10.10.2013 Aufrufe

Eisenbahn-Gütertarif Österreich-UdSSR ... - ČD Cargo, as

Eisenbahn-Gütertarif Österreich-UdSSR ... - ČD Cargo, as

Eisenbahn-Gütertarif Österreich-UdSSR ... - ČD Cargo, as

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Abschnitt A. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1 Auf den Strecken der <strong>Eisenbahn</strong>en der GUS werden Fracht und Nebengebühren nach den<br />

in diesen Staaten in Kraft stehenden Binnentarifen berechnet.<br />

§ 2 Auf den Strecken der österreichischen <strong>Eisenbahn</strong>en werden Fracht und Nebengebühren<br />

nach den in <strong>Österreich</strong> in Kraft stehenden Binnentarifen berechnet.<br />

§ 3 Auf den Strecken der <strong>Eisenbahn</strong>en der Tschechischen Republik werden Fracht und<br />

Nebengebühren nach den Abschnitt B enthaltenen Bestimmungen berechnet.<br />

§ 4 Auf den Strecken der <strong>Eisenbahn</strong>en der Republik Ungarn werden Fracht und<br />

Nebengebühren nach den Abschnitt C enthaltenen Bestimmungen berechnet.<br />

§ 5 Auf den Strecken der <strong>Eisenbahn</strong>en der Republik Polen werden Fracht und Nebengebühren<br />

nach den Abschnitt D enthaltenen Bestimmungen berechnet.<br />

§ 6 Auf den Strecken der <strong>Eisenbahn</strong>en der Slowakischen Republik werden Fracht und<br />

Nebengebühren nach den im Abschnitt E angeführten Bestimmungen berechnet.<br />

§ 7 Für die Beförderung von Großcontainern gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:<br />

1. Die Fracht, Nebengebühren und sonstigen Kosten werden getrennt für jeden<br />

Großcontainer berechnet.<br />

2. Sofern nicht anders verlautbart, ist die Frachtberechnung abhängig von<br />

a) der Kategorie des Großcontainers gemäß § 3 der „Allgemeinen Bestimmungen“ der<br />

Anlage 10 SAT,,<br />

b) der tarifmäßigen Transitentfernung.<br />

3. Sofern nicht anders verlautbart, gelten die Nebengebühren<br />

a) Code 17<br />

- Für d<strong>as</strong> Umladen von Großcontainern aus Wagen einer Spurweite in Wagen einer<br />

anderen Spurweite werden Umladegebühren in der Höhe von<br />

68,00 Schweizer Franken für einen beladenen Großcontainer,<br />

34,00 Schweizer Franken für einen leeren Großcontainer<br />

eingehoben;<br />

b) Code 41<br />

- Zur Deckung der Kosten der <strong>Eisenbahn</strong>en im Zusammenhang mit der Zollkontrolle<br />

der zu befördernden Güter zugunsten jeder Transitbahn werden für jede<br />

Großcontainersendung Zollgebühren in der Höhe von 7,50 Schweizer Franken<br />

(einmal) eingehoben.<br />

§ 8 Weitere Auskünfte zu den Tarifbestimmungen, Frachtsätzen und Nebengebühren im SAT<br />

Teil II erteilen die <strong>Eisenbahn</strong>en der Republiken Tschechien, Ungarn, Polen und Slowakei.<br />

3<br />

01.01.2004

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!