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WOLFGANG DIETER LEBEK DIE MAINZER EHRUNGEN GERMANICUS, DRUSUS DOMITIAN

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Die Mainzer Ehrungen für Germanicus 63<br />

Germanicus in herkömmlicher Weise (Plin. nat. 34, 27) als Statuenbasen konzipiert waren.<br />

Germanicus sollte dargestellt werden, "wie er die den Germanen wiederabgenommenen<br />

Feldzeichen empfängt" (S.147). Auf der Grundlage der in der Editio princeps gebotenen<br />

Lesung ACCIPIENTI[ wurde damals die Verwendung des Verbs recipere konjektural<br />

erschlossen: statua Germanici Cae-]/saris constitueretur accipienti[s signa recepta e<br />

Germanis. Nachdem korrekt RECIPIENTI[ gelesen ist, zeigt sich, daß das für den Sinn<br />

entscheidende Verb recipere tatsächlich vorhanden ist, nur eben an anderer Stelle des<br />

Ausdrucks, der von der Wiedergewinnung der römischen Feldzeichen handelt. Der exakte<br />

Wortlaut ist jetzt leicht zu rekonstruieren, wenn man die nächstliegenden Parallelen<br />

beachtet: Tab.Siar. frg.I 14 receptisque signis militaribus ; RgdA 29 signa militaria ...<br />

re[cepi ex Hispania et Gallia et a Dalm]ateis (gr. parå Dalmat«n). Vgl. auch das<br />

Xiphilinusexzerpt aus Cass. Dio 57,18,1, über Germanicus: tå shme›a tå strativtikå<br />

énektÆsato — dies vielleicht aus dem Senatsbeschluß über den Triumph des<br />

Germanicus. 49 Zu recipere ab Liv. 9,44,16; 29,20,2; 38,42,12.<br />

Eine grammatische Kleinigkeit verdient noch einige Worte, nämlich die Verbindung des<br />

Genetivs der Statuengestalt mit einem attributiven Partizip. Eine exakte Parallele bietet<br />

Cic.fin. 1,39: statua est in ceramico Chrysippi sedentis porrecta manu. Verwiesen werden<br />

darf aber wohl auch auf eine entsprechende Sprachpraxis bei effigies. Fest. 320L.: rutrum<br />

tenentis iuuenis est effigies in Capitolio, ephebi more Graecorum harenam ruentis,<br />

exercitationis gratia . CIL VI 9254: (cum) ceriolarib(us) duobus aereis habentibus effigiem<br />

Cupidinis tenentis calathos. 50<br />

dem Mainzer Drususmonument gehören, abgesehen einmal von der Frage der Freiwilligkeit der Erstellung,<br />

eher das Kenotaph des C. Caesar in Limyra (dazu oben A. 23) und das Germanicus-Denkmal in Antiochia<br />

(Tab.Siar. frg.I 35-38) Die Parallelen zieht bereits H. Bellen (A. 1) 385f. A. 12, um S. 394f. dann freilich doch<br />

am [honorarius tumulus Germanici Cae-]/saris (Frg.I 28f.) in Mainz festzuhalten. Aber offensichtlich sind<br />

die drei Kenotaphien jeweils Plätzen zugeordnet, die mit dem Tod des betreffenden Verstorbenen in enger<br />

Verbindung stehen. Es sind die Ortschaften, an denen der jeweilige Tote hätte bestattet werden können, wenn<br />

seine sterblichen Überreste nicht nach Rom überführt worden wären. Daß die Opfer zu Ehren des Germanicus<br />

durchaus an der Gedenkstätte für Drusus stattfinden konnten, also die Errichtung eines eigenen tumulus<br />

Germanici Caesaris in Mainz nicht erforderlich war, lehrt ja eben das Pisaner Dekret CIL XI 1421 (ILS 140)<br />

31ff., demzufolge an dem für L. Caesar geschaffenen Altar auch die Opfer für C. Caesar dargebracht werden<br />

sollten. Der Verzicht auf ein Mainzer Germanicus-Kenotaph hat auch die angenehme Konsequenz, die sonst<br />

notwendigen Stützhypothesen (Bellen [A. 1] 395; Frenz [A. 1] 418) überflüssig zu machen.<br />

49 Vgl. D. Timpe, Der Triumph des Germanicus. Untersuchungen zu den Feldzügen der Jahre 14-16<br />

n.Chr. in Germanien (Antiquitas R.1 Bd. 16), Bonn 1968, 11f., 46.<br />

50 Das immer wieder gedruckte (Germanici Caesaris) accipienti[s (eas) supplicationes (oben A. 4)<br />

scheidet in dieser Form natürlich schon wegen des verkehrten Präverbs aus der Diskussion aus. Immerhin sei<br />

aber noch darauf hingewiesen, daß es nicht stilgerecht gewesen wäre, wenn eine neue Bestimmung wie das<br />

Opfergebot gewissermaßen beiläufig mittels eines Partizips eingeführt würde. In einem solchen Falle ist der<br />

finale Konjunktiv eines eigenständigen Prädikats zu erwarten. Die Erwägungen über die Beteiligung von<br />

Römern am Opfer und die entsprechende Ergänzung [ab ciuibus Romanis] (Bellen [A. 1] 393; danach jetzt

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