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Oktober 2002 - Bundesvereinigung der Prüfingenieure für ...

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? Wann<br />

ist mit einer Neuregelung<br />

zu rechnen?<br />

!<br />

Das steht noch nicht fest, jedoch<br />

mittelfristig in <strong>der</strong> ersten Hälfte<br />

<strong>der</strong> nächsten Legislaturperiode im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erarbeitung<br />

<strong>der</strong> Eisenbahnbauaufsichtsverordnung<br />

spätestens 2004.<br />

? Wie<br />

sehen diese Regelungen im<br />

Detail aus ?<br />

!<br />

Ich kann natürlich die Lösung<br />

nicht vorwegnehmen, zumal das<br />

Gesetzgebungsverfahren – es ist eine<br />

von <strong>der</strong> Zustimmung des Bundesrates<br />

abhängige Verordnung – noch<br />

nicht eingeleitet ist. Aber die Eckpunkte<br />

könnten wie folgt sein: Die<br />

Sachverständigen sollen grundsätzlich<br />

im Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes<br />

als hoheitlich beliehene<br />

Sachverständige tätig sein und nach<br />

festen Gebührensätzen arbeiten. Das<br />

Eisenbahn-Bundesamt wird sich<br />

zum eigenen Know-how-Erhalt die<br />

Prüfung einiger weniger Baumaßnahmen<br />

vorbehalten. Als Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> die Übertragung einer Aufgabe<br />

müssen diese jedoch hinreichend<br />

konkret und abschließend beschrieben<br />

sein.<br />

? Sie<br />

haben das Stichwort<br />

„Eisenbahnbauaufsichtsverord<br />

nung“ genannt. Was soll diese Verordnung<br />

enthalten?<br />

!<br />

Diese Verordnung wird zunächst<br />

die Aufgaben, Verantwortung<br />

und Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> am Bau Beteiligten<br />

umschreiben. Dazu gehören<br />

<strong>der</strong> Vorhabenträger, die Entwurfsverfasser,<br />

die Bauunternehmer und das<br />

Eisenbahn-Bundesamt und seine Erfüllungsgehilfen<br />

– dazu gehören<br />

natürlich auch die <strong>Prüfingenieure</strong>.<br />

Weiterhin werden die Genehmigungsverfahren<br />

sowie die Verwendung<br />

von Bauprodukten im Eisenbahnbau<br />

einschließlich Sicherungs-,<br />

Telekommunikations- und elektrotechnischen<br />

Anlagen geregelt. Es<br />

werden also die bisher in den Verwaltungsvorschriften<br />

BAU und<br />

BAU-STE aufgenommenen Regelungen<br />

in eine Verordnung gegossen.<br />

EU-EISENBAHN-TECHNIK<br />

„Der Bauüberwachungsverein kann<br />

uns bei <strong>der</strong> Bearbeitung des eisenbahnspezifischen<br />

Regelwerks und bei<br />

<strong>der</strong> Abfassung von Zulassungen helfen“<br />

– <strong>der</strong> Präsident des Eisenbahn-<br />

Bundesamtes Dipl.-Ing. Horst Stuchly<br />

im Interview mit dem Prüfingenieur<br />

? Wird<br />

in dieser Verordnung auch<br />

die Schnittstelle zur Interoperabilitätsrichtlinie<br />

geregelt?<br />

!<br />

Soweit die Berührungspunkte<br />

zur Bauaufsicht betroffen sind,<br />

ja. Im übrigen regelt die Eisenbahn-<br />

Interoperabilitätsverordnung (EIV)<br />

die Aufgaben aufgrund dieser europäischen<br />

Richtlinien abschließend.<br />

Lediglich die Durchführung <strong>der</strong> Inbetriebnahmegenehmigung<br />

durch<br />

das Eisenbahn-Bundesamt und die<br />

Wahrnehmung <strong>der</strong> Bauaufsicht bedarf<br />

einer genaueren Regelung.<br />

? Herr<br />

Stuchly, <strong>der</strong> Bauüberwachungsverein<br />

als akkreditierte<br />

Stelle wurde <strong>für</strong> den privatrechtlichen<br />

Baubereich gebildet, um das sicherheitliche<br />

Niveau im Bauwesen<br />

auch bei fortschreiten<strong>der</strong> Privatisierung<br />

und Deregulierung <strong>der</strong> Bauaufsicht<br />

aufrecht zu erhalten. Sehen Sie<br />

eine Möglichkeit <strong>für</strong> den BÜV, auch<br />

<strong>für</strong> das Eisenbahn-Bundesamt tätig<br />

zu werden?<br />

!<br />

Das Eisenbahn-Bundesamt setzt<br />

den einzeln beauftragten, <strong>für</strong><br />

seine Tätigkeit verantwortlichen,<br />

Sachverständigen – die Sprachregelung<br />

heißt ja jetzt „Gutachter“ o<strong>der</strong><br />

„Verwaltungshelfer“ – ein. Insofern<br />

ist eine Organisation <strong>für</strong> diese<br />

Einzelpersonen im Sinne einer<br />

Sachverständigenorganisation <strong>für</strong><br />

93<br />

Der Prüfingenieur <strong>Oktober</strong> <strong>2002</strong><br />

den originären Tätigkeitsbereich<br />

<strong>der</strong> Eisenbahnaufsicht nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Für den Geltungsbereich<br />

<strong>der</strong> Interoperabilitätsrichtlinie <strong>für</strong><br />

das Hochgeschwindigkeitsbahnsystem<br />

ist beim EBA eine Benannte<br />

Stelle, nämlich EISENBAHN-<br />

CERT – EBC – eingerichtet worden,<br />

die den Regelungen <strong>der</strong> EIV<br />

entspricht. Sie arbeitet im Verbund<br />

mit dem EBA zusammen und führt<br />

Zertifizierungen nach den europäischen<br />

Technischen Regelwerken,<br />

den so genannten „Technischen<br />

Spezifikationen <strong>für</strong> die Interoperabilität<br />

(TSI)“ durch.<br />

? Wie<br />

kann die Zusammenarbeit<br />

in Zukunft konkret aussehen?<br />

!<br />

Die Benannte Stelle EISEN-<br />

BAHN-CERT (EBC) beim Eisenbahn-Bundesamt<br />

wird bei den<br />

Konformitätsprüfungen von Interoperabilitätskomponenten<br />

und bei <strong>der</strong><br />

EG-Prüfung von Teilsystemen auftragsbezogen<br />

auf fachkundige Partner<br />

aus diesem Bereich zurückgreifen.<br />

? Worin<br />

kann die Zusammenarbeit<br />

des BÜV mit dem Eisenbahn-Bundesamt<br />

noch liegen?<br />

!<br />

Da fällt mir spontan die Fortbildung<br />

und Betreuung <strong>der</strong> Sachverständigen<br />

ein. Sehr positiv sehe<br />

ich die im letzten Jahr mit dem<br />

VDEI vereinbarte Zusammenarbeit<br />

in dieser Angelegenheit an. Als<br />

weiteres Betätigungsfeld sehe ich<br />

die Fortschreibung und Entwicklung<br />

des bautechnischen Regelwerkes<br />

an. Dies insbeson<strong>der</strong>e deshalb,<br />

weil die bisher von Privatunternehmen<br />

erstellten Regeln <strong>der</strong> Technik<br />

somit auf eine breitere Basis gestellt<br />

werden können. Die ersten<br />

Arbeitskreise unter <strong>der</strong> „Schirmherrschaft“<br />

des BÜV sind ja jetzt<br />

gebildet und können mit <strong>der</strong> dort<br />

vereinigten geballten Fachkompetenz<br />

bei <strong>der</strong> Bearbeitung des eisenbahnspezifischen<br />

Regelwerks und<br />

bei <strong>der</strong> Abfassung von Zulassungen<br />

und Zustimmungen im Einzelfall<br />

mitwirken. Ich denke, dies ist noch<br />

weiter ausbaufähig.

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