¥2933 GESCH−FTSBER. NEST D 40S. - Nest Sammelstiftung
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geschäftsbericht 2002<br />
verantwortlichkeiten<br />
Personalvorsorgekommission (PVK)<br />
ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen jedes angeschlossenen<br />
Betriebes wählen die gleiche Anzahl<br />
VertreterInnen in ihre PVK. Sie entscheidet darüber,<br />
wie der Betrieb versichert sein soll sowie über die<br />
Verwendung von nicht personengebundenen Mitteln<br />
des Betriebes und wählt die Delegierten.<br />
Delegiertenversammlung<br />
Sie tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen und<br />
ist oberstes Organ der <strong>Nest</strong> <strong>Sammelstiftung</strong>. Die<br />
Stimmenzahl der Delegierten eines angeschlossenen<br />
Betriebes richtet sich nach dessen versicherter<br />
Lohnsumme. Die Delegiertenversammlung wählt den<br />
Stiftungsrat, erlässt die Geschäftsordnung und die<br />
Allgemeinen Anlagerichtlinien und genehmigt die<br />
Reglementsbestimmungen für die Stiftung als Ganze.<br />
Stiftungsrat<br />
Der Stiftungsrat ist ebenfalls paritätisch zusammengesetzt<br />
und wird jeweils auf vier Jahre gewählt. Er<br />
leitet die Stiftung gemäss Gesetz, Stiftungsurkunde,<br />
Reglementen sowie Weisungen der Aufsichtsbehörde.<br />
Er ist verantwortlich für die Finanzierung der Stiftung<br />
sowie die Vermögensverwaltung und -anlage<br />
unter Wahrung der Allgemeinen Anlagerichtlinien.<br />
Verwaltung<br />
Die Geschäftsleitung wird vom Stiftungsrat eingesetzt<br />
und zeichnet verantwortlich für das operative<br />
Geschäft. Die Verwaltung setzt sich aus den Bereichen<br />
KundInnenservice, Stiftungsbuchhaltung, Leistungen,<br />
Anlagen, Verkauf sowie einem Servicezentrum zusammen,<br />
das Marketing, Informatik, Mathematik<br />
und Rechtsdienst umfasst.<br />
4<br />
<strong>Nest</strong> <strong>Sammelstiftung</strong> Geschäftsbericht 2002<br />
Corporate Governance<br />
Corporate Governance ist die Gesamtheit der auf die<br />
Interessen der Versicherten, Leistungsbezüger und<br />
angeschlossenen Betriebe ausgerichteten Grundsätze,<br />
die unter Wahrung von Entscheidungsfähigkeit<br />
und Effizienz auf der obersten Führungsebene Transparenz<br />
und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung<br />
und Kontrolle anstreben.<br />
Bei der <strong>Nest</strong> <strong>Sammelstiftung</strong> ist diese schon<br />
durch die weitgehenden Kompetenzen des obersten<br />
Organs, der Delegiertenversammlung, gegeben, die<br />
den Stiftungsrat wählt, die Allgemeinen Anlagerichtlinien<br />
und die Geschäftsordnung erlässt und die für<br />
die Stiftung als Ganze geltenden Reglementsbestimmungen<br />
genehmigt.<br />
<strong>Nest</strong> hat bereits 1996 den «Verhaltenskodex in<br />
der beruflichen Vorsorge» unterzeichnet und die<br />
darin bezeichneten Massnahmen umgesetzt, u.a. mit<br />
einem Zusatz in den Arbeitsverträgen der in der<br />
Vermögensverwaltung tätigen MitarbeiterInnen. Im<br />
Bereich der Anlagen ist das Zusammenspiel von<br />
Kompetenzen und Kontrollen im Detail im Anlagereglement<br />
festgelegt. Eine Anpassung an den neuesten<br />
Stand erfolgte per Ende 2000.<br />
Der Stiftungsrat befolgt die Corporate Governance-Grundsätze<br />
auch bei seiner laufenden Arbeit.<br />
Bei möglichen Interessenskollisionen treten betroffene<br />
Mitglieder in den Ausstand. Die Vergabe von<br />
Aufträgen an Mitglieder von Organen oder deren<br />
Firmen erfolgt nur, wenn sie zu Konkurrenzpreisen<br />
ausgeführt werden und unter Pflicht zur Offenlegung<br />
der Rechnungen.<br />
Die Kontrolle der Geschäftsführung durch den<br />
Stiftungsrat ist systematisiert. Zudem wird die Geschäftsführung<br />
auch von der Kontrollstelle jährlich<br />
geprüft.