Unsere neue Stiftungsmappe - Stiftung Bürger für Leipzig
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Möglichkeiten<br />
der Nachlassregelung<br />
Das Thema Erben ist wenig beliebt, unweigerlich sind die Gedanken mit dem Ende des eigenen<br />
Lebens verbunden. Trotzdem ist es gut und richtig, seinen Nachlass zu regeln. In vielen Fällen mag<br />
die gesetzliche Erbfolge die richtige sein. Mitunter aber erscheint es besser, davon abzuweichen<br />
und einen Teil seines Vermögens einem guten Zweck zu widmen.<br />
Gesetzliche Erbfolge<br />
Wenn Sie selbst nicht entscheiden, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll, tritt die<br />
gesetzliche Erbfolge in Kraft.<br />
Alleinstehend<br />
Angenommen, Sie sind alleinstehend und haben Kinder, dann erben die Kinder allein. Sind keine Kinder<br />
vorhanden, erben die Eltern und Geschwister. Sind alle Angehörigen verstorben, fällt Ihr Vermögen an<br />
den Staat.<br />
Verheiratet in Zugewinngemeinschaft<br />
Wenn Ehegatten keine andere Vereinbarung getroffen haben (wie einen Ehevertrag), leben sie im<br />
Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wenn Kinder vorhanden sind, erben der überlebende Ehepartner<br />
und die Kinder jeweils die Hälfte. Sind keine Kinder oder Enkel vorhanden, erben der überlebende<br />
Ehepartner (drei Viertel) und die Eltern (ein Viertel).<br />
Verheiratet in Gütertrennung<br />
Haben die Ehepartner Gütertrennung vereinbart, erben der überlebende Ehegatte und das 1. Bis 3. Kind<br />
zu gleichen Teilen. Ab dem vierten Kind erbt der überlebende Ehegatte zu einem Viertel und die Kinder<br />
erhalten die verbleibenden drei Viertel zu gleichen Teilen.<br />
Eingetragene Lebensgemeinschaft<br />
Erbrechtlich ist der überlebende Lebenspartner dem überlebenden Ehepartner gleichgestellt.<br />
Gestaltungsmöglichkeiten<br />
Wer eine Auseinandersetzung unter seinen Erben verhindern möchte, regelt seinen Nachlass eindeutig.<br />
Viele <strong>Bürger</strong> meiden das Thema und regeln nichts – das ist oft ein großer Fehler.<br />
Testament<br />
Ein Testament wird vollständig mit eigener Hand geschrieben, und mit Ort und Datum unterschrieben.<br />
Man kann es jederzeit widerrufen, es gilt der „Letzte Wille“. Um Fehler im Testament zu vermeiden,<br />
empfiehlt sich die Konsultation eines Anwalts oder Notars. Empfohlen wird, das Testament beim Amtsgericht<br />
zu hinterlegen und nicht im eigenen Safe zu verstecken. Ein notarielles Testament ist besonders<br />
sicher, es schützt davor, dass die Erben das Testament unterdrücken oder dass es abhanden kommt.<br />
Notarieller Erbvertrag<br />
Ein notarieller Erbvertrag wird mit den Ehegatten und Kindern zu Lebzeiten geschlossen, Änderungen<br />
sind nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich.