Franklin Templeton Investment Funds - primeit.eu
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Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft beschlossen, dass, wenn es gemäß den<br />
jeweiligen gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und/oder st<strong>eu</strong>erlichen Bestimmungen, die für bestimmte<br />
Länder, in denen die Anteile der Gesellschaft jetzt oder in Zukunft angeboten werden, erforderlich ist,<br />
die Aufgaben der Organisation und Überwachung des Marketings und Vertriebs der Anteile oder der<br />
Vertrieb der Anteile selbst, die derzeit weltweit der Hauptvertriebsgesellschaft der Gesellschaft obliegen,<br />
anderen Rechtsträgern (die verbundene Unternehmen von <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong>s sein können),<br />
die von der Gesellschaft jeweils direkt ernannt werden, übertragen werden können.<br />
Vorbehaltlich der Bestimmungen des mit der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrages können diese<br />
anderen Parteien wiederum Untervertriebsgesellschaften, Vermittler, Händler und/oder professionelle<br />
Anleger (die verbundenen Unternehmen von <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong>s sein können) beauftragen.<br />
Dessen ungeachtet wird <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> International Services S.A. weiterhin als<br />
Vertriebskontrollgesellschaft der Gesellschaft fungieren, um die Ernennung und die Tätigkeiten der oben<br />
genannten Untervertriebsgesellschaften, Vermittler, Händler und/oder professionellen Anleger wie<br />
vorstehend beschrieben zu überwachen.<br />
Lokale Angebotsdokumentation kann Anlegern die Möglichkeit geben, von einem Nominee, einer Art<br />
von Vermittler, Vertriebsgesellschaften und/oder lokalen Zahlstellen Gebrauch zu machen, die<br />
Zeichnungen, Umschichtungen und Rücknahmen von Anteilen im Namen des Nominees für Anleger<br />
vornehmen und die Eintragung dieser Transaktionen im Register der Anteilsinhaber der Gesellschaft im<br />
Namen des Nominees beantragen.<br />
Um jeden Zweifel auszuräumen, wird vereinbart, dass Anlegern, die über solche anderen Parteien<br />
(oder über von solchen anderen Parteien ernannte Untervertriebsgesellschaften, Vermittler, Händler<br />
und/oder professionelle Anleger) zeichnen, von der Gesellschaft keine zusätzlichen Gebühren und<br />
Kosten berechnet werden.<br />
Deshalb sind, wenn anwendbar, alle Bezugnahmen auf die Hauptvertriebsgesellschaft in diesem Prospekt<br />
immer auch als Bezugnahmen auf solche von der Gesellschaft ernannten anderen Parteien zu verstehen.<br />
Für den Ersterwerb von Anteilen der einzelnen Fonds ist eine Mindestsumme von 5.000 USD (oder<br />
2.500 USD im Falle des Umtausches von Anteilen – siehe Abschnitt „Anteilsumtausch“), 5.000.000<br />
USD für Anteile der Klasse I (mit Ausnahme der Anteile der Klasse I des <strong>Franklin</strong> U.S. Government<br />
Fund, der ein Erstanlageminimum von 1.000.000 USD vorsieht) oder der entsprechende Gegenwert in<br />
einer anderen, frei konvertierbaren Währung vorgesehen, mit Ausnahme von Anlagen, die von<br />
Nominees vorgenommen werden. Auf diese Mindestanlagebeträge kann der Verwaltungsrat, die<br />
Hauptvertriebsgesellschaft oder die Vertriebskontrollgesellschaft jedoch ganz oder zum Teil verzichten.<br />
Wer bereits Anteile an einem Fonds hält, kann seinen Anteilsbestand erhöhen, sofern der Zukauf<br />
mindestens 1.000 USD oder den Gegenwert in einer anderen, frei konvertierbaren Währung beträgt.<br />
Für Sparpläne können geringere Mindestanlagebeträge gelten. Informationen über den Mindesterstanlagebetrag<br />
für Anteile der Klasse X sind bei der Gesellschaft oder der Transferstelle erhältlich.<br />
Berechnung der Anteilspreise und Bewertungstag<br />
Die Preise, zu denen Anteile der entsprechenden Klassen der einzelnen Fonds gezeichnet,<br />
zurückgenommen oder umgetauscht werden können, werden auf Grundlage des Nettoinventarwertes der<br />
betreffenden Klasse an jedem Bewertungstag berechnet und sind am folgenden Bewertungstag erhältlich.<br />
Für alle Fonds ist jeder Tag ein Bewertungstag, an dem die New York Stock Exchange (NYSE) geöffnet ist<br />
oder an dem die Banken in Luxemburg für normale Bankgeschäfte ganztägig geöffnet sind (mit<br />
Ausnahme der Tage, an denen der normale Handel ausgesetzt ist).<br />
Notierung<br />
Alle berechtigten Anteilsklassen sind oder werden an der Luxemburger Börse notiert. Es steht dem<br />
Verwaltungsrat der Gesellschaft frei, die Notierung der Anteile irgendeiner Klasse auch an jeder anderen<br />
amtlichen Börse zu beantragen.<br />
Klasse A Anteile, Klasse AX Anteile, Klasse I Anteile, Klasse N Anteile, Klasse X Anteile und Klasse<br />
Z Anteile (sofern verfügbar) sind von Clearstream oder Euroclear für Clearingzwecke angenommen<br />
worden (mit Ausnahme der Anteile des <strong>Templeton</strong> Euro Money Market Fund). Clearstream und Euroclear<br />
verwahren Wertpapiere für ihre Kunden und erleichtern die Abrechnung von Wertpapiertransaktionen<br />
iv <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong><br />
PROSPEKT DER FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS