Eisenbahn-Gütertarif Österreich-UdSSR ... - ČD Cargo, as
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2. Ist die M<strong>as</strong>se des Gutes von der M<strong>as</strong>se der Lademittel im Frachtbrief nicht getrennt<br />
angegeben, so wird die Fracht für die Gesamtm<strong>as</strong>se der Sendung (einschließlich<br />
der Lademittel) berechnet.<br />
3. Die Fracht für die Beförderung von nichtbahneigenen gebrauchten Decken und<br />
anderen Lademitteln ohne Gut wird nach den allgemeinen Tarifbestimmungen<br />
berechnet.<br />
§ 19 Wärme- und Kälteschutzmittel<br />
1. Bei den vom Absender beigegebenen Wärme- und Kälteschutzmitteln<br />
(ausgenommen Eis), die zusammen mit dem Gut befördert werden, werden die<br />
Vorschriften für die Frachtberechnung bei der Beförderung von Lademitteln (§18)<br />
entsprechend angewendet.<br />
2. Für die Beförderung des zusammen mit dem Gut als Wärmeschutz verladenen<br />
sowie unterwegs dazu geladenen Eises und Trockeneises wird keine Fracht<br />
eingehoben, wenn ihre M<strong>as</strong>se im Frachtbrief getrennt angegeben ist.<br />
§ 20 Begleiter<br />
Für die Beförderung des Begleiters des Gutes wird die Gebühr in der Höhe von<br />
4,77 EUR je angefangene 100 km der Transitentfernung eingehoben.<br />
§ 21 Spediteur - Sammelgut<br />
Vorbehalten<br />
§ 22 Ausstellungs- und Messegüter<br />
Vorbehalten<br />
§ 23 Lebende Tiere<br />
Die Fracht für die Beförderung lebender Tiere wird nach Bestimmungen dieses Tarifs<br />
berechnet, wobei für die Beförderung von Futter und Lademitteln keine Fracht<br />
eingehoben wird.<br />
§ 24 Beförderung von M<strong>as</strong>sengüter zu besonderen Bestimmungen<br />
Im Transit wird für nachstehende NHM-Positionen (M<strong>as</strong>sengüter) die Fracht für die<br />
M<strong>as</strong>sestufen 20 t und 25 t um 10 % vermindert :<br />
NHM Güterart<br />
2505 Sand<br />
2508 Ton, Lehm<br />
2517 Kies, Steine<br />
2601 Eisenerze<br />
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01.01.2004