Sicherheitstechnik - finger gmbh & co. kg
Sicherheitstechnik - finger gmbh & co. kg
Sicherheitstechnik - finger gmbh & co. kg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Nach einem von den berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen durchgeführten<br />
Vorschriftenvergleich wird in Deutschland eine Nachrüstung für überwiegend nicht<br />
erforderlich gehalten.<br />
Für einige Maschinen im Zuständigkeitsbereich der Fachausschüsse ”Eisen und<br />
Metall II und III, ”Leder” sowie ”Steine und Erden” sind jedoch<br />
Nachrüstungsmaßnahmen erforderlich. Bei älteren Werkzeugmaschinen richtet sich<br />
die Nachrüstung nach einer Prüfung im Einzelfall.<br />
Alt- oder Übergangsmaschinen, die an die Mindestanforderungen der AMBR bzw. der<br />
AMBV angepaßt werden , erhalten keine CE-Kennzeichnung. Es wird auch keine<br />
Konformitätserklärung ausgestellt.<br />
⇒ Was gilt für Gebrauchtmaschinen?<br />
Der Handel mit Gebrauchtmaschinen innerhalb des EWR wird nicht als erneutes<br />
Inverkehrbringen betrachtet und somit fallen diese Maschinen nicht unter die 9.<br />
Verordnung des GSG (nationale Umsetzung der Maschinen-Richtlinie). Es ist keine CE-<br />
Kennzeichnung erforderlich. Allerdings gilt selbstverständlich auch für diese Maschinen<br />
die AMBR bzw. AMBV.<br />
Wer Gebrauchtmaschinen wesentlich verändert und erneut, anderen überläßt oder<br />
wer Gebrauchtmaschinen in den EWR einführt, hat die neuen Rechtsgrundlagen für<br />
das erstmalige Inverkehrbringen neuer Maschinen zu beachten (CE-Kennzeichnung).<br />
Kauft ein Unternehmen eine unveränderte Gebrauchtmaschine (ohne CE-Kennzeichnung<br />
und Konformitätserklärung), so darf diese nur benutzt werden, wenn sie sofort den<br />
Mindestanforderungen der AMBR bzw. AMBV entspricht.<br />
Der Käufer einer Gebrauchtmaschine ist gut beraten, wenn er sich vor dem Kauf über den<br />
sicherheitstechnischen Zustand der Maschine informiert und ggf. notwendige Umrüstungen<br />
vom Verkäufer durchführen läßt.<br />
Im Zweifelsfall, sollte sich der Käufer einer Gebrauchtmaschine vom Verkäufer<br />
bestätigen lassen, daß die Maschine den Mindestanforderungen der AMBR<br />
entspricht.<br />
⇒ Erreichen der Mindestanforderungen der Arbeitsmittel-Benutzungs-Richtlinie<br />
Rechtsverbindlich für die Mindestanforderungen an Altmaschinen ist der jeweilige Anhang I<br />
der AMBR bzw. der AMBV.<br />
Da dieser Anhang allerdings sehr allgemein gehalten ist, läßt es sich kaum vermeiden auf<br />
die entsprechenden harmonisierten europäischen Normen immer wieder zurückzugreifen.<br />
⇒ Umbau von Maschinen<br />
Bei Umbauten, die eine Maschine wesentlich verändern, sind die Bestimmungen des<br />
Gerätesicherheitsgesetzes (9. GSGV), der Maschinen-Richtlinie zu beachten (CE-<br />
Kennzeichnung erforderlich).<br />
Eine wesentliche Veränderung einer Maschine, ist jede Veränderung, die zu einer<br />
Risikoerhöhung führen kann und deshalb eine neue sicherheitstechnische Betrachtung der<br />
Maschine erfordert.<br />
10