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WOLFGANG DIETER LEBEK DIE MAINZER EHRUNGEN GERMANICUS, DRUSUS DOMITIAN

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Inhalt:<br />

<strong>DIE</strong> <strong>MAINZER</strong> <strong>EHRUNGEN</strong> FÜR <strong>GERMANICUS</strong>,<br />

DEN ÄLTEREN <strong>DRUSUS</strong> UND <strong>DOMITIAN</strong><br />

(TAB.SIAR. FRG.I 26-34; SUET. CLAUD. 1,3)<br />

1. Die Ehrenbestimmungen für Germanicus und den älteren Drusus: Aufbau und Abhängigkeit<br />

2. Entstehungsgeschichte und Bedeutung des tumulus Drusi<br />

3. Die Erstellung des Ianus und seine Statuenkrönung: Tab.Siar. frg.I 26-29<br />

4. Die jährlichen Opfer der gallischen und germanischen Stammesgemeinden: Tab.Siar. frg.I 29-32<br />

5. Die jährliche Truppenparade durch den Ianus: Tab.Siar. frg.I 33-34<br />

6. Der Begriff ripa Rheni und Domitian in Mainz<br />

1. <strong>DIE</strong> EHRENBESTIMMUNGEN FÜR <strong>GERMANICUS</strong> UND DEN ÄLTEREN<br />

<strong>DRUSUS</strong>: AUFBAU UND ABHÄNGIGKEIT<br />

Wie wenn ein Vorhang von einem Fenster weggezogen wird und vor dem Auge eine<br />

weite Landschaft erscheint, so hebt der zusammenfassende Gedenkbeschluß, mit dem der<br />

Senat in den letzten Dezembertagen 19 n.Chr. endgültig die Ehrungen für den verstorbenen<br />

Prinzen Germanicus festlegte, mit einer Gebotsbewegung an, welche ausgedehnte Räume<br />

des römischen Imperiums vor dem geistigen Blick des Lesers erstehen läßt. An drei<br />

Kernpunkten des Reiches, an denen sich zugleich auch das Wirken des Toten kristallisiert<br />

hat, soll je ein von Statuen bekrönter Durchgangsbogen errichtet werden: im Circus<br />

Flaminius in Rom, auf dem Amanuspaß in Syrien und bei dem "Drususgrabmal" am Rhein.<br />

Die gesamte Oikumene wird zum Bauplatz der Monumententrias, die die Erinnerung an<br />

Germanicus für alle Zeit in Stein und Bronze bewahren soll. Wie auch immer die drei<br />

Beschlüsse im einzelnen entstanden sein mögen: in Tab.Siar. frg.I 9-34 haben sie den<br />

Charakter einer Gesamtkomposition. Es ist das placere des Zeilenanfangs 9, das<br />

durchgängig die drei Baubefehle in Z.9, 22 und 27 regiert, und mit den aufzählenden<br />

Wendungen alter ianus Z. 22 und tertius ianus Z. 26 wird zusätzlich die<br />

Zusammengehörigkeit der Bauten bewußtgemacht. Wenn diese wohl großartigste Ehrung<br />

des Caesar Germanicus den Anfang des Beschlußwerkes bildet, dann ist die überlegte<br />

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