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WOLFGANG DIETER LEBEK DIE MAINZER EHRUNGEN GERMANICUS, DRUSUS DOMITIAN

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56 W.D. Lebek<br />

Iulius Sacrovir ihre gallischen Landsleute zum Aufstand überredeten, spielte nach Tac. ann.<br />

3,40,3 gerade das Argument eine Rolle, die Nachricht vom Tode des Germanicus habe<br />

Zwietracht ins römische Heer getragen. Plausibel erschien derartiges also nach den Lehren<br />

der Vergangenheit. Es kann daher nicht verwundern, daß die Mainzer Ehrungen, die<br />

Augustus 9 v.Chr. für Drusus bewilligt oder befohlen hatte, und die Suet. Claud. 1,3<br />

referiert sind, als Muster für die Bestimmungen genutzt wurden, die für den neuerlichen<br />

Todesfall zu erstellen waren, 27 aber eben so, daß die veränderten Verhältnisse berücksichtigt<br />

wurden. Nicht ein weiteres Kenotaph wurde an dem Ort, der mit Germanicus' Tod nichts zu<br />

tun gehabt hatte, errichtet, sondern ein Ianus, der durch seine Statuenbekrönung eine<br />

besondere Aussage trug. 28 Mit der herausgearbeiteten politischen Stoßrichtung der Mainzer<br />

Ehrungen 29 verträgt es sich durchaus, daß der Mainzer Durchgangsbogen Teil einer<br />

grandiosen Gesamtkonzeption ist, die für drei markante Punkte des römischen Reiches und<br />

Wirkungsbereiche des Germanicus — Rom, den Amanuspaß bei Antiochia und eben die<br />

Rheingrenze bei Mainz — je einen Ianus vorsah. Denn freilich ist es die Erinnerung an das<br />

Wirken des Prinzen, welche durch jeden dieser drei Bögen erhöht werden soll. Daß es<br />

durchaus nicht nur eine einzige Intention ist, die mit dem Beschlußwerk vom Dezember 19<br />

n.Chr. verfolgt wird, sagt der Senat selbst ausdrücklich, wenn er das weltweite<br />

Publikationsgebot, mit der Absicht begründet: "damit leichter die Liebe aller Stände<br />

gegenüber dem Kaiserhaus und die Tatsache, daß Germanicus Caesar aufgrund<br />

übereinstimmender Meinung sämtlicher Bürger geehrt werden muß, kenntlich sei" (Tab.Siar.<br />

frg.II col. b 22f.). 30<br />

frequentiam suam a disciplina desciscit. Der ehemalige Legionslegat wußte, wovon er sprach und mit<br />

welchen Risiken immer zu rechnen war.<br />

27 Dadurch würde nicht ausgeschlossen, daß die Ehrungen des Drusus auch sonst noch für die des<br />

Germanicus zum Vorbild dienten waren, doch gibt es dafür keinen sicheren weiteren Beleg. Nach der kürzlich<br />

(A. 2) nachgedruckten Herstellung der Erstausgabe wäre allerdings in Frg.II col. b 9-10 festgelegt, daß die von<br />

der Plebs urbana gestifteten Statuen des Germanicus an den Plätzen aufzustellen seien, an denen — so die<br />

Ergänzung der Lücke — "der Gott Augustus und die Augusta dem Drusus Germanicus, seinem Vater,<br />

(Statuen) aufgestellt hätten." Aber ob in der Lücke Drusus (der im übrigen als pater naturalis des<br />

Germanicus, nicht einfach als sein pater, hätte bezeichnet werden müssen) erwähnt war, ist höchst<br />

zweifelhaft.<br />

28 Dazu unten zu Tab.Siar. frg.I 28-29.<br />

29 Natürlich war allen am Senatsbeschluß Beteiligten auch bewußt, daß Germanicus Caesar der leibliche<br />

Sohn des Drusus Germanicus war, und man wird es als passend empfunden haben, daß Vater und Sohn an<br />

derselben Stelle in Gallien geehrt wurden. Aber ausdrücklich hingewiesen wird auf dieses<br />

Verwandtschaftsverhältnis nicht, dies in auffälligem Gegensatz zu den anderen Passagen, die eine Ehrung von<br />

Germanicus und seinem leiblichen Vater Drusus für denselben Ort vorsehen: Tab.Siar. frg.I 19f.; Tab.Heb.<br />

(Ehrenberg/Jones, Documents 2 94a) Z. 2ff. = Tab.Siar. frg.II col. c 14f. Also gibt das Sohn-Vater-Verhältnis<br />

für Mainz nicht den Ausschlag.<br />

30 Über die Passage W.D. Lebek, Consensus uniuersorum ciuium: Tab.Siar. frg.II col. b 21-27, ZPE 72,<br />

1988, 235-240.

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