Sicherheitstechnik - finger gmbh & co. kg
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Abb. 1<br />
Binnenmarkt-Richtlinien<br />
(gem. Artikel 100a EG- Vertrag)<br />
EG-<br />
Maschinen-<br />
Richtlinie<br />
evtl. weitere<br />
Richtlinien<br />
Grundlegende Sicherheits- und<br />
Gesundheitsanforderungen<br />
Gerätesicherheitsgesetz<br />
EMV-Gesetz<br />
Maschinenhersteller<br />
In DIN-Normen umgesetzte harmonisierte<br />
europäische Normen oder<br />
gleiche Sicherheit auf andere Weise<br />
⇒ Gesetzliche Grundlage<br />
Maschine<br />
Benutzerinformation<br />
des Herstellers<br />
Technische<br />
Dokumentation<br />
des Herstellers<br />
Arbeitsschutz- Richtlinien<br />
(gem. Artikel 118a EG-Vertrag)<br />
Arbeitsmittel -<br />
Benutzungs-RL<br />
EG-<br />
Rahmen-Richtlinie<br />
evtl. weitere<br />
Einzel-Richtlinien<br />
Beschaffungs- und Benutzungsvorschrift.<br />
Mindestanforderungen<br />
Arbeitsschutzgesetz mit<br />
Rechtsverordnungen<br />
Maschinenbenutzer<br />
Betriebs- und Prüfbestimmungen in<br />
Unfallverhütungsvorschriften<br />
Regeln der <strong>Sicherheitstechnik</strong><br />
Die rechtliche Grundlage der Maschinensicherheit in Europa bilden die Maschinen- und<br />
die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinien. Die Maschinenrichtlinie 98/37/EWG (89/392/EWG<br />
mit Änderungsrichtlinien) wendet sich rein an den Hersteller von Maschinen. Die<br />
sogenannte Arbeitsmittel-Benutzungsrichtlinie 89/655/EWG hingegen an den Betreiber<br />
von Maschinen.<br />
Die Übergangsfrist der Maschinenrichtlinie ist am 1.01.1995 abgelaufen und somit ist diese<br />
ab diesem Datum zwingend anzuwenden.<br />
Bezüglich der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie ist die Übergangsfrist am 1.01.1997<br />
abgelaufen, da aber diese Richtlinie verspätet in nationales Recht umgesetzt wurde, gab<br />
es bezüglich der Umsetzung eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 30.06.1998.<br />
D.h. alle sich in Betrieb befindlichen Maschinen in Deutschland mussten bis spätestens<br />
zum 30.06.1998 den Mindestanforderungen der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie oder der<br />
nationalen Umsetzung (Arbeitsmittelbenutzungsverordnung) entsprechen.<br />
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