Polizei und Justiz auf dem Prüfstand: Abschlussbericht der ... - BDSW
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8<br />
(Gitter, Schließanlagen) Sicherheitssystemen,<br />
Objektbezogene Raumkontrollen,<br />
Objektschutz <strong>und</strong> Ähnliches, aber auch<br />
personenbezogene Kontrollmaßnahmen<br />
wie Anwesenheits- <strong>und</strong> Bewegungskontrollen,<br />
allgemeine Be<strong>auf</strong>sichtigungsmaßnahmen,<br />
Begleitung von Gefangenen<br />
innerhalb <strong>der</strong> Anstalt, <strong>und</strong> auch reine<br />
Dienstleistungen im Sicherheitsbereich<br />
wie die Stellung von Fahrer (nicht<br />
Bewachung) <strong>und</strong> Fahrzeug bei Gefangenentransporten<br />
einer Privatisierung zugänglich<br />
sind.<br />
5. Die vertraglich verpflichteten Personen<br />
im Strafvollzug handeln nicht in eigenem<br />
Namen, son<strong>der</strong>n stets im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong>vollzugsbehörden.<br />
Sie sind insoweit<br />
Verwaltungs- bzw. Vollzugshelfer, nicht<br />
jedoch Beliehene. Für einen Einsatz als<br />
Beliehene, <strong>der</strong> auch eine Übertragung<br />
von Eingriffsbefugnissen ermöglichen<br />
würde, fehlt es an einer hinreichend konkreten<br />
gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage.<br />
6. Die organisatorische Ausgestaltung <strong>der</strong><br />
Arbeitsabläufe <strong>und</strong> ihre tatsächliche<br />
Durchführung in einer teilprivatisierten<br />
Vollzugsanstalt ist an einer klaren Abgrenzung<br />
zwischen Maßnahmen mit Eingriffscharakter,<br />
die <strong>dem</strong> staatlichen Personal<br />
vorbehalten sind, <strong>und</strong> Serviceleistungen,<br />
die Verwaltungshelfern übertragen<br />
werden, zu orientieren. Es müssen<br />
daher in <strong>der</strong> teilprivatisierten Vollzugsanstalt<br />
organisatorische Vorkehrungen<br />
getroffen werden, die nicht nur eine<br />
wirksame Anleitung <strong>und</strong> Kontrolle <strong>der</strong><br />
Privaten, son<strong>der</strong>n auch ein rechtzeitiges<br />
Eingreifen von <strong>Justiz</strong>vollzugsbeamten<br />
für solche Vollzugssituationen sicherstellen,<br />
in denen die Ausübung von staatlichem<br />
Zwang erfor<strong>der</strong>lich wird.<br />
7.Die vorgenannten Ergebnisse sind<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich auch <strong>auf</strong> den Bereich <strong>der</strong><br />
Untersuchungshaft <strong>und</strong> <strong>der</strong> Abschiebehaft<br />
übertragbar.<br />
8. Im Falle <strong>der</strong> nach gelten<strong>dem</strong> Recht zulässigen<br />
Teilprivatisierung des Betriebes<br />
einer <strong>Justiz</strong>vollzugsanstalt, besteht zur<br />
Beibehaltung des strafrechtlichen Schutzes<br />
<strong>der</strong> Bediensteten, <strong>der</strong> Gefangenen<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> staatlichen Ordnung durch die<br />
Vorschriften des allgemeinen Strafrechts,<br />
kein Än<strong>der</strong>ungsbedarf des Strafgesetzbuches.<br />
9. Die Summe <strong>der</strong> Aufgaben mit dienstleisten<strong>dem</strong><br />
Charakter im Strafvollzug, die<br />
durch vertraglich verpflichtete Personen<br />
wahrgenommen werden können, betrifft<br />
ca. 30% bis 40% des Personalkörpers einer<br />
<strong>Justiz</strong>vollzugsanstalt. In diesem<br />
Umfang kann <strong>der</strong> Betrieb einer <strong>Justiz</strong>vollzugsanstalt<br />
privat organisiert werden.<br />
10. Die Einbindung privat organisierter Aufgabenwahrnehmung<br />
im Vollzug in den<br />
Gesamtbetrieb einer <strong>Justiz</strong>vollzugsanstalt<br />
ist eine Frage <strong>der</strong> Organisation, die nach<br />
vorliegenden Beispielen <strong>und</strong> Erfahrungen<br />
keine ernsthaften Probleme <strong>auf</strong>wirft. Die<br />
Aufgabenteilung <strong>und</strong> die Zusammenarbeit<br />
zwischen Privaten <strong>und</strong> Staatsorganen<br />
bedürfen einer klaren organisatorischen<br />
Konzeption, sorgfältigen vertraglichen<br />
Gestaltung <strong>und</strong> effektiver Kontrolle <strong>der</strong><br />
Aufgabenwahrnehmungen.“<br />
Handlungsempfehlungen:<br />
Privatisierungsvorhaben im Strafvollzug<br />
müssen unter verschiedenen Aspekten<br />
bewertet werden.<br />
Die Expertenkommission Staats<strong>auf</strong>gabenkritik<br />
stellt hierbei die Erfolgsfaktoren Effizienz,<br />
Effektivität <strong>und</strong> die vollzugliche<br />
Praktikabilität in den Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
überlässt die politischen, rechtlichen <strong>und</strong><br />
verbandstaktischen Bewertungen an<strong>der</strong>en<br />
– dazu berufenen – Stellen.<br />
• Die Expertenkommission Staats<strong>auf</strong>gabenkritik<br />
befürwortet die Überlegungen<br />
<strong>der</strong> hessischen Arbeitsgruppe <strong>und</strong> for<strong>der</strong>t<br />
den Senat <strong>auf</strong>, konkrete <strong>und</strong><br />
schrittweise Umsetzungsmaßnahmen in<br />
Richtung eines praktikablen private-public-partnership<br />
<strong>auf</strong> <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong><br />
vorgenannten Leitlinien zu initiieren.<br />
• Hierbei dient <strong>der</strong> in einer Anlage beigefügte<br />
Aufgabenkatalog als Ausgangsbasis<br />
für ein Berliner Pilotprojekt, das<br />
zunächst in einer Anstalt des offenen<br />
Vollzuges ab <strong>dem</strong> 01.01.2003 in Angriff<br />
zu nehmen ist.<br />
• Im Rahmen dieses Projektes sind für<br />
alle privatisierungsfähigen Aufgaben<br />
Interessensbek<strong>und</strong>ungsverfahren gemäß<br />
§ 7 Abs. 2 LHO durchzuführen. Die<br />
erwarteten Effizienz- <strong>und</strong> Effektivitätssteigerungspotenziale<br />
sind zu benennen.<br />
Das Pilotprojekt ist durch eine Arbeitsgruppe<br />
aus Strafvollzugsexperten<br />
Berlins <strong>und</strong> an<strong>der</strong>er B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>, wissenschaftlichen<br />
Vertretern, Fachleuten<br />
<strong>der</strong> Berliner Verwaltungsreform, einem<br />
Vertreter des B<strong>und</strong>es <strong>der</strong> Strafvollzugsbediensteten<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Personalvertretung<br />
vorzubereiten, umzusetzen <strong>und</strong> zu<br />
dokumentieren.<br />
• Vor Auftragsvergaben an Private Sicherheitsdienste<br />
ist ein genaues Anfor<strong>der</strong>ungsprofil<br />
an das gewünschte Personal<br />
zu erstellen, wobei Schulung <strong>und</strong><br />
Weiterbildung als kostenintensive Positionen<br />
zu berücksichtigen sind – „Billiganbieter“<br />
dürfen nicht zum Zuge<br />
kommen. In diesem Zusammenhang<br />
wird <strong>auf</strong> die Ausführungen <strong>der</strong> Expertenkommission<br />
Staats<strong>auf</strong>gabenkritik<br />
zum Themenkomplex „Schaffung eines<br />
integrierten Sicherheitsverb<strong>und</strong>es von<br />
<strong>Polizei</strong> <strong>und</strong> Privaten Sicherheitsdiensten“<br />
explizit verwiesen.<br />
• Sollten auch Aufgaben in den Bereichen<br />
Arbeitswesen <strong>und</strong> Versorgung privatisiert<br />
werden, so ist die Erhöhung <strong>der</strong><br />
Anzahl <strong>der</strong> Gefangenenarbeitsplätze in<br />
den Arbeits- <strong>und</strong> Versorgungsbetrieben<br />
zwingend sicherzustellen.<br />
• Der Senat wird <strong>auf</strong>gefor<strong>der</strong>t, die sich in<br />
Planung befindliche <strong>Justiz</strong>vollzugsanstalt<br />
Hei<strong>der</strong>ing in Großbeeren <strong>und</strong> das<br />
geplante Vollzugskrankenhaus am<br />
Standort Plötzensee <strong>auf</strong> <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage<br />
<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Modellprojekte<br />
zur Privatisierung im Strafvollzug“<br />
(Hessen) entwickelten Leitlinien als private-public-partnership<br />
in Betrieb zu<br />
nehmen.<br />
Die vorgenannten Gr<strong>und</strong>lagen eines praktikablen<br />
private-public-partnership im Bereich<br />
des <strong>Justiz</strong>vollzuges ist auch <strong>auf</strong> den<br />
Bereich des Abschiebegewahrsams in Berlin-Köpenick<br />
(ca. 350 Plätze), <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
Zuständigkeit <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> liegt, zu übertragen.<br />
Hierbei sind die mehrjährigen Erfahrungen<br />
<strong>der</strong> JVA Büren durch die Senatsverwaltung<br />
für Inneres <strong>und</strong> die <strong>Polizei</strong> <strong>auf</strong>zugreifen<br />
<strong>und</strong> bis zum 01.01.2003 umzusetzen.<br />
■<br />
1 Vgl. STRATEGY Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH:<br />
Integration Privater Sicherheitsdienste in konzeptionelle<br />
Schutzmaßnahmen Berlins - Sicherheitspolitisches Fachreferat<br />
von Otto Dreksler, Dozent <strong>und</strong> Fachautor für Innere<br />
Sicherheit, 1999.<br />
2 Vgl. Martin Burgi: Möglichkeiten <strong>und</strong> Schranken <strong>der</strong><br />
Zusammenarbeit im Rahmen von Sicherheitspartnerschaften.<br />
In: Public-Private-Partnerships <strong>und</strong> Sicherheitspartnerschaften,<br />
Rolf Stober (Hrsg.), Köln u.a. 2000, S. 65-90.<br />
3 Siehe auch Rainer Pitschas: Kriminalprävention <strong>und</strong><br />
<strong>Polizei</strong>recht: Von <strong>der</strong> polizeilichen Gefahrenabwehr zum<br />
kooperativen Leistungshandeln für Sicherheitsvorsorge.<br />
In: Vergesellschaftung polizeilicher Sicherheitsvorsorge<br />
<strong>und</strong> gewerbliche Kriminalprävention, R. Stober / R. Pitschas<br />
(Hrsg.) , Köln u.a. 2001, S. 1-36.<br />
4 Vgl. STRATEGY Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH:<br />
Integration Privater Sicherheitsdienste in konzeptionelle<br />
Schutzmaßnahmen Berlins - Sicherheitspolitisches Fachreferat<br />
von Otto Dreksler, Dozent <strong>und</strong> Fachautor für Innere<br />
Sicherheit, 1999.<br />
5 Dazu ausführliche Betrachtungen in: Rolf Stober (Hrsg.),<br />
Privatisierung im Strafvollzug? Köln u.a. 2001<br />
DSD 4/2001