung der Stiftung<br />

sowie die Vermögensverwaltung und -anlage<br />

unter Wahrung der Allgemeinen Anlagerichtlinien.<br />

Verwaltung<br />

Die Geschäftsleitung wird vom Stiftungsrat eingesetzt<br />

und zeichnet verantwortlich für das operative<br />

Geschäft. Die Verwaltung setzt sich aus den Bereichen<br />

KundInnenservice, Stiftungsbuchhaltung, Leistungen,<br />

Anlagen, Verkauf sowie einem Servicezentrum zusammen,<br />

das Marketing, Informatik, Mathematik<br />

und Rechtsdienst umfasst.<br />

4<br />

<strong>Nest</strong> <strong>Sammelstiftung</strong> Geschäftsbericht 2002<br />

Corporate Governance<br />

Corporate Governance ist die Gesamtheit der auf die<br />

Interessen der Versicherten, Leistungsbezüger und<br />

angeschlossenen Betriebe ausgerichteten Grundsätze,<br />

die unter Wahrung von Entscheidungsfähigkeit<br />

und Effizienz auf der obersten Führungsebene Transparenz<br />

und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung<br />

und Kontrolle anstreben.<br />

Bei der <strong>Nest</strong> <strong>Sammelstiftung</strong> ist diese schon<br />

durch die weitgehenden Kompetenzen des obersten<br />

Organs, der Delegiertenversammlung, gegeben, die<br />

den Stiftungsrat wählt, die Allgemeinen Anlagerichtlinien<br />

und die Geschäftsordnung erlässt und die für<br />

die Stiftung als Ganze geltenden Reglementsbestimmungen<br />

genehmigt.<br />

<strong>Nest</strong> hat bereits 1996 den «Verhaltenskodex in<br />

der beruflichen Vorsorge» unterzeichnet und die<br />

darin bezeichneten Massnahmen umgesetzt, u.a. mit<br />

einem Zusatz in den Arbeitsverträgen der in der<br />

Vermögensverwaltung tätigen MitarbeiterInnen. Im<br />

Bereich der Anlagen ist das Zusammenspiel von<br />

Kompetenzen und Kontrollen im Detail im Anlagereglement<br />

festgelegt. Eine Anpassung an den neuesten<br />

Stand erfolgte per Ende 2000.<br />

Der Stiftungsrat befolgt die Corporate Governance-Grundsätze<br />

auch bei seiner laufenden Arbeit.<br />

Bei möglichen Interessenskollisionen treten betroffene<br />

Mitglieder in den Ausstand. Die Vergabe von<br />

Aufträgen an Mitglieder von Organen oder deren<br />

Firmen erfolgt nur, wenn sie zu Konkurrenzpreisen<br />

ausgeführt werden und unter Pflicht zur Offenlegung<br />

der Rechnungen.<br />

Die Kontrolle der Geschäftsführung durch den<br />

Stiftungsrat ist systematisiert. Zudem wird die Geschäftsführung<br />

auch von der Kontrollstelle jährlich<br />

geprüft.

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