Franklin Templeton Investment Funds - primeit.eu
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Veräußerung eines Fondsanteilscheins<br />
Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilscheinen innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr ab<br />
Anschaffung sind bei Privatanlegern st<strong>eu</strong>erpflichtig, nach Ablauf dieser Frist sind die Gewinne st<strong>eu</strong>erfrei.<br />
Bei Veräußerung eines Fondsanteilscheins sind die Erträge, die der Fonds im laufenden Geschäftsjahr bis<br />
zum Verkaufszeitpunkt erwirtschaftet hat, beim Anteilscheininhaber st<strong>eu</strong>erpflichtig:<br />
Nimmt der Fonds am Kapitalertragst<strong>eu</strong>er-Meldesystem teil und hält ein Privatinvestor die Anteile auf<br />
einem inländischen Depot, so erfolgt bei Veräußerung eines Anteilscheins lediglich eine Belastung des<br />
Anlegers mit der gemeldeten Kapitalertragst<strong>eu</strong>er auf die vom Fonds erzielten Zinserträge; diese<br />
Kapitalertragst<strong>eu</strong>er entfaltet Endbest<strong>eu</strong>erungswirkung.<br />
In allen anderen Fällen fließen dem Privatanleger durch die Veräußerung ausschüttungsgleiche Erträge zu,<br />
welche er im Rahmen seiner Einkommenst<strong>eu</strong>erveranlagung zu berücksichtigen hat. Kann der Anleger<br />
keinen taggenauen Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge zum Veräußerungszeitpunkt führen,<br />
so kann er die für das nächstfolgende Geschäftsjahresende nachgewiesenen ausschüttungsgleichen Erträge<br />
ansetzen. Für schwarze Fonds ist der zugeflossene ausschüttungsgleiche Ertrag nach der gesetzlichen<br />
Schätzformel des § 42 Abs. 2 InvFG zu ermitteln.<br />
Hinweis:<br />
Der Fonds hat einen st<strong>eu</strong>erlichen Vertreter bestellt und beabsichtigt, alle geforderten Nachweise mit den<br />
folgenden Ausnahmen zu erbringen. Der Fonds nimmt – außer in den folgenden Ausnahmen – am<br />
Kapitalertragst<strong>eu</strong>ermeldesystem der ÖKB teil.<br />
Ausnahmen:<br />
Hiervon ausgenommen sind die Anteilsklassen B und C, sowie alle Anteilsklassen in alternativer<br />
Währung außer EURO oder USD.<br />
Für diese vorgenannten Anteilsklassen werden keine (täglichen und jährlichen) Meldungen an die ÖKB<br />
geliefert und keine Nachweise der ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträge erbracht<br />
(sog. „schwarze“ Fonds). Eine jeweils aktuelle Liste der „schwarzen“ Anteilsklassen wird von der<br />
<strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> Services GmbH auf Anforderung bereitgestellt.<br />
Obwohl die Gesellschaft die st<strong>eu</strong>erlich relevanten Sachverhalte mit größter Sorgfalt behandeln, wird keine<br />
Gewähr dafür übernommen, dass die St<strong>eu</strong>erbehörden die von <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> veröffentlichten Zahlen<br />
als richtig anerkennen.<br />
Veröffentlichungen<br />
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise, die Zwischengewinne, die Aktiengewinne , die Immobiliengewinne,<br />
die akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge sowie etwaige Mitteilungen an die Anleger werden in<br />
D<strong>eu</strong>tschland bis Dezember 2009 in der Börsen-Zeitung veröffentlicht. Ab Januar 2010 werden die<br />
Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie die täglichen St<strong>eu</strong>erdaten unter<br />
www.franklintempleton.de/fondspreise sowie etwaige Mitteilungen an die Anleger in D<strong>eu</strong>tschland im<br />
elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. In Österreich werden die Ausgabe- und Rücknahmepreise<br />
sowie etwaige Mitteilungen an die Anleger in „Die Presse“ veröffentlicht. Die Informationen sind auch<br />
auf der Internetseite www.franklintempleton.de bzw. www.franklintempleton.at abrufbar.<br />
128 <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong><br />
PROSPEKT DER FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS