Franklin Templeton Investment Funds - primeit.eu
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Sonstige Gesellschaftsgebühren und Kosten<br />
<strong>Templeton</strong> Global Advisors Limited, eine Gesellschaft mit Sitz auf den Bahamas, handelt als<br />
Hauptvertriebsgesellschaft für die Anteile. Die Hauptvertriebsgesellschaft kann Anspruch auf die geltende<br />
Emissionsgebühr von bis zu 6,50 % des insgesamt gezahlten Betrags haben. Die Emissionsgebühr darf in<br />
keinem Falle den Höchstbetrag überschreiten, der nach den Gesetzen, Bestimmungen und<br />
Handelsgepflogenheiten des Landes zulässig ist, in dem die Anteile verkauft werden.<br />
Die Hauptvertriebsgesellschaft darf vertragliche Vereinbarungen mit verschiedenen<br />
Untervertriebsgesellschaften, Vermittlern, Händlern und/oder professionellen Anlegern über den Vertrieb<br />
der Anteile außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika schließen. Zahlungen von Gebühren oder<br />
Provisionen an verschiedene Untervertriebsgesellschaften, Händler oder andere Vermittler können aus den<br />
Administrationsgebühren, den Servicegebühren oder anderen ähnlichen Gebühren erfolgen, die<br />
normalerweise an die Hauptvertriebsgesellschaft bezahlt werden, wenn zu erwarten ist, dass solche<br />
Zahlungen die Qualität des Vertriebs oder anderer für die Anteilsinhaber erbrachten Dienstleistungen<br />
verbessern. Dies umfasst insbesondere die Verbesserung der Übermittlung aktueller Informationen an die<br />
Anteilsinhaber, die Transaktionsabwicklung oder andere Dienstleistungen in Bezug auf Anteilsinhaber<br />
und/oder die Verwaltung.<br />
J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A. erhält als Vergütung für die Dienstleistungen, die es der Gesellschaft<br />
als Depotbank der Gesellschaft erbringt, je nach Art der verschiedenen Fondsanlagen jährliche Gebühren<br />
in einer Bandbreite von 0,01 % bis 0,14 % des Nettoinventarwertes des Vermögens der verschiedenen<br />
Fonds. Diese Gebühr wird täglich berechnet und abgegrenzt und der Depotbank von der Gesellschaft<br />
zum Monatsende gezahlt.<br />
<strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> International Services S.A. erhält für die Ausübung ihre Funktionen als Register-,<br />
Transfer-, Gesellschafts-, Domizil- und Verwaltungsstelle als Vergütung eine jährliche Gebühr in Höhe<br />
von maximal 0,20 % des Nettoinventarwertes der Gesellschaft zuzüglich eines zusätzlichen Festbetrags<br />
pro Anteilsinhaberkonto auf der Ebene der jeweiligen Anteilsklasse über einen Zeitraum von einem (1)<br />
Jahr. Diese Gebühr wird täglich berechnet und abgegrenzt und <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> International Services<br />
S.A. von der Gesellschaft zum Monatsende gezahlt.<br />
In diesen Gebühren sind die üblichen Bankgebühren und Maklerprovisionen für Transaktionen in<br />
Zusammenhang mit den Aktiva und Passiva der Gesellschaft und angemessene Spesen, die in<br />
Zusammenhang mit der Gesellschaft entstanden sind und ihr in Rechnung gestellt werden, sowie die<br />
Gebühren für die von Zeit zu Zeit vereinbarten sonstigen Dienstleistungen nicht enthalten. Die effektiv<br />
gezahlten Beträge werden in den Abschlüssen der Gesellschaft ausgewiesen.<br />
Die Gesellschaft trägt ihre sonstigen Betriebskosten, zu denen u. a. die Kosten des Kaufes und Verkaufes<br />
von Wertpapieren, amtliche Gebühren, Anwalts- und Wirtschaftsprüfergebühren, Versicherungsprämien,<br />
Zinsen, die Kosten der Erstellung von Berichten, Porto-, Telefon- und Telefaxkosten zählen. Alle Kosten<br />
werden täglich bei der Berechnung des Nettoinventarwertes der einzelnen Fonds geschätzt und<br />
abgegrenzt. Die Gesellschaft kann jeweils verschiedenen Untervertriebsgesellschaften, Vermittlern,<br />
Händlern und/oder professionellen Anlegern Gebühren für die Platzierung bestimmter Fonds auf<br />
Verkaufsplattformen zur Ausweitung des Vertriebs der Fondsanteile zahlen. Diese Kosten würden<br />
ausschließlich unter die auf diesen Plattformen platzierten Fonds aufgeteilt werden.<br />
Best<strong>eu</strong>erung der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft unterliegt mit ihren Gewinnen oder Erträgen im Großherzogtum Luxemburg keiner St<strong>eu</strong>er.<br />
Die Gesellschaft unterliegt im Großherzogtum Luxemburg jedoch einer St<strong>eu</strong>er in Höhe von 0,05 % p. a.<br />
ihres Nettoinventarwerts, die vierteljährlich auf Basis des Nettoinventarwerts der Gesellschaft am Ende<br />
jedes Kalenderquartals zu entrichten ist. Diese St<strong>eu</strong>er fällt nicht für den Vermögensanteil eines Fonds an,<br />
der in andere Organismen für gemeinsame Anlagen, die dieser St<strong>eu</strong>er unterliegen, angelegt wurde.<br />
70 <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong><br />
PROSPEKT DER FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS