2011 - Alpmann Schmidt
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Einführung: Die Aufgabe – die Arbeitsmethode<br />
I. Die Aufgabe<br />
Die Aufgabe – die Arbeitsmethode<br />
der zivilgerichtlichen Klausur im Assessorexamen besteht darin, zu einem tatsächlich<br />
und rechtlich nicht besonders schwierigen oder umfangreichen Fall in einer begrenzten<br />
Zeit eine durchdachte und überzeugend, zumindest vertretbar begründete Lösung zu<br />
erarbeiten und diese Lösung i.d.R. in einen den Anforderungen der Praxis entsprechenden<br />
Entscheidungsentwurf – Urteil, Beschluss – umzusetzen.<br />
Die genaue Aufgabe ergibt sich aus dem Bearbeitungsvermerk. Dies kann – wegen des weitgehenden<br />
Wegfalls der Hausarbeit: in Zukunft mögl. häufiger – auch ein relationsmäßiges Gutachten sein.<br />
Die Bewältigung dieser Aufgabe erfordert:<br />
1. drei Arbeitsschritte<br />
n die Arbeit am Sachverhalt: Erfassen des Sachverhaltes in tatsächlicher Hinsicht – als<br />
Voraussetzung der rechtlichen Durcharbeitung des Prozessstoffes zu einer fallgerechten<br />
Lösung –, bestehend in Stofferfassung, Stoffsammlung und Stoffordnung.<br />
n das Erarbeiten einer Lösung des Falles: nur möglich durch relationstechnische<br />
Durcharbeitung des Streitstoffes (gutachtliche Bearbeitung), rechtlich vom Parteivortrag<br />
her (Schlüssigkeits-/Erheblichkeitsprüfung), erforderlichenfalls mit Klärung<br />
der entscheidungserheblichen Tatsachen (Beweisstation).<br />
n die Umsetzung der erarbeiteten Lösung in den Entscheidungsentwurf: das Absetzen<br />
des Urteils bzw. Beschlusses oder die Fertigung des Gutachtens.<br />
Zwar ist bei der Klausur i.d.R. nur der formulierte Entscheidungsentwurf als solcher die<br />
geforderte Leistung, nicht dagegen ein ausgearbeitetes Gutachten. Gleichwohl ist auch<br />
für die Klausurlösung die sorgfältige Arbeit am Sachverhalt und – wenn auch in geraffter,<br />
i.e.L. gedanklicher Form – die gutachtliche Durchdringung des Streitstoffs unerlässlich,<br />
da nur auf diesem Wege eine folgerichtige und überzeugende oder jedenfalls vertretbare<br />
Lösung gewonnen und die Entscheidung entsprechend aufgebaut, begründet<br />
und formuliert werden kann.<br />
Ohne diese Vorarbeiten können Sie zwar noch zufällig zu einem richtigen Tenor kommen, nicht aber einen<br />
einwandfreien, folgerichtig aufgebauten und überzeugend begründeten Entscheidungsentwurf – also die<br />
entscheidende Prüfungsleistung – erstellen; denn das ist natürlich keine Frage des Zufalls, sondern allein das<br />
Ergebnis exakter juristischer Arbeit.<br />
2. in begrenzter Zeit<br />
Der Bearbeiter soll mit der Klausur gerade auch den Nachweis erbringen, dass er in der<br />
Lage ist, auch unter Zeitdruck einen Fall sicher zu bearbeiten. Das verlangt von ihm:<br />
n eine konsequente, rationelle und konzentrierte Arbeitsweise<br />
n die – den Zeitaufwand entlastende – Beherrschung der Klausurtechnik und<br />
Kenntnis klausurrelevanter Fragen<br />
Einführung<br />
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