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2011 - Alpmann Schmidt

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Einführung: Die Aufgabe – die Arbeitsmethode<br />

I. Die Aufgabe<br />

Die Aufgabe – die Arbeitsmethode<br />

der zivilgerichtlichen Klausur im Assessorexamen besteht darin, zu einem tatsächlich<br />

und rechtlich nicht besonders schwierigen oder umfangreichen Fall in einer begrenzten<br />

Zeit eine durchdachte und überzeugend, zumindest vertretbar begründete Lösung zu<br />

erarbeiten und diese Lösung i.d.R. in einen den Anforderungen der Praxis entsprechenden<br />

Entscheidungsentwurf – Urteil, Beschluss – umzusetzen.<br />

Die genaue Aufgabe ergibt sich aus dem Bearbeitungsvermerk. Dies kann – wegen des weitgehenden<br />

Wegfalls der Hausarbeit: in Zukunft mögl. häufiger – auch ein relationsmäßiges Gutachten sein.<br />

Die Bewältigung dieser Aufgabe erfordert:<br />

1. drei Arbeitsschritte<br />

n die Arbeit am Sachverhalt: Erfassen des Sachverhaltes in tatsächlicher Hinsicht – als<br />

Voraussetzung der rechtlichen Durcharbeitung des Prozessstoffes zu einer fallgerechten<br />

Lösung –, bestehend in Stofferfassung, Stoffsammlung und Stoffordnung.<br />

n das Erarbeiten einer Lösung des Falles: nur möglich durch relationstechnische<br />

Durcharbeitung des Streitstoffes (gutachtliche Bearbeitung), rechtlich vom Parteivortrag<br />

her (Schlüssigkeits-/Erheblichkeitsprüfung), erforderlichenfalls mit Klärung<br />

der entscheidungserheblichen Tatsachen (Beweisstation).<br />

n die Umsetzung der erarbeiteten Lösung in den Entscheidungsentwurf: das Absetzen<br />

des Urteils bzw. Beschlusses oder die Fertigung des Gutachtens.<br />

Zwar ist bei der Klausur i.d.R. nur der formulierte Entscheidungsentwurf als solcher die<br />

geforderte Leistung, nicht dagegen ein ausgearbeitetes Gutachten. Gleichwohl ist auch<br />

für die Klausurlösung die sorgfältige Arbeit am Sachverhalt und – wenn auch in geraffter,<br />

i.e.L. gedanklicher Form – die gutachtliche Durchdringung des Streitstoffs unerlässlich,<br />

da nur auf diesem Wege eine folgerichtige und überzeugende oder jedenfalls vertretbare<br />

Lösung gewonnen und die Entscheidung entsprechend aufgebaut, begründet<br />

und formuliert werden kann.<br />

Ohne diese Vorarbeiten können Sie zwar noch zufällig zu einem richtigen Tenor kommen, nicht aber einen<br />

einwandfreien, folgerichtig aufgebauten und überzeugend begründeten Entscheidungsentwurf – also die<br />

entscheidende Prüfungsleistung – erstellen; denn das ist natürlich keine Frage des Zufalls, sondern allein das<br />

Ergebnis exakter juristischer Arbeit.<br />

2. in begrenzter Zeit<br />

Der Bearbeiter soll mit der Klausur gerade auch den Nachweis erbringen, dass er in der<br />

Lage ist, auch unter Zeitdruck einen Fall sicher zu bearbeiten. Das verlangt von ihm:<br />

n eine konsequente, rationelle und konzentrierte Arbeitsweise<br />

n die – den Zeitaufwand entlastende – Beherrschung der Klausurtechnik und<br />

Kenntnis klausurrelevanter Fragen<br />

Einführung<br />

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