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Franklin Templeton Investment Funds - primeit.eu

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vorangegangenen, die zurückzunehmenden Anteile betreffenden Transaktionen abgewickelt und diese<br />

Anteile voll bezahlt worden sind. Die Bearbeitung dieses Rücknahmeantrags erfolgt zum<br />

Nettoinventarwert pro Anteil, der an dem Bewertungstag ermittelt wird, an dem die vorherige<br />

Transaktion abgeschlossen und vollständig abgewickelt worden ist.<br />

Sollte zwischen dem Namen der Anteilsklasse, dem ISIN-Code der Anteilsklasse oder der im<br />

Rücknahmeersuchen bezeichneten Währung der Anteilsklasse eine Diskrepanz auftreten, wird die<br />

Bestellung auf der Basis des im Rücknahmeersuchen aufgeführten ISIN-Codes bearbeitet.<br />

Alle zur Rücknahme angebotenen Anteile werden, sobald die vollständigen Rücknahmeanträge bei der<br />

Transferstelle in Luxemburg oder einer ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertriebsgesellschaft an einem<br />

Bewertungstag vor dem jeweiligen Geschäftsschluss, wie in Anhang A beschrieben, eingehen, zu dem<br />

Nettoinventarwert je Anteil, der an dem Bewertungstag jeweils gilt, zurückgenommen, gegebenenfalls<br />

nach Abzug der CDSC-Gebühr, wie im Abschnitt „Verwaltungsgebühren – Staffelung der<br />

Emissionsgebühren“ beschrieben. Der Nettoinventarwert je Anteil wird auf Basis der Daten errechnet, die<br />

im Abschnitt „Ermittlung des Nettoinventarwertes der Anteile“ in Anhang D beschrieben sind.<br />

Wenn ein Rücknahmeersuchen zur Folge hätte, dass die Anlage eines Anteilsinhabers in einem Fonds<br />

unter 2.500 USD (oder deren Gegenwert) sinkt, kann die Gesellschaft jederzeit den gesamten Bestand der<br />

Anteile an dem betreffenden Fonds zurücknehmen und den Erlös an den Anteilsinhaber auszahlen.<br />

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft oder die Transferstelle behält sich das Recht vor, alle für dieselbe<br />

persönliche Kontonummer an demselben Bewertungstag für dieselbe Anteilsklasse in demselben Fonds<br />

eingehenden Kauf- und Rücknahmeanträge gegeneinander aufzurechnen. Folglich werden nur die<br />

Nettoaufträge bearbeitet.<br />

Die Zahlung für zurückgenommene Anteile wird spätestens fünf (5) Luxemburger Bankgeschäftstage,<br />

nachdem das Rücknahmeersuchen in ordnungsgemäßer Form eingegangen ist, geleistet. Der Rücknahme<br />

erlös aus Namensanteilen wird nach Wahl des Anteilsinhabers entweder durch Banküberweisung oder in<br />

Form eines Schecks auf den Namen des Anteilsinhabers, der an die im Anteilsinhaberregister eingetragene<br />

Anschrift geschickt wird (in beiden Fällen gehen die Kosten zulasten des Anteilsinhabers), erstattet.<br />

Im Falle von Inhaberanteilen wird der Scheck an den Anteilsinhaber geschickt oder, wenn vom<br />

Anteilsinhaber gewünscht, auf das angegebene Konto überwiesen. Die Kosten gehen zulasten des<br />

Anteilsinhabers. Schecks werden normalerweise in der Währung des betreffenden Fonds ausgestellt.<br />

Schecks können jedoch in jeder frei konvertierbaren Währung ausgestellt werden, und es wird dann<br />

für den erforderlichen Devisenumtausch gesorgt. Alle solche Geschäfte werden im Namen des<br />

Anteilsinhabers und auf dessen Kosten abgewickelt. Alle Zahlungen erfolgen auf Risiko des<br />

Anteilsinhabers, ohne dass die Hauptvertriebsgesellschaft, die Vertriebskontrollgesellschaft, die<br />

Transferstelle, die Anteilsvertriebsgesellschaften und/oder die Anlageverwalter oder die Gesellschaft<br />

hierfür haften.<br />

Die Auszahlung von Rücknahmeerlösen für jeglichen Rücknahmeantrag im Zusammenhang mit vor<br />

Kurzem erworbenen Anteilen per Scheck oder Banküberweisung kann fünfzehn (15) Luxemburger<br />

Bankgeschäftstage in Anspruch nehmen, um genügend Zeit für die Abrechnung des Schecks oder der<br />

Überweisung zu gewähren. Ein zertifizierter Scheck oder Bankscheck kann weniger Zeit beanspruchen.<br />

Wenn unter besonderen Umständen, wie in Anhang D beschrieben, die Liquidität des betreffenden Fonds<br />

nicht ausreicht, um die Rücknahmeerlöse innerhalb von fünf (5) Luxemburger Bankgeschäftstagen,<br />

nachdem das Rücknahmeersuchen in ordnungsgemäßer Form eingegangen ist, auszuzahlen, erfolgt die<br />

Zahlung, sobald sie vernünftigerweise möglich ist, jedoch ohne Zinsen. Auszahlungen, die vom<br />

Anteilsinhaber erbeten werden, gehen normalerweise auf Kosten des Anteilsinhabers.<br />

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, an einem Bewertungstag nicht mehr als 10 % des Wertes der<br />

Anteile eines Fonds zurücknehmen oder umtauschen zu müssen. Unter diesen Umständen kann der<br />

Verwaltungsrat festlegen, dass einige oder alle dieser zurückzunehmenden Anteile für einen Zeitraum von<br />

nicht mehr als zehn (10) Luxemburger Bankgeschäftstagen zurückgestellt und zum entsprechenden<br />

Nettoinventarwert pro Anteil bewertet werden, der an dem (den) Bewertungstag(en) ermittelt wird, an<br />

dem (denen) die Anteile zurückgenommen werden. An diesem (diesen) Bewertungstag(en) werden diese<br />

Rücknahmeersuche mit Vorrang vor späteren Ersuchen behandelt.<br />

54 <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong><br />

PROSPEKT DER FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS

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