Eisenbahn-Gütertarif Österreich-UdSSR ... - ČD Cargo, as
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Abschnitt A. Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1 Auf den Strecken der <strong>Eisenbahn</strong>en der GUS werden Fracht und Nebengebühren nach den<br />
in diesen Staaten in Kraft stehenden Binnentarifen berechnet.<br />
§ 2 Auf den Strecken der österreichischen <strong>Eisenbahn</strong>en werden Fracht und Nebengebühren<br />
nach den in <strong>Österreich</strong> in Kraft stehenden Binnentarifen berechnet.<br />
§ 3 Auf den Strecken der <strong>Eisenbahn</strong>en der Tschechischen Republik werden Fracht und<br />
Nebengebühren nach den Abschnitt B enthaltenen Bestimmungen berechnet.<br />
§ 4 Auf den Strecken der <strong>Eisenbahn</strong>en der Republik Ungarn werden Fracht und<br />
Nebengebühren nach den Abschnitt C enthaltenen Bestimmungen berechnet.<br />
§ 5 Auf den Strecken der <strong>Eisenbahn</strong>en der Republik Polen werden Fracht und Nebengebühren<br />
nach den Abschnitt D enthaltenen Bestimmungen berechnet.<br />
§ 6 Auf den Strecken der <strong>Eisenbahn</strong>en der Slowakischen Republik werden Fracht und<br />
Nebengebühren nach den im Abschnitt E angeführten Bestimmungen berechnet.<br />
§ 7 Für die Beförderung von Großcontainern gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:<br />
1. Die Fracht, Nebengebühren und sonstigen Kosten werden getrennt für jeden<br />
Großcontainer berechnet.<br />
2. Sofern nicht anders verlautbart, ist die Frachtberechnung abhängig von<br />
a) der Kategorie des Großcontainers gemäß § 3 der „Allgemeinen Bestimmungen“ der<br />
Anlage 10 SAT,,<br />
b) der tarifmäßigen Transitentfernung.<br />
3. Sofern nicht anders verlautbart, gelten die Nebengebühren<br />
a) Code 17<br />
- Für d<strong>as</strong> Umladen von Großcontainern aus Wagen einer Spurweite in Wagen einer<br />
anderen Spurweite werden Umladegebühren in der Höhe von<br />
68,00 Schweizer Franken für einen beladenen Großcontainer,<br />
34,00 Schweizer Franken für einen leeren Großcontainer<br />
eingehoben;<br />
b) Code 41<br />
- Zur Deckung der Kosten der <strong>Eisenbahn</strong>en im Zusammenhang mit der Zollkontrolle<br />
der zu befördernden Güter zugunsten jeder Transitbahn werden für jede<br />
Großcontainersendung Zollgebühren in der Höhe von 7,50 Schweizer Franken<br />
(einmal) eingehoben.<br />
§ 8 Weitere Auskünfte zu den Tarifbestimmungen, Frachtsätzen und Nebengebühren im SAT<br />
Teil II erteilen die <strong>Eisenbahn</strong>en der Republiken Tschechien, Ungarn, Polen und Slowakei.<br />
3<br />
01.01.2004