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Andrej Pleterski

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1343 (Grafenauer 1952, 92 f). Jetzt ist zum erstenmal die gesamte Zeremonie klar auf drei<br />

verschiedene Orte verteilt, und es werden ausdrücklich zwei Stühle erwähnt. Zunächst auf der<br />

Karnburg - Krnski Grad sub monte Karinthiano prope ecclesiam sancti Petri lapis est, wo der Bauer<br />

saß, dann ging der Herzog zur Maria Saal - Gospa Sveta und anschließend noch auf das Zollfeld -<br />

Sveško polje ubi sedes posita cernitur tribunalis (Grafenauer 1952, 96 ff). Daß es sich um den<br />

Fürstenstein in der Nähe der St. Peterskirche und den Herzogstuhl handelt, ist nicht zu bezweifeln.<br />

Es bleibt aber die Frage, auf welche Zeit sich diese Beschreibung bezieht.<br />

Johann von Viktring bringt eine solche Anordnung nämlich schon bei Meinhard von Tirol im Jahre<br />

1286 ins Spiel. Bislang wurden zwei grundlegende Erklärungen gefunden: Ottokar hat sich bei seiner<br />

Beschreibung geirrt oder der "bäuerliche" Teil der Zeremonie wurde erst sekundär auf die Karnburg<br />

- Krnski Grad verlegt. Die erste Erklärung gaben schon Tangl und Puntschart (1899, 41), wie wir<br />

aber gesehen haben, muß man sie wirklich bezweifeln. Die zweite Erklärung stellte schon von Jaksch<br />

(1927, 14 f) auf, die er aber kaum begründete, so daß es nicht schwer war, sie zu widerlegen<br />

(Grafenauer 1952, 242 f, 288). Von Jaksch verbindet in der ältesten Stufe keinen Teil des Rituals mit<br />

der Karnburg - Krnski Grad. Das ermöglichte Grafenauer den Gegenbeweis aufzustellen: Es sei<br />

unmöglich, daß der erste Teil der Zeremonie erst später vom Herzogstuhl zum Fürstenstein verlegt<br />

worden sei, weil die Karnburg - Krnski Grad seit dem 10. Jh. im Land keine Bedeutung mehr habe,<br />

die Bedeutung von Maria Saal - Gospa Sveta nahm dagegen ständig zu (Grafenauer 1952, 288).<br />

Diese Ansicht setzt die weltliche Bedeutung des Ortes als Vorbedingung für die Lokalisierung der<br />

Zeremonie voraus und damit das Modell, wonach eine Verlegung zur Maria Saal - Gospa Sveta<br />

sinnvoller gewesen sei. Die Hervorhebung der Weltlichkeit in Verbindung mit der Zeremonie, die in<br />

all ihren Entwicklungsstufen von verschiedener Symbolik erfüllt war, erscheint mir nicht<br />

gerechtfertigt. Aber ungeachtet dessen verliert das Modell angesichts der oben dargelegten<br />

topographischen Erklärung der Vorlage für den Schwabenspiegeleinschub an Überzeugungskraft.<br />

Hier wird nicht verneint, daß ein Teil der Zeremonie schon damals auch auf der Karnburg - Krnski<br />

Grad stattgefunden habe. Sekundär wurde dorthin nur die Zeremonie verlegt, die mit dem<br />

Fürstenstein verknüpft war, aus dem einfachen Grunde, weil auch der Fürstenstein verlegt wurde.<br />

Von Jakschs Erklärung hat Ulrich Steinmann im wesentlichen neu begründet. Er wies auf die<br />

Unterschiede zwischen dem Konzept (A) und der Reinschrift (B) Johanns von Viktring - Vetrinj hin,<br />

die die Zeremonien bei der Einsetzung der Herzöge Meinhard im Jahre 1286 und Otto im Jahre 1335<br />

charakterisieren. Die Unterschiede entstanden aufgrund der verschiedenen Kenntnis der Problematik.<br />

Als Johann 1341 das Konzept schrieb, befand er sich noch in Wien, die Reinschrift begann er<br />

hingegen 1342 schon in Kärnten in Viktring - Vetrinj, nachdem er aller Wahrscheinlichkeit nach<br />

sogar an der Einsetzung des Herzogs Albrecht teilgenommen hatte (Grafenauer 1952, 108 f).<br />

A: Meynhardus dux in Kalendis Septembribus in Carinthiam veniens in sede sua iuxta morem<br />

terre solempniter sublimatur. Cujus terre ritus ab antiquis sic extitit observatus.<br />

B: Meynhardus in capite Kalendarum Septembris in sedem ducatus sui<br />

solempniter collocatur secundum consuetudinem a priscis temporibus observatam.<br />

(Grafenauer 1952, 96)<br />

In der Reinschrift fehlt die Beteuerung der Zeremonie: sic extitit - "ist so". Die Behauptung, die<br />

Beschreibung des Rituals stimme mit alten Bräuchen überein, ist in der Reinschrift ausgelassen<br />

worden (Steinmann 1967, 478 f).<br />

A: Otto dux...iuxta superius predistinctum, cum de investitura ducis Meynhardi ageretur, a<br />

senioribus terre perquisita consuetudine...in sede ponitur<br />

B: dux Otto...nisi in eo priscarum consuetudine lex servetur...<br />

(Grafenauer 1952, 103 ff)<br />

In der Reinschrift fehlt im ganzen die Auffassung des Konzeptes, daß Otto nach dem Brauch, wie<br />

man ihn bei Herzog Meinhard angewandt hatte, eingesetzt worden sei. Alle Details der Zeremonie<br />

hat Johann ausgelassen, dagegen hat er eine ganz neue Erklärung hinzugefügt (Steinmann 1967, 478<br />

f):<br />

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