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2011 - Alpmann Schmidt

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2<br />

Einführung<br />

Die Aufgabe – die Arbeitsmethode<br />

n eine entsprechende Zeiteinteilung<br />

n in psychischer Hinsicht: den unbedingten Willen, die Aufgabe zu meistern, und<br />

das Bewusstsein, die Aufgabe auch meistern zu können.<br />

Alle diese erforderlichen Fähigkeiten werden entscheidend gefördert durch ständige Übung<br />

und die dadurch entstehende Sicherheit, die Klausurtechnik zu beherrschen.<br />

Daher der dringende Rat an den Leser – gemeint ist im Folgenden natürlich immer auch<br />

die Leserin! –:<br />

Sie sollten sich die grundlegende Technik der Klausurbearbeitung sorgfältig erarbeiten und<br />

dann mit dieser Technik so oft wie möglich Klausurfälle unter examensmäßigen Bedingungen<br />

bearbeiten. Denn je mehr Klausuren Sie geschrieben haben, desto mehr Sicherheit<br />

und Routine werden Sie bekommen, und dies wird Ihnen dann entscheidend gerade<br />

auch bei der zeitlichen Bewältigung der Aufgabe helfen, da Sicherheit und Routine entlasten<br />

und dadurch Zeit freisetzen, die für die besonderen Probleme und Schwierigkeiten des konkreten<br />

Falles genutzt werden kann.<br />

Zur Klausurübung insbesondere geeignet: AS-Klausurenkurs, gerade auch zu besonders<br />

klausurrelevanten materiell- und prozessrechtlichen Problem- und Fragestellungen.<br />

Sie sollten sich auch darüber informieren, ob Ihr Justizprüfungsamt Weisungen oder Hinweise<br />

zu den Klausuren des 2. Staatsexamens erlassen hat, damit Sie auch insoweit sogleich<br />

unter den für Sie geltenden examensmäßigen Bedingungen arbeiten. Sie finden diese Weisungen<br />

oder Hinweise in Ihrer Referendarmappe und auch im Internet.<br />

II. Die Arbeitsmethode<br />

2 Die Aufgabe wird in der Regel in der materiell-rechtlichen Lösung eines unter den<br />

Parteien streitigen Falles bestehen – mit der hierzu erforderlichen Arbeitsmethode<br />

befasst sich daher dieses Skript in erster Linie –, nur sehr selten eine rein prozessuale<br />

Ausgabenstellung betreffen, häufig aber auch eine geforderte materiell-rechtliche<br />

Falllösung mit prozessualen Problematiken verbinden.<br />

Die juristische Arbeitsmethode zur Lösung streitiger Fälle wird hergebrachterweise<br />

als Relationstechnik bezeichnet.<br />

Diese Bezeichnung stammt von den früheren, noch vor der ZPO erstellten ausführlichen richterlichen<br />

Gutachten, die als Relationen bezeichnet wurden.<br />

1. Bei dieser Arbeitsmethode geht es – hier zunächst in groben Zügen – um Folgendes,<br />

was Sie sich zum Verständnis und dann zur Anwendung dieser Methode unbedingt klarmachen<br />

müssen.<br />

Die Parteien werden mehr oder weniger unterschiedliche Sachverhalte vortragen. Es<br />

gilt zu erkennen, auf welche der – oft verwirrenden und widersprüchlichen – Tatsachenangaben<br />

es für die Lösung ankommt und ob es überhaupt auf die unterschiedlichen<br />

Darstellungen ankommt oder ob nicht die Lösung des Falles bereits bei rein rechtlichen<br />

Überlegungen liegt.

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