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Kompetenzprofil Sucht - Expertengruppe Weiterbildung Sucht

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5.0 NIEDERSCHWELLIGE INTERVENTIONEN<br />

Titel der Kompetenz Definition der Handlungseinheit<br />

5.1 Beratung und Begleitung (im Bereich Schadensminderung)<br />

Aufbau eines Vertrauensverhältnisses<br />

mit den KlientInnen durch die<br />

Beratung bei alltäglichen Problemstellungen<br />

mit dem Ziel, die<br />

Ressourcen und Selbstverantwortung<br />

zu stärken<br />

und die Bereitschaft zur<br />

Annahme weiterer Hilfsangebote<br />

zu erhöhen, damit die KlientInnen<br />

besser zur Alltags- und Lebensbewältigung<br />

befähigt und ihre<br />

Lebensqualität verbessert werden<br />

können.<br />

5.2 Pflege (delegierte pflegerische Versorgung)<br />

Durch eine pflegerische und<br />

medizinische Grundversorgung in<br />

niederschwelligen Institutionen,<br />

welche nur über eine elementare<br />

medizinische Infrastruktur verfügen,<br />

wird der Gesundheitszustand der<br />

PatientInnen verbessert und einer<br />

Verschlechterung vorgebeugt.<br />

20 <strong>Kompetenzprofil</strong> <strong>Sucht</strong><br />

> Durch Gespräche, Beobachtung von Verhaltensweisen, gezieltes<br />

Nachfragen usw. die vorhandenen (materiellen, sozialen, kognitiven,<br />

physischen, psychischen und motivationalen) Ressourcen abklären sowie<br />

Defizite und Bedürfnisse einschätzen. Überprüfung bereits beanspruchter<br />

Unterstützung durch das Hilfenetz. Bereitschaft zu Hilfestellung<br />

signalisieren.<br />

> Gemeinsame Ziele und angemessene Interventionen vereinbaren.<br />

Zuständigkeiten und Grenzen der Unterstützungsmassnahmen klar regeln<br />

und kommunizieren. Falls notwendig, Entscheid für eine Krisenintervention.<br />

> Zielorientierte Umsetzung der beschlossenen Interventionen (Beratung,<br />

Hausbesuche, Begleitung in andere Institutionen, Beschäftigungs- oder<br />

Freizeitprogramme, Kleiderabgabe usw.). Leisten von Motivationsarbeit.<br />

Gezielte Vernetzung mit anderen Angeboten und bei Bedarf Begleitung der<br />

KlientInnen. Vermittlung allgemeiner Informationen zu den Themen <strong>Sucht</strong>,<br />

Gesundheit, Hygiene, Ernährung, Alltagsgestaltung usw. Falls notwendig,<br />

Umsetzung der beschlossenen Krisenintervention.<br />

> Regelmässige Standortbestimmungen, allenfalls unter Einbezug des persönlichen<br />

und institutionellen Umfelds der KlientInnen. Überprüfung der<br />

Zielerreichung.<br />

> Informationsbeschaffung über den somatischen und psychischen<br />

Gesundheitszustand der PatientInnen und über die aktuelle Verordnung<br />

(feste Medikation plus Reserve).<br />

> Planung einer pflegerischen Intervention gemäss den Möglichkeiten der<br />

Institution. Entscheid über die eventuelle Überweisung an eine spezialisierte<br />

Institution.<br />

> Durchführung der pflegerischen Behandlung (Wundversorgung,<br />

Medikamentenabgabe usw.). Information über Präventionsmassnahmen<br />

und Abgabe von Präventionsmaterial. Gegebenenfalls für eine spezielle<br />

Behandlung motivieren und Überweisung organisieren. Falldokumentation.<br />

Beratung in Hygiene und Ernährung. Notfallintervention einleiten.<br />

> Überprüfung der Wirkung der pflegerischen Behandlung.

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