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Eisenbahn-Gütertarif Österreich-UdSSR ... - ČD Cargo, as

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2. Ist die M<strong>as</strong>se des Gutes von der M<strong>as</strong>se der Lademittel im Frachtbrief nicht getrennt<br />

angegeben, so wird die Fracht für die Gesamtm<strong>as</strong>se der Sendung (einschließlich<br />

der Lademittel) berechnet.<br />

3. Die Fracht für die Beförderung von nichtbahneigenen gebrauchten Decken und<br />

anderen Lademitteln ohne Gut wird nach den allgemeinen Tarifbestimmungen<br />

berechnet.<br />

§ 19 Wärme- und Kälteschutzmittel<br />

1. Bei den vom Absender beigegebenen Wärme- und Kälteschutzmitteln<br />

(ausgenommen Eis), die zusammen mit dem Gut befördert werden, werden die<br />

Vorschriften für die Frachtberechnung bei der Beförderung von Lademitteln (§18)<br />

entsprechend angewendet.<br />

2. Für die Beförderung des zusammen mit dem Gut als Wärmeschutz verladenen<br />

sowie unterwegs dazu geladenen Eises und Trockeneises wird keine Fracht<br />

eingehoben, wenn ihre M<strong>as</strong>se im Frachtbrief getrennt angegeben ist.<br />

§ 20 Begleiter<br />

Für die Beförderung des Begleiters des Gutes wird die Gebühr in der Höhe von<br />

4,77 EUR je angefangene 100 km der Transitentfernung eingehoben.<br />

§ 21 Spediteur - Sammelgut<br />

Vorbehalten<br />

§ 22 Ausstellungs- und Messegüter<br />

Vorbehalten<br />

§ 23 Lebende Tiere<br />

Die Fracht für die Beförderung lebender Tiere wird nach Bestimmungen dieses Tarifs<br />

berechnet, wobei für die Beförderung von Futter und Lademitteln keine Fracht<br />

eingehoben wird.<br />

§ 24 Beförderung von M<strong>as</strong>sengüter zu besonderen Bestimmungen<br />

Im Transit wird für nachstehende NHM-Positionen (M<strong>as</strong>sengüter) die Fracht für die<br />

M<strong>as</strong>sestufen 20 t und 25 t um 10 % vermindert :<br />

NHM Güterart<br />

2505 Sand<br />

2508 Ton, Lehm<br />

2517 Kies, Steine<br />

2601 Eisenerze<br />

9<br />

01.01.2004

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