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2011 - Alpmann Schmidt

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4<br />

Einführung<br />

Die Aufgabe – die Arbeitsmethode<br />

n Nur wenn ein abweichender Vortrag des Beklagten dazu führt, dass die Klage unbegründet<br />

wäre, ist der Vortrag erheblich – und es muss dann geklärt werden, welche<br />

der widersprechenden Tatsachenbehauptungen richtig sind, d.h., ob der Vortrag des<br />

Klägers oder der des Beklagten zutrifft, weil davon dann die Entscheidung des Falles<br />

abhängt: Dies ist die erst jetzt erforderliche Klärung des Rechtsstreits in tatsächlicher<br />

Hinsicht: Alle damit zusammenhängenden Fragen, z.B. nach der Beweislast<br />

oder dem Ergebnis einer im Aufgabentext befindlichen Beweisaufnahme, werden<br />

zusammenhängend im Rahmen einer dann erforderlichen Tatsachenfeststellung<br />

(„Beweisstation“) geklärt.<br />

Mit deren Ergebnis steht dann letztlich die Entscheidung/Lösung des Falles fest.<br />

3 2. Die Relationstechnik ist daher eine logische, durch prozessuale Grundsätze der ZPO,<br />

insbesondere den Verhandlungsgrundsatz, vorgegebene Arbeitsmethode: Sie ermöglicht<br />

die Lösung zivilrechtlicher Fälle auf kürzestem, stringentestem und effektivsten<br />

Weg, indem die Entscheidung auf der frühestmöglichen Ebene gefunden werden<br />

kann: 2 Als Erstes bei der Zulässigkeitsprüfung, dann in der Sachprüfung zunächst<br />

aufgrund rechtlicher Überlegungen – erst Kläger-, dann Beklagtenstation –, und erst<br />

wenn das nicht möglich ist, aufgrund (zusätzlich) tatsächlicher Feststellungen: Beweisstation.<br />

Die Relationstechnik ist daher keineswegs antiquiert, sondern als Arbeitsmethode zwingend, gerade<br />

auch in der Praxis: Jeder Richter, jeder Anwalt muss sie beherrschen und anwenden, wenn es um die<br />

Lösung und Bearbeitung zivilrechtlicher Fälle geht.<br />

3. Dieses Skript vermittelt diese daher unerlässliche juristische Arbeitsmethode, zugeschnitten<br />

indes auf die besonderen Verhältnisse gerade von Klausurfällen. Außerdem<br />

werden zahlreiche klausurrelevante prozessuale Problem- und Fragestellungen<br />

behandelt und praktische und taktische Hinweise und Tipps zur Klausurlösung und<br />

Fehlervermeidung gegeben: Also eine sowohl grundsätzliche als auch konkrete Anleitung<br />

zur Bewältigung der Aufgabenstellung der zivilrechtlichen Assessorklausur, ihrer<br />

einzelnen Lösungsschritte und ihrer besonderen Anforderungen.<br />

2 s. Anders/Gehle A Rdnr. 2 ff.; Schellhammer Rdnr. 46 ff.; SS/Schuschke Rdnr. 1 ff.; Lackmann Rdnr. 1 ff.; Müller JA 2010,<br />

47, 49.

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