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Unsere neue Stiftungsmappe - Stiftung Bürger für Leipzig

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Der Bildungsfonds wurde im Jahr 2007 von der Band Tokio Hotel mit 12.000 Euro gegründet, zu dem<br />

die <strong>Stiftung</strong> <strong>Bürger</strong> <strong>für</strong> <strong>Leipzig</strong> 3.000 Euro an eigenen Mitteln zusteuerte. Als unsere <strong>Stiftung</strong> im März<br />

2009 <strong>für</strong> die bisher geleistete Arbeit im Bereich Bildung in Berlin mit dem Förderpreis der Aktiven<br />

<strong>Bürger</strong>schaft ausgezeichnet wurde, haben wir den Förderpreis mit 15.000 Euro als Zustiftung <strong>für</strong> den<br />

Bildungsfonds genutzt, der damit auf 30.000 Euro wuchs. Mit den Erträgen fördern wir die musikalische<br />

Bildung sozial benachteiligter Kinder. Mit den Erträgen aus dem Umweltfonds fördern wir derzeit<br />

das Projekt „Ein Garten <strong>für</strong> <strong>Leipzig</strong>“ und das Gartenprogramm.<br />

7. Durch eine Erbschaft und/oder Testamentsspende bleiben Sie über Ihr Lebensende hinaus<br />

in der Stadt <strong>Leipzig</strong> präsent. Wenn Sie die Absicht haben, die <strong>Stiftung</strong> <strong>Bürger</strong> <strong>für</strong> <strong>Leipzig</strong> in Ihrem<br />

Vermächtnis zu begünstigen, sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die richtige Form<br />

zu finden. Bitte beachten Sie, dass Zuwendungen bis zu einer Million Euro in den Grundstock einer<br />

<strong>Stiftung</strong> über zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Wenn<br />

Sie die <strong>Stiftung</strong> „<strong>Bürger</strong> <strong>für</strong> <strong>Leipzig</strong>“ in Ihrem Testament als Erbin (insgesamt), Miterbin (zu einem Teil)<br />

oder Vermächtnisnehmerin (<strong>für</strong> einen bestimmten Betrag oder Gegenstand) einsetzen, so bleibt diese<br />

frei von Erbschaftsteuer (§ 13 Erbschaftssteuergesetz). Außerdem ist eine rückwirkende Befreiung von<br />

eigener Erbschaftsteuer bei Übertragung ererbten Vermögens innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall<br />

z. B. auf die <strong>Stiftung</strong> <strong>Bürger</strong> <strong>für</strong> <strong>Leipzig</strong> möglich (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 S.1 ErbStG).<br />

8. Durch Ihre ehrenamtliche Mitwirkung helfen Sie, attraktive Projekte in die Tat umzusetzen<br />

Bei uns können Sie sich entsprechend Ihrer Möglichkeiten, Wünsche und Zeitvorstellungen einbringen.<br />

Ihr Engagement zahlt sich aus – <strong>für</strong> die Stadt <strong>Leipzig</strong> und <strong>für</strong> Sie selbst. Ehrenamtliche Mitwirkung<br />

setzt keine Zustiftung oder Spende voraus.

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