Eisenbahn-Gütertarif Österreich-UdSSR ... - ČD Cargo, as
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3. Güter, die d<strong>as</strong> Lademaß auch nur auf einer der an der Beförderung beteiligten<br />
<strong>Eisenbahn</strong>en<br />
überschreiten. D<strong>as</strong> Lademaß der österreichischen <strong>Eisenbahn</strong>en ist in der Anlage 9 enthal<br />
ten. Im Verkehr mit Umladung ist bei der Berechnung der Lademaßüberschreitung eine<br />
Höhe des Wagenbodens über Schienenoberkante von 1300 mm zugrunde zu legen und<br />
davon auszugehen, daß der Wagen auf einem geraden, horizontalen Gleis steht, und sich<br />
die<br />
Wagenlängsachse über der Gleismitte befindet;<br />
4. Güter, die auf Tiefladewagen im Verkehr mit Umladung befördert werden;<br />
5. Güter, die in Privatwagen verladen sind;<br />
6. chemische Stoffe, die in Spezialkesselwagen im Verkehr mit Umladung befördert werden.<br />
Zur Vereinbarung der Beförderungsbedingungen für solche Sendungen muß der Absender<br />
dem Versandbahnhof rechtzeitig vor Auflieferung die Art der Verpackung und die M<strong>as</strong>se der<br />
einzelnen Versandstücke sowie für die unter den Ziffern 1, 2 und 3 angeführten Güter<br />
außerdem die Abmessungen angeben und erforderlichenfalls eine Ladeskizze einreichen. Bei<br />
Gütern, die d<strong>as</strong> Lademaß überschreiten, sind in jedem Fall Ladeskizzen einzureichen.<br />
Überschreiten Güter d<strong>as</strong> Lademaß, so hat der Absender<br />
- im Feld „Besondere Erklärungen des Absenders" des Frachtbriefes den Umweg<br />
anzugeben,<br />
wenn sie auf den Strecken der Transitbahnen über einen Umweg befördert werden;<br />
- auf jedem Versandstück auf den jeweils gegenüberliegenden Seiten der Längs- und<br />
Querrich<br />
tung mit unabw<strong>as</strong>chbarer Farbe den Schwerpunkt durch d<strong>as</strong> Markierungszeichen „Schwer<br />
punkt" gemäß Anlage 7 und die Bruttom<strong>as</strong>se jedes Stückes anzugeben;<br />
- an beiden Seiten des Gutes Aufschriften oder Tafeln mit roter Umrandung und folgendem<br />
Wortlaut in russischer und deutscher Sprache anzubringen: „Achtung! Gut mit Lademaß<br />
überschreitung auf den ... <strong>Eisenbahn</strong>en", ("Внимание! Груз негабаритный на железных<br />
дорогах")<br />
Artikel 6<br />
Frachtbrief<br />
§ 1 Der Absender hat dem Versandbahnhof für jede Sendung einen im Durchschreibeverfahren<br />
ausgefüllten und unterschriebenen Frachtbrief nach dem Muster der Anlage 1 zu übergeben.<br />
Für d<strong>as</strong> Ausfüllen des Frachtbriefes sind im Anhang zur Anlage 1 Erläuterungen enthalten.<br />
Die Unterschrift des Absenders kann durch Aufdruck oder Stempel ersetzt werden. Nach<br />
Abschluß des Frachtvertrages wird d<strong>as</strong> Frachtbriefdoppel dem Absender zurückgegeben. Es<br />
hat nicht die Bedeutung des Frachtbrieforiginales.<br />
§ 2 Die Felder „Bestimmungsbahn und Bestimmungsbahnhof", „Empfänger, Postanschrift" und<br />
„Bezeichnung des Gutes" sind in russischer und deutscher Sprache, die übrigen Felder des<br />
Frachtbriefes in russischer oder deutscher Sprache gut leserlich auszufüllen. Bei<br />
Nichtübereinstimmung der russischen mit der deutschen Bezeichnung des Gutes ist die<br />
Bezeichnung des Gutes in der Sprache des Versandlandes (russisch oder deutsch)<br />
maßgebend. Für den deutschen Text sind lateinische Schriftzeichen zu verwenden.<br />
§ 3 Die Angaben im Frachtbrief sind mit Tinte, Kugelschreiber oder Schreibm<strong>as</strong>chine einzutragen,<br />
können aber auch eingedruckt oder eingestempelt werden. Alle Angaben müssen in die<br />
hiefür vorgesehenen Felder des Frachtbriefes eingetragen werden. Die Verwendung von<br />
Abkürzungen ist, ausgenommen die vorgesehenen Kurzbezeichnungen der <strong>Eisenbahn</strong>en,<br />
unzulässig. Frachtbriefe mit überschriebenen, radierten oder überklebten Eintragungen sind<br />
nicht zugel<strong>as</strong>sen. Durchstreichungen sind nur zulässig, wenn sie der Absender im Feld<br />
„Besondere Erklärungen des Absenders" vermerkt und mit seiner Unterschrift anerkennt. Die<br />
Angaben in den einzelnen Blättern müssen übereinstimmen.<br />
Änderungen und Ergänzungen im Frachtbrief durch die <strong>Eisenbahn</strong> sind durch die Unterschrift<br />
des zuständigen Bediensteten und den Tagesstempel zu bestätigen.<br />
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