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Franklin Templeton Investment Funds - primeit.eu

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Sonstige Gesellschaftsgebühren und Kosten<br />

<strong>Templeton</strong> Global Advisors Limited, eine Gesellschaft mit Sitz auf den Bahamas, handelt als<br />

Hauptvertriebsgesellschaft für die Anteile. Die Hauptvertriebsgesellschaft kann Anspruch auf die geltende<br />

Emissionsgebühr von bis zu 6,50 % des insgesamt gezahlten Betrags haben. Die Emissionsgebühr darf in<br />

keinem Falle den Höchstbetrag überschreiten, der nach den Gesetzen, Bestimmungen und<br />

Handelsgepflogenheiten des Landes zulässig ist, in dem die Anteile verkauft werden.<br />

Die Hauptvertriebsgesellschaft darf vertragliche Vereinbarungen mit verschiedenen<br />

Untervertriebsgesellschaften, Vermittlern, Händlern und/oder professionellen Anlegern über den Vertrieb<br />

der Anteile außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika schließen. Zahlungen von Gebühren oder<br />

Provisionen an verschiedene Untervertriebsgesellschaften, Händler oder andere Vermittler können aus den<br />

Administrationsgebühren, den Servicegebühren oder anderen ähnlichen Gebühren erfolgen, die<br />

normalerweise an die Hauptvertriebsgesellschaft bezahlt werden, wenn zu erwarten ist, dass solche<br />

Zahlungen die Qualität des Vertriebs oder anderer für die Anteilsinhaber erbrachten Dienstleistungen<br />

verbessern. Dies umfasst insbesondere die Verbesserung der Übermittlung aktueller Informationen an die<br />

Anteilsinhaber, die Transaktionsabwicklung oder andere Dienstleistungen in Bezug auf Anteilsinhaber<br />

und/oder die Verwaltung.<br />

J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A. erhält als Vergütung für die Dienstleistungen, die es der Gesellschaft<br />

als Depotbank der Gesellschaft erbringt, je nach Art der verschiedenen Fondsanlagen jährliche Gebühren<br />

in einer Bandbreite von 0,01 % bis 0,14 % des Nettoinventarwertes des Vermögens der verschiedenen<br />

Fonds. Diese Gebühr wird täglich berechnet und abgegrenzt und der Depotbank von der Gesellschaft<br />

zum Monatsende gezahlt.<br />

<strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> International Services S.A. erhält für die Ausübung ihre Funktionen als Register-,<br />

Transfer-, Gesellschafts-, Domizil- und Verwaltungsstelle als Vergütung eine jährliche Gebühr in Höhe<br />

von maximal 0,20 % des Nettoinventarwertes der Gesellschaft zuzüglich eines zusätzlichen Festbetrags<br />

pro Anteilsinhaberkonto auf der Ebene der jeweiligen Anteilsklasse über einen Zeitraum von einem (1)<br />

Jahr. Diese Gebühr wird täglich berechnet und abgegrenzt und <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> International Services<br />

S.A. von der Gesellschaft zum Monatsende gezahlt.<br />

In diesen Gebühren sind die üblichen Bankgebühren und Maklerprovisionen für Transaktionen in<br />

Zusammenhang mit den Aktiva und Passiva der Gesellschaft und angemessene Spesen, die in<br />

Zusammenhang mit der Gesellschaft entstanden sind und ihr in Rechnung gestellt werden, sowie die<br />

Gebühren für die von Zeit zu Zeit vereinbarten sonstigen Dienstleistungen nicht enthalten. Die effektiv<br />

gezahlten Beträge werden in den Abschlüssen der Gesellschaft ausgewiesen.<br />

Die Gesellschaft trägt ihre sonstigen Betriebskosten, zu denen u. a. die Kosten des Kaufes und Verkaufes<br />

von Wertpapieren, amtliche Gebühren, Anwalts- und Wirtschaftsprüfergebühren, Versicherungsprämien,<br />

Zinsen, die Kosten der Erstellung von Berichten, Porto-, Telefon- und Telefaxkosten zählen. Alle Kosten<br />

werden täglich bei der Berechnung des Nettoinventarwertes der einzelnen Fonds geschätzt und<br />

abgegrenzt. Die Gesellschaft kann jeweils verschiedenen Untervertriebsgesellschaften, Vermittlern,<br />

Händlern und/oder professionellen Anlegern Gebühren für die Platzierung bestimmter Fonds auf<br />

Verkaufsplattformen zur Ausweitung des Vertriebs der Fondsanteile zahlen. Diese Kosten würden<br />

ausschließlich unter die auf diesen Plattformen platzierten Fonds aufgeteilt werden.<br />

Best<strong>eu</strong>erung der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft unterliegt mit ihren Gewinnen oder Erträgen im Großherzogtum Luxemburg keiner St<strong>eu</strong>er.<br />

Die Gesellschaft unterliegt im Großherzogtum Luxemburg jedoch einer St<strong>eu</strong>er in Höhe von 0,05 % p. a.<br />

ihres Nettoinventarwerts, die vierteljährlich auf Basis des Nettoinventarwerts der Gesellschaft am Ende<br />

jedes Kalenderquartals zu entrichten ist. Diese St<strong>eu</strong>er fällt nicht für den Vermögensanteil eines Fonds an,<br />

der in andere Organismen für gemeinsame Anlagen, die dieser St<strong>eu</strong>er unterliegen, angelegt wurde.<br />

70 <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong><br />

PROSPEKT DER FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS

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