Wer promoviert in Deutschland? - iFQ Institut für ...
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E<strong>in</strong>e derartige unionsrechtliche Verpflichtung besteht jedoch mangels entsprechender Kompetenz<br />
der Union nicht. Rechtsgrundlage der VO 452/2008 ist Art. 338 AEUV (Art. 285 EG a.F.). Dessen<br />
Abs. 1 schafft e<strong>in</strong>e Kompetenz der Union <strong>für</strong> Maßnahmen zur Erstellung von Statistiken. Hierzu<br />
zählen aber schon begrifflich ke<strong>in</strong>e Regelungen, die über Statistikpflichten h<strong>in</strong>ausgehen und tatsächlich<br />
ganz neue Informationsverfahren und Informationsgew<strong>in</strong>nungspflichten statuieren. Von Art. 338<br />
AEUV s<strong>in</strong>d nur solche Regelungen gedeckt, die die Aufbereitung und Übermittlung vorhandener<br />
Daten betreffen, nicht aber Regelungen, die die Gew<strong>in</strong>nung von Informationen durch nationale<br />
Behörden und ihre Weitergabe an die Kommission vorschreiben. 62 E<strong>in</strong>e Auslegung der VO 452/2008<br />
im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Verpflichtung zu weitergehender Informationsgew<strong>in</strong>nung wäre demnach nicht von der<br />
Rechtsgrundlage gedeckt.<br />
Das gleiche Ergebnis folgt aus e<strong>in</strong>em weiteren Gesichtspunkt. Die Kompetenznorm des Art. 338<br />
Abs. 1 AEUV steht unter der E<strong>in</strong>schränkung, dass die Maßnahmen <strong>für</strong> die Durchführung der Tätigkeiten<br />
der Union erforderlich se<strong>in</strong> müssen. Durch Art. 338 AEUV wird mit anderen Worten ke<strong>in</strong>e<br />
neue Unionspolitik im Bereich der Statistik begründet. 63 Dies bedeutet, dass die Kompetenz jeweils<br />
e<strong>in</strong>e andere Sachkompetenz der Union voraussetzt und nur <strong>in</strong> deren Rahmen Wirkung entfaltet. Der<br />
hier geregelte Sachverhalt fällt <strong>in</strong> die begrenzte Kompetenz der Union <strong>für</strong> allgeme<strong>in</strong>e und berufliche<br />
Bildung (Titel XII AEUV). Die Ziele der Bildungspolitik der Union s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Art. 165 AEUV niedergelegt.<br />
Aus der Kompetenz zur Schaffung von Statistiken der Europäischen Union kann dabei ke<strong>in</strong>e<br />
Befugnis zur Schaffung sachlicher Regelungen im Hochschulbereich folgen, die weiter geht als<br />
Art. 165 AEUV selbst. Ausdrücklich schließt Art. 165 Abs. 4 1. Spstr. AEUV 64 jedoch jegliche Harmonisierung<br />
der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten aus und be<strong>in</strong>haltet damit e<strong>in</strong><br />
umfassendes Verbot der Rechtsangleichung aufgrund aller anderen Kompetenzen nach dem AEUV.<br />
Aus diesem Grunde bewegt sich auch der sog. „Bologna-Prozess“ ausschließlich im Rahmen <strong>in</strong>tergouvernementaler<br />
Koord<strong>in</strong>ation. 65 Aus der VO 452/2008 oder der dazu ergangenen Durchführungsverordnung<br />
lässt sich deshalb ke<strong>in</strong>e Pflicht der Mitgliedstaaten zur Schaffung <strong>in</strong>stitutioneller Strukturen<br />
ableiten, die sodann die Erstellung der genannten Statistiken ermöglichen.<br />
62 Vgl. Clemens Ladenburger, <strong>in</strong>: von der Groeben/Schwarze (Hrsg.), Kommentar zum EU-/EG-Vertrag, 6. Aufl. 2003,<br />
Art. 285 EG, Rdnr. 6.<br />
63 Thorsten K<strong>in</strong>green, <strong>in</strong>: Christian Calliess/Matthias Ruffert (Hrsg.), EUV/AEUV, 4. Aufl. 2011, Art. 338, Rdnr. 4.<br />
64 W<strong>in</strong>fried Boecken, <strong>in</strong>: Kai Hailbronner/He<strong>in</strong>rich Wilms (Hrsg.), Recht der Europäischen Union, Bd. III, Losebl.,<br />
Art. 149 EGV, Rdnr. 46; Matthias Ruffert, <strong>in</strong>: Christian Calliess/Matthias Ruffert (Hrsg.), EUV/AEUV, 4. Aufl.<br />
2011, Art. 165, Rdnr. 22.<br />
65 Hierzu im Überblick Claus Dieter Classen, Forschung, Bildung, Kultur und Rundfunk, <strong>in</strong>: Thomas Oppermann/<br />
Claus Dieter Classen/Mart<strong>in</strong> Nettesheim, Europarecht, 5. Aufl. 2011, § 34, Rdnr. 30 ff.; Markus Kotzur, Kultur,<br />
Forschung und Technologie, <strong>in</strong>: Re<strong>in</strong>er Schulze/Manfred Zuleeg/Stefan Kadelbach (Hrsg.), Europarecht, 2. Aufl.<br />
2010, § 38, Rdnr. 35 f.<br />
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