Franklin Templeton Investment Funds - primeit.eu
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Geschäftsführer<br />
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat die im Abschnitt „Verwaltungsrat, leitende Angestellte und<br />
Vertreter“ genannten Geschäftsführer mit der Führung der Geschäfte der Gesellschaft beauftragt.<br />
Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der Gesellschaft und sind insbesondere verpflichtet, dafür Sorge<br />
zu tragen, dass die verschiedenen Dienstleistungsanbieter, denen die Gesellschaft bestimmte Aufgaben<br />
übertragen hat (d. h. Anlageverwalter, Register-, Transfer-, Gesellschafts-, Domizil- und Verwaltungsstelle<br />
sowie Hauptvertriebsgesellschaft), ihre Aufgaben im Einklang mit dem Gesetz über Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen, der Satzung der Gesellschaft, dem vorliegenden Prospekt und den Bestimmungen<br />
der Verträge, die zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Anbieter geschlossen wurden,<br />
wahrnehmen. Die Geschäftsführer achten ferner auf die Einhaltung der Anlagebeschränkungen (Anhang B)<br />
durch die Gesellschaft und beaufsichtigen die Umsetzung der Anlagepolitik und Anlageziele der Fonds.<br />
Die Geschäftsführer erstatten dem Verwaltungsrat der Gesellschaft vierteljährlich Bericht und informieren<br />
den Verwaltungsrat über jegliche Nichteinhaltung der Anlagebeschränkungen durch die Gesellschaft.<br />
Anlageverwalter<br />
<strong>Franklin</strong> Advisers, Inc., <strong>Franklin</strong> Mutual Advisers, LLC, <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> Institutional, LLC,<br />
<strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> Corp., <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong>s Japan Limited, <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong><br />
<strong>Investment</strong> Management Limited, <strong>Templeton</strong> Asset Management Ltd. und <strong>Templeton</strong> Global Advisors<br />
Limited handeln als Anlageverwalter für die Fonds der Gesellschaft, und diese Funktion können auch andere<br />
verbundene Anlageberatungsgesellschaften der <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong>s übernehmen. Sie führen im<br />
Tagesgeschäft die Anlage und Wiederanlage der Fondsvermögen durch.<br />
Die Anlageverwalter und ihre verbundenen Unternehmen sind Berater einer großen Zahl offener<br />
<strong>Investment</strong>fonds und privater Kunden in vielen Ländern. <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong>s ist seit über<br />
62 Jahren im weltweiten Anlagegeschäft und erbringt einer weltweiten Klientel Anlageverwaltungs- und<br />
Beratungsdienstleistungen, zu der rund 17,7 Millionen Anteilsinhaber offener <strong>Investment</strong>fonds, selbstständige<br />
und unselbstständige Stiftungen, Pensionskassen und Privatpersonen zählen. Die <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong><br />
Anlageverwalter sind indirekt 100 %ige Tochtergesellschaften der <strong>Franklin</strong> Resources, Inc. („<strong>Franklin</strong>“).<br />
Über ihre Tochtergesellschaften ist <strong>Franklin</strong> unter verschiedenen Aspekten in der Finanzdienstleistungsbranche<br />
engagiert. Zum 31. Juli 2009 haben die Unternehmen von <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong>s weltweit<br />
Vermögenswerte in Höhe von über 482,4 Milliarden USD verwaltet.<br />
Co-Anlageverwalter<br />
Der <strong>Franklin</strong> World Perspectives Fund bemüht sich, seine Anlageziele mittels einer sorgfältigen Auswahl<br />
von zwei oder mehreren Co-Anlageverwaltern (die „Co-Anlageverwalter“) durch den Anlageverwalter zu<br />
erreichen. Diese Co-Anlageverwalter können zu <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong>s gehören, brauchen es<br />
jedoch nicht. Der Anlageverwalter kann sich von Zeit zu Zeit ebenfalls an der Verwaltung des Vermögens<br />
des Fonds beteiligen.<br />
Der Anlageverwalter ist für die Auswahl und Ernennung der beiden oder mehreren Co-Anlageverwaltern<br />
gegenüber dem Fonds verantwortlich, denen er alle oder Teile des Tagesgeschäftes seiner<br />
Anlageverwaltungspflichten und Anlageberatungsdienste in Bezug auf einige oder alle Vermögenswerte des<br />
Fonds überträgt. Der Anlageverwalter teilt das Vermögen des Fonds zwischen den Co-Anlageverwaltern in<br />
der Weise auf, wie es ihm angemessen erscheint, um die Anlageziele des Fonds zu erreichen.<br />
Der Anlageverwalter überwacht die durch die Co-Anlageverwalter erzielte Performance des Fonds, um<br />
gegebenenfalls die Notwendigkeit einer Änderung/N<strong>eu</strong>besetzung festzulegen. Der Anlageveralter kann<br />
jederzeit im Einklang mit den geltenden Vorschriften oder Kündigungsfristen Co-Anlageverwalter im<br />
Hinblick auf den Fonds ernennen oder ersetzen.<br />
Der Anlageverwalter ist verantwortlich für die Auswahl der Co-Anlageverwalter, die Überwachung der<br />
Leistung der Co-Anlageverwalter und die Überwachung des Risikomanagementprozesses, der für jeden<br />
Co-Anlageverwalter implementiert wurde. Die Co-Anlageverwalter können ohne vorherige Mitteilung<br />
46 <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong><br />
PROSPEKT DER FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS