Andrej Pleterski
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1343 (Grafenauer 1952, 92 f). Jetzt ist zum erstenmal die gesamte Zeremonie klar auf drei<br />
verschiedene Orte verteilt, und es werden ausdrücklich zwei Stühle erwähnt. Zunächst auf der<br />
Karnburg - Krnski Grad sub monte Karinthiano prope ecclesiam sancti Petri lapis est, wo der Bauer<br />
saß, dann ging der Herzog zur Maria Saal - Gospa Sveta und anschließend noch auf das Zollfeld -<br />
Sveško polje ubi sedes posita cernitur tribunalis (Grafenauer 1952, 96 ff). Daß es sich um den<br />
Fürstenstein in der Nähe der St. Peterskirche und den Herzogstuhl handelt, ist nicht zu bezweifeln.<br />
Es bleibt aber die Frage, auf welche Zeit sich diese Beschreibung bezieht.<br />
Johann von Viktring bringt eine solche Anordnung nämlich schon bei Meinhard von Tirol im Jahre<br />
1286 ins Spiel. Bislang wurden zwei grundlegende Erklärungen gefunden: Ottokar hat sich bei seiner<br />
Beschreibung geirrt oder der "bäuerliche" Teil der Zeremonie wurde erst sekundär auf die Karnburg<br />
- Krnski Grad verlegt. Die erste Erklärung gaben schon Tangl und Puntschart (1899, 41), wie wir<br />
aber gesehen haben, muß man sie wirklich bezweifeln. Die zweite Erklärung stellte schon von Jaksch<br />
(1927, 14 f) auf, die er aber kaum begründete, so daß es nicht schwer war, sie zu widerlegen<br />
(Grafenauer 1952, 242 f, 288). Von Jaksch verbindet in der ältesten Stufe keinen Teil des Rituals mit<br />
der Karnburg - Krnski Grad. Das ermöglichte Grafenauer den Gegenbeweis aufzustellen: Es sei<br />
unmöglich, daß der erste Teil der Zeremonie erst später vom Herzogstuhl zum Fürstenstein verlegt<br />
worden sei, weil die Karnburg - Krnski Grad seit dem 10. Jh. im Land keine Bedeutung mehr habe,<br />
die Bedeutung von Maria Saal - Gospa Sveta nahm dagegen ständig zu (Grafenauer 1952, 288).<br />
Diese Ansicht setzt die weltliche Bedeutung des Ortes als Vorbedingung für die Lokalisierung der<br />
Zeremonie voraus und damit das Modell, wonach eine Verlegung zur Maria Saal - Gospa Sveta<br />
sinnvoller gewesen sei. Die Hervorhebung der Weltlichkeit in Verbindung mit der Zeremonie, die in<br />
all ihren Entwicklungsstufen von verschiedener Symbolik erfüllt war, erscheint mir nicht<br />
gerechtfertigt. Aber ungeachtet dessen verliert das Modell angesichts der oben dargelegten<br />
topographischen Erklärung der Vorlage für den Schwabenspiegeleinschub an Überzeugungskraft.<br />
Hier wird nicht verneint, daß ein Teil der Zeremonie schon damals auch auf der Karnburg - Krnski<br />
Grad stattgefunden habe. Sekundär wurde dorthin nur die Zeremonie verlegt, die mit dem<br />
Fürstenstein verknüpft war, aus dem einfachen Grunde, weil auch der Fürstenstein verlegt wurde.<br />
Von Jakschs Erklärung hat Ulrich Steinmann im wesentlichen neu begründet. Er wies auf die<br />
Unterschiede zwischen dem Konzept (A) und der Reinschrift (B) Johanns von Viktring - Vetrinj hin,<br />
die die Zeremonien bei der Einsetzung der Herzöge Meinhard im Jahre 1286 und Otto im Jahre 1335<br />
charakterisieren. Die Unterschiede entstanden aufgrund der verschiedenen Kenntnis der Problematik.<br />
Als Johann 1341 das Konzept schrieb, befand er sich noch in Wien, die Reinschrift begann er<br />
hingegen 1342 schon in Kärnten in Viktring - Vetrinj, nachdem er aller Wahrscheinlichkeit nach<br />
sogar an der Einsetzung des Herzogs Albrecht teilgenommen hatte (Grafenauer 1952, 108 f).<br />
A: Meynhardus dux in Kalendis Septembribus in Carinthiam veniens in sede sua iuxta morem<br />
terre solempniter sublimatur. Cujus terre ritus ab antiquis sic extitit observatus.<br />
B: Meynhardus in capite Kalendarum Septembris in sedem ducatus sui<br />
solempniter collocatur secundum consuetudinem a priscis temporibus observatam.<br />
(Grafenauer 1952, 96)<br />
In der Reinschrift fehlt die Beteuerung der Zeremonie: sic extitit - "ist so". Die Behauptung, die<br />
Beschreibung des Rituals stimme mit alten Bräuchen überein, ist in der Reinschrift ausgelassen<br />
worden (Steinmann 1967, 478 f).<br />
A: Otto dux...iuxta superius predistinctum, cum de investitura ducis Meynhardi ageretur, a<br />
senioribus terre perquisita consuetudine...in sede ponitur<br />
B: dux Otto...nisi in eo priscarum consuetudine lex servetur...<br />
(Grafenauer 1952, 103 ff)<br />
In der Reinschrift fehlt im ganzen die Auffassung des Konzeptes, daß Otto nach dem Brauch, wie<br />
man ihn bei Herzog Meinhard angewandt hatte, eingesetzt worden sei. Alle Details der Zeremonie<br />
hat Johann ausgelassen, dagegen hat er eine ganz neue Erklärung hinzugefügt (Steinmann 1967, 478<br />
f):<br />
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