2011 - Alpmann Schmidt
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2<br />
Einführung<br />
Die Aufgabe – die Arbeitsmethode<br />
n eine entsprechende Zeiteinteilung<br />
n in psychischer Hinsicht: den unbedingten Willen, die Aufgabe zu meistern, und<br />
das Bewusstsein, die Aufgabe auch meistern zu können.<br />
Alle diese erforderlichen Fähigkeiten werden entscheidend gefördert durch ständige Übung<br />
und die dadurch entstehende Sicherheit, die Klausurtechnik zu beherrschen.<br />
Daher der dringende Rat an den Leser – gemeint ist im Folgenden natürlich immer auch<br />
die Leserin! –:<br />
Sie sollten sich die grundlegende Technik der Klausurbearbeitung sorgfältig erarbeiten und<br />
dann mit dieser Technik so oft wie möglich Klausurfälle unter examensmäßigen Bedingungen<br />
bearbeiten. Denn je mehr Klausuren Sie geschrieben haben, desto mehr Sicherheit<br />
und Routine werden Sie bekommen, und dies wird Ihnen dann entscheidend gerade<br />
auch bei der zeitlichen Bewältigung der Aufgabe helfen, da Sicherheit und Routine entlasten<br />
und dadurch Zeit freisetzen, die für die besonderen Probleme und Schwierigkeiten des konkreten<br />
Falles genutzt werden kann.<br />
Zur Klausurübung insbesondere geeignet: AS-Klausurenkurs, gerade auch zu besonders<br />
klausurrelevanten materiell- und prozessrechtlichen Problem- und Fragestellungen.<br />
Sie sollten sich auch darüber informieren, ob Ihr Justizprüfungsamt Weisungen oder Hinweise<br />
zu den Klausuren des 2. Staatsexamens erlassen hat, damit Sie auch insoweit sogleich<br />
unter den für Sie geltenden examensmäßigen Bedingungen arbeiten. Sie finden diese Weisungen<br />
oder Hinweise in Ihrer Referendarmappe und auch im Internet.<br />
II. Die Arbeitsmethode<br />
2 Die Aufgabe wird in der Regel in der materiell-rechtlichen Lösung eines unter den<br />
Parteien streitigen Falles bestehen – mit der hierzu erforderlichen Arbeitsmethode<br />
befasst sich daher dieses Skript in erster Linie –, nur sehr selten eine rein prozessuale<br />
Ausgabenstellung betreffen, häufig aber auch eine geforderte materiell-rechtliche<br />
Falllösung mit prozessualen Problematiken verbinden.<br />
Die juristische Arbeitsmethode zur Lösung streitiger Fälle wird hergebrachterweise<br />
als Relationstechnik bezeichnet.<br />
Diese Bezeichnung stammt von den früheren, noch vor der ZPO erstellten ausführlichen richterlichen<br />
Gutachten, die als Relationen bezeichnet wurden.<br />
1. Bei dieser Arbeitsmethode geht es – hier zunächst in groben Zügen – um Folgendes,<br />
was Sie sich zum Verständnis und dann zur Anwendung dieser Methode unbedingt klarmachen<br />
müssen.<br />
Die Parteien werden mehr oder weniger unterschiedliche Sachverhalte vortragen. Es<br />
gilt zu erkennen, auf welche der – oft verwirrenden und widersprüchlichen – Tatsachenangaben<br />
es für die Lösung ankommt und ob es überhaupt auf die unterschiedlichen<br />
Darstellungen ankommt oder ob nicht die Lösung des Falles bereits bei rein rechtlichen<br />
Überlegungen liegt.