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Franklin Templeton Investment Funds - primeit.eu

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<strong>Templeton</strong> Global Fund; und<br />

<strong>Templeton</strong> Global Smaller Companies Fund.<br />

(iv) der Fonds kann Anteile an anderen OGAWs oder OGAs halten, vorausgesetzt, dass solche<br />

OGAWs oder OGAs ein Risikoprofil haben, das nicht wesentlich riskanter ist als das<br />

Risikoprofil anderer zugrunde liegender Wertpapiere, die vom Fonds gehalten werden können;<br />

(v) Derivate werden ausschließlich zum Zweck eines effizienten Portfoliomanagements eingesetzt.<br />

Eine Hebelwirkung, ein Leverage und/oder Margining ist nicht zulässig. Allerdings ist eine<br />

Anlage in über den Freiverkehr gehandelten Derivaten (OTC-Derivaten) nur für Devisentermin-,<br />

Zins- oder Wechselkurs-Swaps erlaubt. Ungedeckte Positionen sind nicht zulässig;<br />

(vi) der Fonds darf nicht in einem Dachfonds oder einem Feeder-Fonds investieren;<br />

(vii) sofern die Beschränkung von 10 %, die in Absatz 1. f) (i) ausgeführt ist, auf einen<br />

bestimmten Fonds nicht anwendbar ist, dürfen höchstens 20 % des Nettovermögens dieses<br />

Fonds in Anteilen an einem einzelnen OGAW oder OGA, wie vorstehend in Absatz 1. a) (vi)<br />

beschrieben, angelegt werden;<br />

(viii) Zwischenfinanzierungen sind nicht erlaubt.<br />

b) Wenn und solange die Gesellschaft von der Eidgenössischen Bankenkommission autorisiert ist und<br />

in Bezug auf in der Schweiz eingetragene Fonds, die in andere OGAW oder OGAs („Zielfonds“)<br />

investieren, die direkt oder indirekt vom selben Anlageverwalter oder einer anderen Gesellschaft<br />

verwaltet werden, mit der sie durch gemeinsame Verwaltung, Kontrolle oder eine direkte oder<br />

indirekte Beteiligung von über 10 % des Kapitals oder der Stimmrechte oder durch beteiligte<br />

Parteien verbunden ist, gilt:<br />

(i) für den Fonds wird keine zusätzliche Zeichnungs-, Rücknahme- oder Umtauschgebühr<br />

erhoben und,<br />

(ii) in Bezug auf die Verwaltungsgebühren:<br />

(α) auf Ebene eines solchen Zielfonds wird keine Verwaltungsgebühr erhoben oder<br />

(β) die auf Fondsebene erhobene Verwaltungsgebühr wird durch den Prozentsatz des<br />

Nettovermögens verringert, der im Zielfonds angelegt ist, oder<br />

(γ) die Verwaltungsgebühr wird auf Fondsebene in dem Umfang erhoben, wie eine solche<br />

Anlageverwaltungsgebühr die effektive Verwaltungsgebühr des Zielfonds übersteigt.<br />

Der Satz der Verwaltungsgebühr ist nicht höher als die für jeden Fonds in diesem<br />

Prospekt angegebene Maximalgebühr.<br />

c) Wenn und solange ein Fonds der Gesellschaft vom Kapitalmarktrat in der Türkei zugelassen ist,<br />

findet Folgendes Anwendung:<br />

(i) Mindestens 80 % des Fondsportfolio sollte in anderen Vermögenswerten als<br />

Kapitalmarktinstrumenten, die von in der Türkei ansässigen Emittenten begeben wurden,<br />

und türkischen Schuldtiteln der öffentlichen Hand angelegt werden; und<br />

(ii) der Fonds darf nicht mehr als 9 % der Stimmrechte oder des Kapitals in einem<br />

Unternehmen besitzen.<br />

Risikomanagement<br />

Die Gesellschaft setzt einen Risikomanagementprozess ein, mit dem sie gemeinsam mit dem<br />

Anlageverwalter jederzeit die Risiken der Einzelpositionen überwachen und deren Beitrag zum<br />

Gesamtrisikoprofil der Portfolios messen kann. Die Gesellschaft oder der Anlageverwalter werden einen<br />

Prozess zur genauen und unabhängigen Bewertung der OTC-Derivate verwenden.<br />

Auf Antrag des Anlegers liefert die Gesellschaft Zusatzinformationen in Bezug auf die quantitativen<br />

Beschränkungen, die bei der Risikoverwaltung der einzelnen Fonds gelten, die dafür gewählten Methoden<br />

und die n<strong>eu</strong>este Entwicklung der Risiken und Renditen der Hauptkategorien der Instrumente.<br />

86 <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong><br />

PROSPEKT DER FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS

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