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Franklin Templeton Investment Funds - primeit.eu

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58 <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong><br />

PROSPEKT DER FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS<br />

N<strong>eu</strong>e Namensaktienzertifikate, wenn sie erbeten werden, werden dem Anteilsinhaber erst ausgehändigt oder<br />

zugeschickt, wenn das alte Anteilszertifikat in ordnungsgemäßer Form bei der Transferstelle eingegangen ist.<br />

Ferner werden n<strong>eu</strong>e Namensaktienzertifikate nur auf ausdrücklichen Wunsch der Anteilsinhaber ausgestellt.<br />

Wenn ein n<strong>eu</strong>es Anteilszertifikat erbeten wurde, wird das n<strong>eu</strong>e Zertifikat erst ausgestellt, wenn der<br />

Umtausch abgeschlossen ist.<br />

Unter bestimmten Umständen können Anteilsinhaber Anteile der Gesellschaft in Anteile bestimmter anderer<br />

<strong>Investment</strong>fonds von <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong>s umtauschen, die eine ähnliche Gebührenstruktur<br />

einschließlich desselben CDSC-Prozentsatzes über denselben Zeitraum aufweisen. Informationen über die<br />

<strong>Investment</strong>fonds, in die Anteile umgetauscht werden können, und Einzelheiten zu der Verfahrensweise und<br />

den Bedingungen für einen Umtausch sind auf Anfrage bei der Transferstelle erhältlich.<br />

Den Anteilsinhabern wird empfohlen, die Ausführungsanzeige, die ihnen nach jeder Transaktion<br />

zugeschickt wird, unverzüglich zu prüfen, damit sichergestellt ist, dass die Transaktion korrekt auf ihrem<br />

Konto verbucht worden ist. Beanstandungen sollten innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab dem Datum<br />

der Ausführungsanzeige schriftlich an das zuständige Servicebüro von <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong>s<br />

gerichtet werden. Diese Ausführungsanzeigen sind streng vertraulich. Um im Falle von Verlust oder<br />

Diebstahl dieser Abrechnungen (oder Ihrer Ausweisdokumente / Ihres Passes) Ihre Bestände zu schützen,<br />

informieren Sie bitte unverzüglich das für Sie zuständige Servicebüro von <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong>s.<br />

Anteilsübertragung<br />

Die Übertragung von registrierten Anteilen wird wie folgt durchgeführt:<br />

(a) Wenn Anteilszertifikate ausgestellt wurden, trägt die Transferstelle die durchzuführende Übertragung<br />

im Anteilsinhaberregister der Gesellschaft ein, sobald die diese Anteile repräsentierenden<br />

Anteilszertifikate sowie alle seitens der Gesellschaft und/oder der Transferstelle geforderten sonstigen<br />

Übertragungsurkunden vorliegen, einschließlich des Standard-Übertragungsformulars, das am<br />

eingetragenen Sitz der Gesellschaft oder der Transferstelle erhältlich ist.<br />

(b) Wenn keine Anteilszertifikate ausgestellt wurden, wird eine schriftliche Übertragungserklärung<br />

ausgestellt, die datiert und vom Übertragenden unterschrieben im Anteilsinhaberregister der<br />

Gesellschaft eingetragen wird und die, so die Gesellschaft und/oder die Transferstelle dies verlangen,<br />

auch die Unterschrift des Übertragungsempfängers oder der diesbezüglich mit den geeigneten<br />

Vollmachten ausgestatteten Person trägt.<br />

Wenn eine Übertragung dazu führt, dass der Bestand des jeweiligen Anteilsinhabers in dem betreffenden<br />

Fonds unter 2.500 USD (oder den Gegenwert in der Basiswährung des Fonds) sinkt, kann die Gesellschaft<br />

verlangen, dass dieser Bestand zurückgenommen wird.<br />

Ein Antrag auf Übertragung von Anteilen wird erst dann ausgeführt, wenn alle vorherigen Transaktionen<br />

hinsichtlich der zu übertragenden Anteile abgeschlossen worden und alle Zahlungen auf diese Anteile<br />

vollständig eingegangen sind.<br />

Die Übertragung von Anteilen wird gemäß den Vorschriften der Luxemburger Börse vorgenommen.<br />

Die Anteile der Gesellschaft sind frei übertragbar. Die Satzung sieht vor, dass der Verwaltungsrat dazu befugt<br />

ist, Beschränkungen aufzuerlegen, die er für notwendig erachtet, um sicherstellen zu können, dass Anteile<br />

nicht von (a) einer Person erworben oder gehalten werden, die gegen die geltenden Gesetze oder Verordnungen<br />

eines Landes oder einer Regierungsbehörde verstößt, oder (b) von einer Person, die in einer Situation ist, die<br />

nach Meinung des Verwaltungsrats zur Folge haben könnten, dass der Gesellschaft eine St<strong>eu</strong>erverbindlichkeit<br />

entsteht oder die Gesellschaft andere Nachteile erleidet, die sie andernfalls nicht erleiden würde.<br />

Die übertragenen Anteile können bestimmten Bedingungen, einschließlich einer CDSC-Gebühr,<br />

unterliegen. Der Anleger, der die übertragenen Anteile erhält, ist daher verpflichtet, sich über die für die<br />

Anteile relevanten Bedingungen zu informieren.

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