Eisenbahn-Gütertarif Österreich-UdSSR ... - ČD Cargo, as
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§ 2 Die Beförderungsfhst wird für jede an der Beförderung beteiligte <strong>Eisenbahn</strong> auf Grund der Tarif<br />
kilometer in ihrem Bereich gesondert ermittelt.; die Gesamtbeförderungsfrist ergibt sich durch<br />
Zusammenzählen der so ermittelten Beförderungsfhsten vom Versand- bis zum Bestimmungsbahnhof<br />
Die Abfertigungsfrist wird ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten <strong>Eisenbahn</strong> nur einmal gerechnet.<br />
§ 3 Die Lieferfrist wird verlängert<br />
1. für Sendungen, die auf eine andere Spurweite übergehen, um 48 Stunden für jeden Übergang;<br />
2. auf den Strecken der tschechischen und slowakischen <strong>Eisenbahn</strong>en für jede Sendung um 18<br />
Stunden;<br />
3. auf den Strecken der ungarischen <strong>Eisenbahn</strong>en für jede Sendung um 24 Stunden;<br />
4. auf den Strecken der österreichischen Bundesbahnen für Sendungen<br />
- nach und von den Bahnhöfen der Strecken<br />
Deutschkreutz - Rattersdorf-Liebing und Ebenfurth - Sopron<br />
sowie über die Strecken<br />
Ebenfurth - Sopran,<br />
Bürmoos - Trimmelkam-Osterrniething,<br />
Lambach - Haag am Hausruck,<br />
Lambach - Vorchdorf-Eggenberg,<br />
Linz Lokalbahn - Eferding - Waizenkirchen,<br />
Neumarkt-Kalham - Waizenkirchen, Abzweigung Niederspaching - Peuerbach,<br />
Vöklamarkt Lokalbahn - Attersee,<br />
Gmunden-Traundorf- Vorchdorf-Eggenberg,<br />
Feldbach - Bad Gleichenberg,<br />
Gleisdorf- Weiz Stadt,<br />
Peggau-Deutschfeistritz - Übelbach,<br />
Kapfenberg - Seebach-Turnau,<br />
Graz Hauptbahnhof- Graz Köflacherbahnhof-Köflach und<br />
Liebhoch - Wies-Eibiswald<br />
für jede Sendung um 24 Stunden;<br />
- nach und von den Bahnhöfen der Strecken<br />
Weiz-Birkfeld,<br />
Unzmarkt - Tamsweg und Mixnitz-Bärenschützklamm - StErhard<br />
für jede Sendung um 36 Stunden;<br />
- nach und von den Bahnhöfen der Strecken<br />
Neusiedl am See - Pamhagen,<br />
Wien Matzleinsdorf - Tribuswinkel-Josefsthal, nach und von dem Bahnhof Blumau-Neurißhof<br />
sowie nach und von den Güternebenstellen<br />
Andelsbuch, Bezau, Doren, Egg, Hittisau, Krumbach, Langen bei Bregenz, Langenegg, Lingenau,<br />
Schwarzenberg, Straßburg und Sulzberg<br />
für jede Sendung um 48 Stunden.<br />
5. für alle Sendungen um die Dauer des Aufenthalts, der ohne Verschulden der <strong>Eisenbahn</strong> verursacht<br />
wird<br />
- durch d<strong>as</strong> Nachprüfen gemäß Artikel 11 § 1, sofern hierbei Abweichungen von den Eintragungen<br />
im Frachtbrief festgestellt werden,<br />
- durch die zoll- und sonstige vexwaltungsbehördliche Behandlung,<br />
- durch eine Änderung des Frachtvertrags, mindestens jedoch 24 Stunden,<br />
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