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Eisenbahn-Gütertarif Österreich-UdSSR ... - ČD Cargo, as

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§ 2 Die Beförderungsfhst wird für jede an der Beförderung beteiligte <strong>Eisenbahn</strong> auf Grund der Tarif<br />

kilometer in ihrem Bereich gesondert ermittelt.; die Gesamtbeförderungsfrist ergibt sich durch<br />

Zusammenzählen der so ermittelten Beförderungsfhsten vom Versand- bis zum Bestimmungsbahnhof<br />

Die Abfertigungsfrist wird ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten <strong>Eisenbahn</strong> nur einmal gerechnet.<br />

§ 3 Die Lieferfrist wird verlängert<br />

1. für Sendungen, die auf eine andere Spurweite übergehen, um 48 Stunden für jeden Übergang;<br />

2. auf den Strecken der tschechischen und slowakischen <strong>Eisenbahn</strong>en für jede Sendung um 18<br />

Stunden;<br />

3. auf den Strecken der ungarischen <strong>Eisenbahn</strong>en für jede Sendung um 24 Stunden;<br />

4. auf den Strecken der österreichischen Bundesbahnen für Sendungen<br />

- nach und von den Bahnhöfen der Strecken<br />

Deutschkreutz - Rattersdorf-Liebing und Ebenfurth - Sopron<br />

sowie über die Strecken<br />

Ebenfurth - Sopran,<br />

Bürmoos - Trimmelkam-Osterrniething,<br />

Lambach - Haag am Hausruck,<br />

Lambach - Vorchdorf-Eggenberg,<br />

Linz Lokalbahn - Eferding - Waizenkirchen,<br />

Neumarkt-Kalham - Waizenkirchen, Abzweigung Niederspaching - Peuerbach,<br />

Vöklamarkt Lokalbahn - Attersee,<br />

Gmunden-Traundorf- Vorchdorf-Eggenberg,<br />

Feldbach - Bad Gleichenberg,<br />

Gleisdorf- Weiz Stadt,<br />

Peggau-Deutschfeistritz - Übelbach,<br />

Kapfenberg - Seebach-Turnau,<br />

Graz Hauptbahnhof- Graz Köflacherbahnhof-Köflach und<br />

Liebhoch - Wies-Eibiswald<br />

für jede Sendung um 24 Stunden;<br />

- nach und von den Bahnhöfen der Strecken<br />

Weiz-Birkfeld,<br />

Unzmarkt - Tamsweg und Mixnitz-Bärenschützklamm - StErhard<br />

für jede Sendung um 36 Stunden;<br />

- nach und von den Bahnhöfen der Strecken<br />

Neusiedl am See - Pamhagen,<br />

Wien Matzleinsdorf - Tribuswinkel-Josefsthal, nach und von dem Bahnhof Blumau-Neurißhof<br />

sowie nach und von den Güternebenstellen<br />

Andelsbuch, Bezau, Doren, Egg, Hittisau, Krumbach, Langen bei Bregenz, Langenegg, Lingenau,<br />

Schwarzenberg, Straßburg und Sulzberg<br />

für jede Sendung um 48 Stunden.<br />

5. für alle Sendungen um die Dauer des Aufenthalts, der ohne Verschulden der <strong>Eisenbahn</strong> verursacht<br />

wird<br />

- durch d<strong>as</strong> Nachprüfen gemäß Artikel 11 § 1, sofern hierbei Abweichungen von den Eintragungen<br />

im Frachtbrief festgestellt werden,<br />

- durch die zoll- und sonstige vexwaltungsbehördliche Behandlung,<br />

- durch eine Änderung des Frachtvertrags, mindestens jedoch 24 Stunden,<br />

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