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Franklin Templeton Investment Funds - primeit.eu

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Rückgabe der <strong>Investment</strong>anteile<br />

Die Klasse A Anteile werden im Regelfall gebührenfrei zum Rücknahmepreis zurückgenommen, wenn der<br />

Anteilsinhaber dem Transferagenten einen Antrag zuschickt, der in „guter Ordnung“ ist. Wegen<br />

nachträglicher Emissionsgebühren bei anderen Anteilsklassen wird auf das Kapitel „Anteilsklassen –<br />

Staffelung der Emissionsgebühren“ verwiesen. In „guter Ordnung“ bed<strong>eu</strong>tet, dass der Rücknahmeauftrag<br />

die folgenden Kriterien erfüllen muss:<br />

1. Der Auftrag ist schriftlich an die<br />

PROSPEKT DER FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS<br />

<strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong><br />

c/o <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> Services GmbH<br />

Postfach 11 18 03, 60053 Frankfurt<br />

Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt<br />

Telefon 069 27223-272<br />

Telefax 069 27223-141<br />

zu senden, die den Auftrag unverzüglich auf elektronischem Wege an den Transferagenten weiterleitet.<br />

Rücknahmeaufträge können auch bei den d<strong>eu</strong>tschen Zahlstellen bzw. der österreichischen Zahlstelle<br />

zur Weiterleitung an den Transferagenten eingereicht werden.<br />

Bei Auftragserteilung per Fax an die <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> Services GmbH bis 16.00 Uhr<br />

Frankfurter Zeit, und zwar an Tagen, an denen der Nettoinventarwert der Fonds berechnet wird,<br />

wird unter normalen Umständen der an diesem Tag errechnete Rücknahmepreis zugrunde gelegt.<br />

Diese Aufträge können allerdings nur an Tagen angenommen werden, an denen die Banken in<br />

Frankfurt geöffnet sind („Bankarbeitstag“). Jedoch behält sich <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong><br />

Services GmbH vor, die Zahlung so lange zurückzuhalten, bis das Auftragsoriginal bei der <strong>Franklin</strong><br />

<strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> Services GmbH eingeht.<br />

2. Die auf dem Rücknahmeauftrag vorzunehmende(n) Unterschrift(en) des/der Anteilsinhaber(s)<br />

muss/müssen genau der/den Unterschrift(en) auf dem Kaufantrag entsprechen. In dem Antrag ist<br />

entweder die Zahl der Anteile oder der Betrag der Fondswährung anzugeben, für die die Rücknahme<br />

beantragt wird.<br />

3. Falls für die betreffenden Anteile Zertifikate ausgegeben wurden, sind diese nicht dem Antrag<br />

beizufügen, sondern direkt an den Transferagenten, die <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> International Services<br />

S.A., Luxemburg, zu senden. Der Transferagent behält sich vor, den Rücknahmeauftrag erst dann<br />

abzuwickeln, wenn sowohl der Rücknahmeantrag als auch die Zertifikate bei ihm eingegangen sind.<br />

Wenn Rücknahmeanträge über eine der d<strong>eu</strong>tschen bzw. die österreichische Zahlstelle zur<br />

Weiterleitung an den Transferagenten eingereicht werden, können diesen Anträgen die Zertifikate<br />

beigefügt und bei der jeweiligen Zahlstelle eingereicht werden.<br />

4. Falls die zur Rücknahme vorgesehenen Anteile auf einen Nachlass, eine Bank, eine Stiftung, einen<br />

Tr<strong>eu</strong>händer oder Vormund bzw. auf eine Kapital- oder Personengesellschaft eingetragen sind, müssen<br />

Unterlagen beiliegen, aus denen nach Ermessen der <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> Services GmbH<br />

die Befugnis des Unterzeichners oder der Unterzeichner des Antrags ersichtlich ist und/oder die allen<br />

einschlägigen Rechtsvorschriften genügen müssen. Nähere Informationen sind bei der <strong>Franklin</strong><br />

<strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> Services GmbH erhältlich.<br />

Der Rücknahmepreis ist der Nettoinventarwert der Anteile, der als Nächster errechnet wird,<br />

nachdem der Rücknahmeauftrag in guter Ordnung beim Transferagenten eingegangen ist.<br />

Die Zahlung des Rücknahmepreises, d. h. die Absendung des Rücknahmeerlöses, erfolgt im Regelfall<br />

innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach Eingang des Rücknahmeauftrags bei dem Transferagenten.<br />

Der Rücknahmeerlös wird gemäß Seite 53 ff. des Prospektes nach Wahl des Anteilsinhabers entweder<br />

in Form eines Schecks oder durch Banküberweisung gezahlt. Ein etwaiger Währungswechsel erfolgt<br />

unverzüglich nach Feststellung des Nettoinventarwertes pro Anteil. Zahlungen per Überweisung oder<br />

<strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong> 119

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