Polizei und Justiz auf dem Prüfstand: Abschlussbericht der ... - BDSW
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ter in den Strafvollzug einzubinden. Hierbei<br />
sind die Modelle je nach Staat verschieden:<br />
Sie reichen von <strong>der</strong> Konzeption, <strong>dem</strong> Bau,<br />
<strong>der</strong> Finanzierung von Haftanstalten bis zur<br />
kompletten Führung <strong>der</strong> Anstalt – einschließlich<br />
<strong>der</strong> Bewachung <strong>und</strong> des Transports<br />
<strong>der</strong> Gefangenen. Dabei sind Teilleistungen<br />
entsprechend <strong>dem</strong> individuellen Bedarf<br />
zu Service-Paketen zusammengestellt.<br />
Wo private Dienstleister – in erster Linie<br />
in Großbritannien, Frankreich, Schweiz<br />
<strong>und</strong> USA, aber auch bei <strong>der</strong> JVA Büren,<br />
(Nordrhein-Westfalen, Anstalt für Abschiebungshaft,<br />
wo neben 68 Vollzugsbediensteten<br />
80 Mitarbeiter eines Privatunternehmens<br />
tätig sind) – unter Vertrag genommen<br />
wurden, haben sie – entgegen vereinzelter<br />
ursprünglicher Vorbehalte – ihre<br />
Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt:<br />
Durch erhebliche Zeit- <strong>und</strong> Kosteneinsparungen,<br />
Termintreue, Servicequalität <strong>und</strong><br />
höhere Flexibilität konnte ein geordnetes<br />
Miteinan<strong>der</strong> von staatlichen Vollzugsbediensteten<br />
<strong>und</strong> Privatunternehmen erreicht<br />
werden.<br />
„Mit privaten Vertragskräften gab es <strong>auf</strong><br />
vielen Aufgabengebieten in unserer JVA<br />
seit Januar 1994 nur gute Erfahrungen. Aus<br />
<strong>dem</strong> Notkonstrukt hat sich mittlerweile<br />
eine Sicherheitspartnerschaft mit großen<br />
Vorteilen für alle Seiten entwickelt. Es<br />
klingt übertrieben, aber das System hat in<br />
<strong>der</strong> Praxis keine einzige Schwachstelle. Es<br />
wird von allen (Beamte, private Sicherheitsdienste,<br />
Gefangene <strong>und</strong> Besucher) als vorteilhaft<br />
empf<strong>und</strong>en.“ (H.Möller, Anstaltsleiter<br />
<strong>der</strong> JVA Büren am 28.06.2000)<br />
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die JVA<br />
Büren als Abschiebehaftanstalt einen Son<strong>der</strong>fall<br />
darstellt, <strong>der</strong> natürlich nicht pauschal<br />
<strong>auf</strong> „ordentliche“ <strong>Justiz</strong>vollzugsanstalten<br />
angewendet werden kann.<br />
Gleichwohl sind die Gr<strong>und</strong>prinzipien des<br />
Bürener private-public-partnership-Modells<br />
übertragbar.<br />
DSD 4/2001<br />
Des Weiteren wird <strong>auf</strong> die einschlägigen<br />
Erfahrungsberichte <strong>der</strong> Haftanstalten Blakenhurst<br />
(Großbritannien) <strong>und</strong> Chateaudun<br />
(Frankreich) verwiesen.<br />
Das hessische Ministerium <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong> hat<br />
im Sommer 1999 eine aus <strong>Justiz</strong>experten,<br />
Wissenschaftlern <strong>und</strong> Politikern zusammengesetzte<br />
Arbeitsgruppe „Modellprojekte<br />
zur Privatisierung im Strafvollzug“ be<strong>auf</strong>tragt,<br />
„die rechtlichen <strong>und</strong> tatsächlichen<br />
Rahmenbedingungen eines solchen Projektes<br />
zu überprüfen <strong>und</strong> entsprechende Lösungsvorschläge<br />
zu unterbreiten.“ Damit<br />
wurde auch ein wichtiger Beitrag geleistet,<br />
die überhitzte Debatte in Deutschland<br />
zu entideologisieren <strong>und</strong> mithin zu versachlichen.<br />
Die Arbeitsgruppe hat ihren 100-seitigen<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> im Dezember 1999 vorgelegt<br />
<strong>und</strong> kommt zu folgenden – wesentlichen<br />
– Ergebnissen:<br />
„1. Der Planung <strong>und</strong> Errichtung von Haftanstalten<br />
durch Private stehen keine verfassungs-<br />
o<strong>der</strong> verwaltungsrechtlichen<br />
Gr<strong>und</strong>sätze entgegen. Der Staat kann seinen<br />
Vollzugs<strong>auf</strong>gaben auch dann voll<br />
Rechnung tragen, wenn er ein privat errichtetes<br />
Gebäude nicht als Eigentümer<br />
übernimmt, son<strong>der</strong>n lediglich mietet<br />
o<strong>der</strong> pachtet, sofern er nur gewährleistet,<br />
dass die Räumlichkeiten für den<br />
Strafvollzug geeignet sind, d.h. den gesetzlichen<br />
Sicherheits- <strong>und</strong> sonstigen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen.<br />
2. Eine Privatisierung im Strafvollzug (=<br />
Wahrnehmung einzelner Aufgaben<br />
durch vertraglich verpflichtete Personen)<br />
ist <strong>auf</strong> <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage des geltenden<br />
Rechts ohne Än<strong>der</strong>ung des Strafvollzuggesetzes<br />
möglich, soweit sich die Tätigkeit<br />
<strong>der</strong> Privaten <strong>auf</strong> Dienst- <strong>und</strong> Serviceleistungen<br />
im weiteren Sinne ohne Eingriffsbefugnisse<br />
gegenüber Gefangenen<br />
Wirtschaft <strong>und</strong> Politik<br />
beschränkt. Diese differenzierende Betrachtung<br />
zwischen einer Tätigkeit mit<br />
<strong>und</strong> ohne Eingriffsqualität in Rechte von<br />
Gefangenen steht auch im Einklang mit<br />
Art. 33 Abs. 4 <strong>und</strong> 5 GG <strong>und</strong> wi<strong>der</strong>spricht<br />
we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Organisationskompetenzordnung<br />
<strong>der</strong> Art. 83 ff. GG noch <strong>dem</strong> Demokratie-<br />
<strong>und</strong> Sozialstaatsprinzip.<br />
3. Eine Privatisierung des Strafvollzuges<br />
als Ganzes ist in Deutschland jedoch unzulässig,<br />
da <strong>der</strong> Strafvollzug zum Kernbereich<br />
staatlicher Aufgabenwahrnehmung<br />
gehört <strong>und</strong> als solcher im Hinblick<br />
<strong>auf</strong> Art. 33 Abs. 4 <strong>und</strong> 5 GG nicht privatisierungsfähig<br />
ist.<br />
4. Die rechtliche Bewertung <strong>der</strong> in Betracht<br />
kommenden Aufgaben <strong>und</strong> Tätigkeitsbereiche<br />
im Strafvollzug im Hinblick <strong>auf</strong><br />
eine Privatisierbarkeit im Einu≥lfall, ist<br />
Gegenstand des Berichtes. Zusammenfassend<br />
lässt sich feststellen, dass<br />
jeweils große Teile des Hausmanagements<br />
(zum Beispiel Bauunterhaltung,<br />
Wartung/Reparatur <strong>der</strong> technischen<br />
Anlagen, Reinigung <strong>der</strong> Anstalt, Lagerhaltung<br />
von Einrichtungs- <strong>und</strong> Verbrauchsgegenständen,<br />
teilweise auch<br />
Verwaltung (zum Beispiel Konto- <strong>und</strong><br />
Kassenführung), des Versorgungsmanagements<br />
(zum Beispiel Küche, Reinigung<br />
<strong>der</strong> Wäsche, Ausgabe von Bekleidungs<strong>und</strong><br />
Ausstattungsgegenständen, Eink<strong>auf</strong><br />
<strong>der</strong> Gefangenen, ärztliche Versorgung)<br />
<strong>und</strong> des Betreuungsmanagements (zum<br />
Beispiel Arbeit, Ausbildung, Freizeitgestaltung,<br />
Beratung, soziale Betreuung),<br />
aber auch Teile des Bewachungs- <strong>und</strong><br />
Kontrollmanagements (zum Beispiel rein<br />
objektbezogene allgemeine Sicherungsmaßnahmen<br />
wie beispielsweise tägliche<br />
Kontrolle <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit / Unversehrtheit<br />
von technischen (Alarmanlagen,<br />
Kameras etc.) <strong>und</strong> mechanischen<br />
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