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Sicherheitstechnik - finger gmbh & co. kg

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Abb. 1<br />

Binnenmarkt-Richtlinien<br />

(gem. Artikel 100a EG- Vertrag)<br />

EG-<br />

Maschinen-<br />

Richtlinie<br />

evtl. weitere<br />

Richtlinien<br />

Grundlegende Sicherheits- und<br />

Gesundheitsanforderungen<br />

Gerätesicherheitsgesetz<br />

EMV-Gesetz<br />

Maschinenhersteller<br />

In DIN-Normen umgesetzte harmonisierte<br />

europäische Normen oder<br />

gleiche Sicherheit auf andere Weise<br />

⇒ Gesetzliche Grundlage<br />

Maschine<br />

Benutzerinformation<br />

des Herstellers<br />

Technische<br />

Dokumentation<br />

des Herstellers<br />

Arbeitsschutz- Richtlinien<br />

(gem. Artikel 118a EG-Vertrag)<br />

Arbeitsmittel -<br />

Benutzungs-RL<br />

EG-<br />

Rahmen-Richtlinie<br />

evtl. weitere<br />

Einzel-Richtlinien<br />

Beschaffungs- und Benutzungsvorschrift.<br />

Mindestanforderungen<br />

Arbeitsschutzgesetz mit<br />

Rechtsverordnungen<br />

Maschinenbenutzer<br />

Betriebs- und Prüfbestimmungen in<br />

Unfallverhütungsvorschriften<br />

Regeln der <strong>Sicherheitstechnik</strong><br />

Die rechtliche Grundlage der Maschinensicherheit in Europa bilden die Maschinen- und<br />

die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinien. Die Maschinenrichtlinie 98/37/EWG (89/392/EWG<br />

mit Änderungsrichtlinien) wendet sich rein an den Hersteller von Maschinen. Die<br />

sogenannte Arbeitsmittel-Benutzungsrichtlinie 89/655/EWG hingegen an den Betreiber<br />

von Maschinen.<br />

Die Übergangsfrist der Maschinenrichtlinie ist am 1.01.1995 abgelaufen und somit ist diese<br />

ab diesem Datum zwingend anzuwenden.<br />

Bezüglich der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie ist die Übergangsfrist am 1.01.1997<br />

abgelaufen, da aber diese Richtlinie verspätet in nationales Recht umgesetzt wurde, gab<br />

es bezüglich der Umsetzung eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 30.06.1998.<br />

D.h. alle sich in Betrieb befindlichen Maschinen in Deutschland mussten bis spätestens<br />

zum 30.06.1998 den Mindestanforderungen der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie oder der<br />

nationalen Umsetzung (Arbeitsmittelbenutzungsverordnung) entsprechen.<br />

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