Unsere neue Stiftungsmappe - Stiftung Bürger für Leipzig
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So können Sie sich einbringen.<br />
Tragen Sie mit Ihrem finanziellen und/oder zeitlichen Beitrag zu unserem gemeinsamen Erfolg bei.<br />
Da<strong>für</strong> gibt es vielfältige Möglichkeiten.<br />
1. Durch Spenden können Sie konkrete Projekte direkt unterstützen. Wir garantieren, dass Ihr<br />
Beitrag zeitnah dem Projekt Ihrer Wahl zugute kommt. Darüber hinaus können Sie uns helfen, in ihrem<br />
direkten Umfeld weitere Unterstützer zu gewinnen, indem Sie zu besonderen Anlässen, wie z. B. Jubiläen,<br />
Vereinsfesten oder auch bei Trauerfällen um Spenden <strong>für</strong> Ihr bevorzugtes Projekt oder die <strong>Stiftung</strong><br />
bitten. Alle Spender erhalten eine Zuwendungsbestätigung, die steuerlich geltend gemacht werden<br />
kann. Falls Sie den Zweck Ihrer Spende nicht festlegen, kann sie die <strong>Stiftung</strong> <strong>für</strong> alle Zwecke gemäß<br />
§ 2 der Satzung verwenden.<br />
2. Durch einen Förderbeitrag zur Finanzierung unserer laufenden Arbeit können Sie einen<br />
wichtigen Beitrag leisten. Wir wollen eingeworbene Spenden möglichst in vollem Umfang den Förderprojekten<br />
zukommen lassen. Mit Ihrem monatlichen Förderbeitrag ermöglichen Sie uns, den laufenden<br />
Betrieb der <strong>Stiftung</strong> zu sichern. Auf unserer Internetseite werden Sie als „Förderer der <strong>Stiftung</strong>“ genannt,<br />
wenn Sie das wünschen.<br />
3. Mit einer Zustiftung von mindestens 500 Euro <strong>für</strong> natürliche Personen und 5.000 Euro <strong>für</strong><br />
juristische Personen, wie z.B. Unternehmen, werden Sie Stifter bzw. Stifterin und somit Mitglied der<br />
Stifterversammlung. Der Status „Stifter/in“ ist nicht verpflichtend <strong>für</strong> weitere Aktivitäten. Sie können<br />
jedoch im Rahmen der jährlichen Stifterversammlung die Strategie mitbestimmen. Die Zustiftung<br />
(auch in Raten zahlbar) erfolgt in den Kapitalstock. Sie wird sicher und ertragbringend angelegt und<br />
bleibt dauerhaft erhalten. Darüber wachen die <strong>Stiftung</strong>sorgane (Vorstand, <strong>Stiftung</strong>srat), die staatliche<br />
<strong>Stiftung</strong>saufsicht und das Finanzamt. Die aus dem Vermögen erwirtschafteten Erträge werden <strong>für</strong> die<br />
satzungsgemäße Arbeit der <strong>Stiftung</strong> verwendet.<br />
4. Durch Treuhandstiftungen ab 20.000 Euro unter dem Dach der <strong>Stiftung</strong> können Sie sicher<br />
gehen, dass Ihr Anliegen auch über Ihren eigenen Lebenshorizont hinaus durch unsere Gremien gefördert<br />
wird. Gern können Sie sich aktiv einbringen, so lange Sie dies wünschen.Eine Treuhandstiftung ist<br />
– da sie nicht rechtsfähig ist - innerhalb kurzer Zeit zu errichten. Sie benötigt eine eigene Steuernummer,<br />
aber nicht die Anerkennung durch die <strong>Stiftung</strong>saufsicht. Wir helfen Ihnen gern, die Gründungsdokumente<br />
zu erarbeiten. Eine Treuhandstiftung ist auch in einem zweistufigen Verfahren zu errichten:<br />
zum Beispiel können Sie die <strong>Stiftung</strong> zu Lebzeiten errichten und über Ihr Testament einen weiteren<br />
Betrag der <strong>Stiftung</strong> zufallen lassen wollen.<br />
5. Mit einem zweck- oder namensgebundenen Fonds sichern Sie, dass die Erträge nur <strong>für</strong> ausgewählte<br />
Zwecke verwendet werden. Die Zustiftung geht in den Grundstock der <strong>Stiftung</strong> ein, muss aber<br />
dauerhaft und nachvollziehbar als separater Fonds erkennbar sein. Dabei ist der Stifter bei der Auswahl<br />
seines <strong>Stiftung</strong>szweckes an die Satzungszwecke der <strong>Stiftung</strong> <strong>Bürger</strong> <strong>für</strong> <strong>Leipzig</strong> gebunden. Indem<br />
Sie einen solchen Fonds mit Ihrem Namen verbinden, bleiben Sie dauerhaft als Stifter im Gedächtnis<br />
der Stadtgeschichte. Zweckgebundene Zustiftungen sind auch in die bereits bestehenden Fonds, den<br />
Bildungs- oder Umweltfonds möglich.