Oktober 2002 - Bundesvereinigung der Prüfingenieure für ...
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? Wann<br />
ist mit einer Neuregelung<br />
zu rechnen?<br />
!<br />
Das steht noch nicht fest, jedoch<br />
mittelfristig in <strong>der</strong> ersten Hälfte<br />
<strong>der</strong> nächsten Legislaturperiode im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erarbeitung<br />
<strong>der</strong> Eisenbahnbauaufsichtsverordnung<br />
spätestens 2004.<br />
? Wie<br />
sehen diese Regelungen im<br />
Detail aus ?<br />
!<br />
Ich kann natürlich die Lösung<br />
nicht vorwegnehmen, zumal das<br />
Gesetzgebungsverfahren – es ist eine<br />
von <strong>der</strong> Zustimmung des Bundesrates<br />
abhängige Verordnung – noch<br />
nicht eingeleitet ist. Aber die Eckpunkte<br />
könnten wie folgt sein: Die<br />
Sachverständigen sollen grundsätzlich<br />
im Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes<br />
als hoheitlich beliehene<br />
Sachverständige tätig sein und nach<br />
festen Gebührensätzen arbeiten. Das<br />
Eisenbahn-Bundesamt wird sich<br />
zum eigenen Know-how-Erhalt die<br />
Prüfung einiger weniger Baumaßnahmen<br />
vorbehalten. Als Voraussetzung<br />
<strong>für</strong> die Übertragung einer Aufgabe<br />
müssen diese jedoch hinreichend<br />
konkret und abschließend beschrieben<br />
sein.<br />
? Sie<br />
haben das Stichwort<br />
„Eisenbahnbauaufsichtsverord<br />
nung“ genannt. Was soll diese Verordnung<br />
enthalten?<br />
!<br />
Diese Verordnung wird zunächst<br />
die Aufgaben, Verantwortung<br />
und Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> am Bau Beteiligten<br />
umschreiben. Dazu gehören<br />
<strong>der</strong> Vorhabenträger, die Entwurfsverfasser,<br />
die Bauunternehmer und das<br />
Eisenbahn-Bundesamt und seine Erfüllungsgehilfen<br />
– dazu gehören<br />
natürlich auch die <strong>Prüfingenieure</strong>.<br />
Weiterhin werden die Genehmigungsverfahren<br />
sowie die Verwendung<br />
von Bauprodukten im Eisenbahnbau<br />
einschließlich Sicherungs-,<br />
Telekommunikations- und elektrotechnischen<br />
Anlagen geregelt. Es<br />
werden also die bisher in den Verwaltungsvorschriften<br />
BAU und<br />
BAU-STE aufgenommenen Regelungen<br />
in eine Verordnung gegossen.<br />
EU-EISENBAHN-TECHNIK<br />
„Der Bauüberwachungsverein kann<br />
uns bei <strong>der</strong> Bearbeitung des eisenbahnspezifischen<br />
Regelwerks und bei<br />
<strong>der</strong> Abfassung von Zulassungen helfen“<br />
– <strong>der</strong> Präsident des Eisenbahn-<br />
Bundesamtes Dipl.-Ing. Horst Stuchly<br />
im Interview mit dem Prüfingenieur<br />
? Wird<br />
in dieser Verordnung auch<br />
die Schnittstelle zur Interoperabilitätsrichtlinie<br />
geregelt?<br />
!<br />
Soweit die Berührungspunkte<br />
zur Bauaufsicht betroffen sind,<br />
ja. Im übrigen regelt die Eisenbahn-<br />
Interoperabilitätsverordnung (EIV)<br />
die Aufgaben aufgrund dieser europäischen<br />
Richtlinien abschließend.<br />
Lediglich die Durchführung <strong>der</strong> Inbetriebnahmegenehmigung<br />
durch<br />
das Eisenbahn-Bundesamt und die<br />
Wahrnehmung <strong>der</strong> Bauaufsicht bedarf<br />
einer genaueren Regelung.<br />
? Herr<br />
Stuchly, <strong>der</strong> Bauüberwachungsverein<br />
als akkreditierte<br />
Stelle wurde <strong>für</strong> den privatrechtlichen<br />
Baubereich gebildet, um das sicherheitliche<br />
Niveau im Bauwesen<br />
auch bei fortschreiten<strong>der</strong> Privatisierung<br />
und Deregulierung <strong>der</strong> Bauaufsicht<br />
aufrecht zu erhalten. Sehen Sie<br />
eine Möglichkeit <strong>für</strong> den BÜV, auch<br />
<strong>für</strong> das Eisenbahn-Bundesamt tätig<br />
zu werden?<br />
!<br />
Das Eisenbahn-Bundesamt setzt<br />
den einzeln beauftragten, <strong>für</strong><br />
seine Tätigkeit verantwortlichen,<br />
Sachverständigen – die Sprachregelung<br />
heißt ja jetzt „Gutachter“ o<strong>der</strong><br />
„Verwaltungshelfer“ – ein. Insofern<br />
ist eine Organisation <strong>für</strong> diese<br />
Einzelpersonen im Sinne einer<br />
Sachverständigenorganisation <strong>für</strong><br />
93<br />
Der Prüfingenieur <strong>Oktober</strong> <strong>2002</strong><br />
den originären Tätigkeitsbereich<br />
<strong>der</strong> Eisenbahnaufsicht nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Für den Geltungsbereich<br />
<strong>der</strong> Interoperabilitätsrichtlinie <strong>für</strong><br />
das Hochgeschwindigkeitsbahnsystem<br />
ist beim EBA eine Benannte<br />
Stelle, nämlich EISENBAHN-<br />
CERT – EBC – eingerichtet worden,<br />
die den Regelungen <strong>der</strong> EIV<br />
entspricht. Sie arbeitet im Verbund<br />
mit dem EBA zusammen und führt<br />
Zertifizierungen nach den europäischen<br />
Technischen Regelwerken,<br />
den so genannten „Technischen<br />
Spezifikationen <strong>für</strong> die Interoperabilität<br />
(TSI)“ durch.<br />
? Wie<br />
kann die Zusammenarbeit<br />
in Zukunft konkret aussehen?<br />
!<br />
Die Benannte Stelle EISEN-<br />
BAHN-CERT (EBC) beim Eisenbahn-Bundesamt<br />
wird bei den<br />
Konformitätsprüfungen von Interoperabilitätskomponenten<br />
und bei <strong>der</strong><br />
EG-Prüfung von Teilsystemen auftragsbezogen<br />
auf fachkundige Partner<br />
aus diesem Bereich zurückgreifen.<br />
? Worin<br />
kann die Zusammenarbeit<br />
des BÜV mit dem Eisenbahn-Bundesamt<br />
noch liegen?<br />
!<br />
Da fällt mir spontan die Fortbildung<br />
und Betreuung <strong>der</strong> Sachverständigen<br />
ein. Sehr positiv sehe<br />
ich die im letzten Jahr mit dem<br />
VDEI vereinbarte Zusammenarbeit<br />
in dieser Angelegenheit an. Als<br />
weiteres Betätigungsfeld sehe ich<br />
die Fortschreibung und Entwicklung<br />
des bautechnischen Regelwerkes<br />
an. Dies insbeson<strong>der</strong>e deshalb,<br />
weil die bisher von Privatunternehmen<br />
erstellten Regeln <strong>der</strong> Technik<br />
somit auf eine breitere Basis gestellt<br />
werden können. Die ersten<br />
Arbeitskreise unter <strong>der</strong> „Schirmherrschaft“<br />
des BÜV sind ja jetzt<br />
gebildet und können mit <strong>der</strong> dort<br />
vereinigten geballten Fachkompetenz<br />
bei <strong>der</strong> Bearbeitung des eisenbahnspezifischen<br />
Regelwerks und<br />
bei <strong>der</strong> Abfassung von Zulassungen<br />
und Zustimmungen im Einzelfall<br />
mitwirken. Ich denke, dies ist noch<br />
weiter ausbaufähig.