Sicherheitstechnik - finger gmbh & co. kg
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⇒ Konstruktion einer sicheren Maschine<br />
Vorgehensweise:<br />
1. Klärung, ob die geplante Maschinengattung in den Gültigkeitsbereich der Maschinen-<br />
Richtlinie fällt.<br />
2. Klärung, ob weitere Richtlinien, die eine CE- Kennzeichnung vorsehen, für dieses<br />
Produkt anzuwenden sind; in diesem Fall gilt die Konformität für alle anzuwenden<br />
Richtlinien und muß entspr. dokumentiert werden.<br />
3. Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie (Maschine, Komponente,<br />
auswechselbare Ausrüstung, Sicherheitsbauteil, ...).<br />
4. Handelt es sich um eine ”gefährliche Maschine” (in Anhang IV der MRL aufgeführt); in<br />
diesem Fall muß eine akkreditierte Stelle hinzugezogen werden.<br />
5. Besteht eine Typ C-Norm für diesen Maschinentyp?<br />
(Idealfall, Typ C-Normen sind leider für die wenigsten Maschinentypen bereits<br />
vorhanden). Ist eine Typ C-Norm vorhanden und werden in dieser alle möglichen<br />
Gefährdungen behandelt, so kann mit Punkt 7. fortgefahren werden.<br />
6. Ist keine Typ C-Norm so muß eine Gefahrenanalyse<br />
durchgeführt werden, wobei alle möglichen Gefährdungen aufgelistet und dokumentiert<br />
werden müssen. Die entsprechenden harmonisierten Normen des Typs A und B sind<br />
anzuwenden (z.B. EN 292 Allgemeine Gestaltungsleitsätze, EN 1050<br />
Risikobeurteilung, EN 954-1 Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen usw.).<br />
7. Erstellen einer ”Technischen Dokumentation”<br />
8. Konstruktion und Bau der Maschine entsprechend der Gefahrenanalyse und der<br />
”Technischen Dokumentation”<br />
9. Ausstellen der Konformitätserklärung (Anhang II A MRL)<br />
10. Anbringen des CE-Kennzeichens<br />
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