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WOLFGANG DIETER LEBEK DIE MAINZER EHRUNGEN GERMANICUS, DRUSUS DOMITIAN

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Die Mainzer Ehrungen für Germanicus 81<br />

unter diesen Umständen die an den Senat gesandte Siegesnachricht nicht auch mit einem<br />

diskreten Hinweis verbunden gewesen sein, daß der neue Germaniensieger gegenüber dem<br />

alten in Mainz nicht benachteiligt werden dürfte? Aber selbst wenn vom Herrscher oder aus<br />

seiner Umgebung kein entsprechender Wink erfolgt wäre: die Senatoren in Rom, die sich<br />

über die Ehrungen für den neuen Germanentriumphator Gedanken machten, mußten<br />

unweigerlich von sich aus die Ehrungen Revue passieren lassen, die dem<br />

Germanentriumphator des Jahres 17 n.Chr. bei seinem Triumph oder im Gefolge seiner<br />

Leistungen zuteilgeworden waren. 97 Ausgeschlossen war es doch, daß der gegenwärtige<br />

Herrscher und neue Germanicus, der durch eigene Leistung den Siegernamen erworben hatte<br />

und dessen Siege eine Erweiterung der römischen Herrschaft rechts des Rheins erwarten<br />

ließen, zurücktreten konnte gegenüber dem Prinzen aus der iulisch-claudischen Familie,<br />

dem der Name Germanicus als Erbstück zugefallen war und dessen Siege Rom nur eine<br />

Festigung der Rheingrenze beschert hatten! Wenn Domitian gar in Mainz oder zumindest<br />

im Umfeld des Hauptquartiers das Senatus consultum entgegennehmen würde, dann würde<br />

— so hat man wohl erwogen — ein neuer Germanicusbogen in Mainz die rechte Beigabe<br />

zum Beschluß über den Ehrennamen "Germanicus" sein. Einige Wahrscheinlichkeit kommt<br />

also der Annahme zu, daß der Senat mit dem Triumphalbeschluß für den Germanensieger<br />

Domitian neben anderen Ehrenbögen auch einen für Mainz bestimmt hat, der, falls<br />

verwirklicht, zwischen 83 und 96 erbaut worden sein müßte.<br />

Daß die 14. Legion am Bau des in Mainz-Kastel entdeckten Ehrenbogens beteiligt war,<br />

paßt ohne weiteres zu der Identifikation des nachgewiesenen Monuments mit dem soeben für<br />

Mainz erschlossenen Domitianbogen. Dezidiert ein positives Indiz für die vorgeschlagene<br />

Identifikation ist jedoch die rechtsrheinische Lage des Bauwerks von Mainz-Kastel. War<br />

diese Lage ein schwer zu überwindendes Hindernis für seine Gleichsetzung mit dem Ianus<br />

des Caesar Germanicus, so verhält es sich im Hinblick auf die neue Annahme ganz anders.<br />

Aufs deutlichste wird gegenüber dem Zurückweichen hinter die Rheingrenze, dem die<br />

Position des Ianus von 19 n.Chr. entsprach, das siegreiche Vordringen des flavischen<br />

97 Bereits unter Titus war einmal auf die Ehrenbestimmungen für Germanicus zurückgegriffen worden als<br />

eine elfenbeinerne Reiterstatue für Claudius' Sohn Britannicus entstand, die noch vierzig Jahre danach in der<br />

circensis pompa vorangetragen wurde (Suet. Tit.2). Zu dieser elfenbeinernen Reiterstatue haben gewiß die<br />

zwei (?) elfenbeinernen Reiterstatuen des Germanicus angeregt, die aufgrund der Regelungen von 19/20 n.Chr.<br />

in der Pompa bestimmter circensischer Spiele vorangetragen werden sollten. Vgl. W.D. Lebek, Die<br />

circensischen Ehrungen für Germanicus und das Referat des Tacitus im Lichte von Tab.Siar. frg.II col. c 2-11,<br />

ZPE 73, 1988, 249-274. Vermutlich hatte der junge Titus selbst derartige Festprozessionen mit den<br />

Germanicus-Statuen mehr als einmal miterleben können. Wegen der elfenbeinernen Reiterstatue und der im<br />

selben Zusammenhang erwähnten Goldstatue für Britannicus wird Titus nach aller Wahrscheinlichkeit einen<br />

Senatsbeschluß herbeigeführt haben, der sich seinerseits an dem Senatsbeschluß orientiert haben dürfte, der 19<br />

n.Chr. die entsprechende Ehrung für Germanicus festgelegt hatte. Die Annahme, das Senatus consultum von<br />

19 n.Chr. sei noch mehrere Dezennien später benutzt worden, drängt sich auch deshalb auf, weil es sich um ein<br />

verbreitetes Dokument handelte, das unter anderem in der Palatiumsbibliothek auf Bronze verewigt war:<br />

Tab.Siar. frg.II col. b 20-22.

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