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Franklin Templeton Investment Funds - primeit.eu

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Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft beschlossen, dass, wenn es gemäß den<br />

jeweiligen gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und/oder st<strong>eu</strong>erlichen Bestimmungen, die für bestimmte<br />

Länder, in denen die Anteile der Gesellschaft jetzt oder in Zukunft angeboten werden, erforderlich ist,<br />

die Aufgaben der Organisation und Überwachung des Marketings und Vertriebs der Anteile oder der<br />

Vertrieb der Anteile selbst, die derzeit weltweit der Hauptvertriebsgesellschaft der Gesellschaft obliegen,<br />

anderen Rechtsträgern (die verbundene Unternehmen von <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong>s sein können),<br />

die von der Gesellschaft jeweils direkt ernannt werden, übertragen werden können.<br />

Vorbehaltlich der Bestimmungen des mit der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrages können diese<br />

anderen Parteien wiederum Untervertriebsgesellschaften, Vermittler, Händler und/oder professionelle<br />

Anleger (die verbundenen Unternehmen von <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong>s sein können) beauftragen.<br />

Dessen ungeachtet wird <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> International Services S.A. weiterhin als<br />

Vertriebskontrollgesellschaft der Gesellschaft fungieren, um die Ernennung und die Tätigkeiten der oben<br />

genannten Untervertriebsgesellschaften, Vermittler, Händler und/oder professionellen Anleger wie<br />

vorstehend beschrieben zu überwachen.<br />

Lokale Angebotsdokumentation kann Anlegern die Möglichkeit geben, von einem Nominee, einer Art<br />

von Vermittler, Vertriebsgesellschaften und/oder lokalen Zahlstellen Gebrauch zu machen, die<br />

Zeichnungen, Umschichtungen und Rücknahmen von Anteilen im Namen des Nominees für Anleger<br />

vornehmen und die Eintragung dieser Transaktionen im Register der Anteilsinhaber der Gesellschaft im<br />

Namen des Nominees beantragen.<br />

Um jeden Zweifel auszuräumen, wird vereinbart, dass Anlegern, die über solche anderen Parteien<br />

(oder über von solchen anderen Parteien ernannte Untervertriebsgesellschaften, Vermittler, Händler<br />

und/oder professionelle Anleger) zeichnen, von der Gesellschaft keine zusätzlichen Gebühren und<br />

Kosten berechnet werden.<br />

Deshalb sind, wenn anwendbar, alle Bezugnahmen auf die Hauptvertriebsgesellschaft in diesem Prospekt<br />

immer auch als Bezugnahmen auf solche von der Gesellschaft ernannten anderen Parteien zu verstehen.<br />

Für den Ersterwerb von Anteilen der einzelnen Fonds ist eine Mindestsumme von 5.000 USD (oder<br />

2.500 USD im Falle des Umtausches von Anteilen – siehe Abschnitt „Anteilsumtausch“), 5.000.000<br />

USD für Anteile der Klasse I (mit Ausnahme der Anteile der Klasse I des <strong>Franklin</strong> U.S. Government<br />

Fund, der ein Erstanlageminimum von 1.000.000 USD vorsieht) oder der entsprechende Gegenwert in<br />

einer anderen, frei konvertierbaren Währung vorgesehen, mit Ausnahme von Anlagen, die von<br />

Nominees vorgenommen werden. Auf diese Mindestanlagebeträge kann der Verwaltungsrat, die<br />

Hauptvertriebsgesellschaft oder die Vertriebskontrollgesellschaft jedoch ganz oder zum Teil verzichten.<br />

Wer bereits Anteile an einem Fonds hält, kann seinen Anteilsbestand erhöhen, sofern der Zukauf<br />

mindestens 1.000 USD oder den Gegenwert in einer anderen, frei konvertierbaren Währung beträgt.<br />

Für Sparpläne können geringere Mindestanlagebeträge gelten. Informationen über den Mindesterstanlagebetrag<br />

für Anteile der Klasse X sind bei der Gesellschaft oder der Transferstelle erhältlich.<br />

Berechnung der Anteilspreise und Bewertungstag<br />

Die Preise, zu denen Anteile der entsprechenden Klassen der einzelnen Fonds gezeichnet,<br />

zurückgenommen oder umgetauscht werden können, werden auf Grundlage des Nettoinventarwertes der<br />

betreffenden Klasse an jedem Bewertungstag berechnet und sind am folgenden Bewertungstag erhältlich.<br />

Für alle Fonds ist jeder Tag ein Bewertungstag, an dem die New York Stock Exchange (NYSE) geöffnet ist<br />

oder an dem die Banken in Luxemburg für normale Bankgeschäfte ganztägig geöffnet sind (mit<br />

Ausnahme der Tage, an denen der normale Handel ausgesetzt ist).<br />

Notierung<br />

Alle berechtigten Anteilsklassen sind oder werden an der Luxemburger Börse notiert. Es steht dem<br />

Verwaltungsrat der Gesellschaft frei, die Notierung der Anteile irgendeiner Klasse auch an jeder anderen<br />

amtlichen Börse zu beantragen.<br />

Klasse A Anteile, Klasse AX Anteile, Klasse I Anteile, Klasse N Anteile, Klasse X Anteile und Klasse<br />

Z Anteile (sofern verfügbar) sind von Clearstream oder Euroclear für Clearingzwecke angenommen<br />

worden (mit Ausnahme der Anteile des <strong>Templeton</strong> Euro Money Market Fund). Clearstream und Euroclear<br />

verwahren Wertpapiere für ihre Kunden und erleichtern die Abrechnung von Wertpapiertransaktionen<br />

iv <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong><br />

PROSPEKT DER FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS

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