Wichtige Hinweise: - Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen ...
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Abb. 4<br />
ca.<br />
30 mm<br />
Abb. 5<br />
Referenzbild Konstanzprüfbild<br />
Sollten mehrere Filmkassetten in der Praxis vorhanden sein, sind diese bei der<br />
Abnahmeprüfung auf der Rückfolie mit einer Nummer zu kennzeichnen und im<br />
Wechsel der Konstanzprüfung zu unterziehen.<br />
10.8 Fernröntgenseitenbild<br />
Sollten mit dem Panoramaschichtgerät auch Fernröntgenseitenbilder angefertigt<br />
werden, so muss auch dieser Geräteteil der monatlichen Konstanzprüfung unterzogen<br />
werden. Hierfür wird der Prüfkörper immer an der gleichen Stelle auf der Filmkassette<br />
mit einem Klebeband befestigt, und die Aufnahme wird entsprechend dem<br />
Abnahmeprotokoll belichtet. Das entsprechende Fernröntgenseitenbild ermöglicht<br />
sowohl eine Beurteilung des Nutzstrahlenfeldes als auch im Bereich des Prüfkörpers<br />
eine Beurteilung der Dichte und damit der Film-Folien-Kombination. Stehen mehrere<br />
Filmkassetten für das Fernröntgenseitenbild zur Verfügung, ist entsprechend den<br />
<strong>Hinweise</strong>n beim OPTG (siehe oben) zu verfahren.<br />
10.9 Kassettenanpressung<br />
Die Prüfung des Kassettenbestandes auf Anpressung nach DIN 6832-2 ist alle fünf<br />
Jahre durchzu-führen. In der Zahnheilkunde ist diese Prüfung - soweit technisch<br />
möglich (Problem: gebogene Kassetten) - im Rahmen der wiederkehrenden<br />
Prüfungen vom Sachverständigen vorzunehmen (s. SV-RL). Bei Verdacht auf<br />
Beschädigungen ist diese Prüfung unverzüglich erforderlich.<br />
10.10 Konstanzprüfung des Dunkelraums nach DIN 6868-2<br />
Die Dunkelkammer ist zu prüfen nach Eingriffen in die Beleuchtungs- und<br />
Verdunkelungseinrichtung, bei Verdachtsmomenten (z.B. Erhöhung des Grundschleiers),<br />
mindestens jedoch einmal jährlich.<br />
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