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Unsere neue Stiftungsmappe - Stiftung Bürger für Leipzig

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Möglichkeiten<br />

der Nachlassregelung<br />

Das Thema Erben ist wenig beliebt, unweigerlich sind die Gedanken mit dem Ende des eigenen<br />

Lebens verbunden. Trotzdem ist es gut und richtig, seinen Nachlass zu regeln. In vielen Fällen mag<br />

die gesetzliche Erbfolge die richtige sein. Mitunter aber erscheint es besser, davon abzuweichen<br />

und einen Teil seines Vermögens einem guten Zweck zu widmen.<br />

Gesetzliche Erbfolge<br />

Wenn Sie selbst nicht entscheiden, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll, tritt die<br />

gesetzliche Erbfolge in Kraft.<br />

Alleinstehend<br />

Angenommen, Sie sind alleinstehend und haben Kinder, dann erben die Kinder allein. Sind keine Kinder<br />

vorhanden, erben die Eltern und Geschwister. Sind alle Angehörigen verstorben, fällt Ihr Vermögen an<br />

den Staat.<br />

Verheiratet in Zugewinngemeinschaft<br />

Wenn Ehegatten keine andere Vereinbarung getroffen haben (wie einen Ehevertrag), leben sie im<br />

Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wenn Kinder vorhanden sind, erben der überlebende Ehepartner<br />

und die Kinder jeweils die Hälfte. Sind keine Kinder oder Enkel vorhanden, erben der überlebende<br />

Ehepartner (drei Viertel) und die Eltern (ein Viertel).<br />

Verheiratet in Gütertrennung<br />

Haben die Ehepartner Gütertrennung vereinbart, erben der überlebende Ehegatte und das 1. Bis 3. Kind<br />

zu gleichen Teilen. Ab dem vierten Kind erbt der überlebende Ehegatte zu einem Viertel und die Kinder<br />

erhalten die verbleibenden drei Viertel zu gleichen Teilen.<br />

Eingetragene Lebensgemeinschaft<br />

Erbrechtlich ist der überlebende Lebenspartner dem überlebenden Ehepartner gleichgestellt.<br />

Gestaltungsmöglichkeiten<br />

Wer eine Auseinandersetzung unter seinen Erben verhindern möchte, regelt seinen Nachlass eindeutig.<br />

Viele <strong>Bürger</strong> meiden das Thema und regeln nichts – das ist oft ein großer Fehler.<br />

Testament<br />

Ein Testament wird vollständig mit eigener Hand geschrieben, und mit Ort und Datum unterschrieben.<br />

Man kann es jederzeit widerrufen, es gilt der „Letzte Wille“. Um Fehler im Testament zu vermeiden,<br />

empfiehlt sich die Konsultation eines Anwalts oder Notars. Empfohlen wird, das Testament beim Amtsgericht<br />

zu hinterlegen und nicht im eigenen Safe zu verstecken. Ein notarielles Testament ist besonders<br />

sicher, es schützt davor, dass die Erben das Testament unterdrücken oder dass es abhanden kommt.<br />

Notarieller Erbvertrag<br />

Ein notarieller Erbvertrag wird mit den Ehegatten und Kindern zu Lebzeiten geschlossen, Änderungen<br />

sind nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich.

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