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Franklin Templeton Investment Funds - primeit.eu

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Die Bedingungen, die für die in einer alternativen Währung erhältlichen Anteilsklassen gelten, sind die<br />

gleichen wie für dieselben Anteilsklassen, die in der Basiswährung angeboten werden.<br />

Der Verwaltungsrat kann beschließen, eine Alternativwährungsklasse in einer anderen als den oben<br />

erwähnten Währungen anzubieten.<br />

Abgesicherte Anteilsklassen<br />

In Bezug auf einige Fonds oder Anteilsklassen werden abgesicherte Anteilsklassen angeboten oder angeboten<br />

werden, entweder (i) mit dem Ziel, die Wechselkursschwankungen zu mindern und die<br />

Ertragsschwankungen zu verringern (H1) oder (ii) um das Risiko von Währungsverschiebungen zwischen<br />

der Währung der abgesicherten Anteilsklasse und anderen maßgeblichen Währungen der durch den<br />

entsprechenden Fonds gehaltenen Wertpapiere zu verringern (H2), wie ausführlicher in Anhang G des<br />

Prospekts dargelegt.<br />

Die Bedingungen, die für die abgesicherten Anteilsklassen gelten, sind die gleichen wie für dieselben<br />

Anteilsklassen, die in der Basiswährung angeboten werden, mit dem einzigen Unterschied, dass die<br />

abgesicherte Anteilsklasse in der Basiswährung des Fonds abgesichert wird.<br />

Anteilsemission<br />

Anteile werden von der Hauptvertriebsgesellschaft nach Maßgabe eines geänderten und n<strong>eu</strong> formulierten<br />

Hauptvertriebsvertrags vom 1. Dezember 2005 für den Anteilsverkauf zur Verfügung gestellt, und die<br />

Hauptvertriebsgesellschaft wird jeweils vertragliche Vereinbarungen mit mehreren<br />

Untervertriebsgesellschaften, Vermittlern, Händlern und/oder professionellen Anlegern über den Vertrieb<br />

der Anteile schließen.<br />

Die Gesellschaft kann die Anteile der einzelnen Fonds an jedem Bewertungstag emittieren. Die Anteile der<br />

einzelnen Fonds werden zum Nettoinventarwert pro Anteil des betreffenden Fonds (siehe Anhang D),<br />

der an dem Bewertungstag, an dem der Antrag eingegangen ist, berechnet wird, zuzüglich der etwaigen<br />

Emissionsgebühr emittiert und verkauft, wenn der Antrag an dem Bewertungstag in Luxemburg<br />

eingegangen ist. Der betreffende Nettoinventarwert steht am nächsten Bewertungstag zur Verfügung.<br />

Die Satzung bestimmt, dass Anteile nicht unter dem jeweiligen Nettoinventarwert pro Anteil emittiert oder<br />

verkauft werden dürfen (zur Berechnung siehe Anhang D). Anträge, die bei der Gesellschaft in Luxemburg<br />

oder einer Vertriebsgesellschaft mit schriftlicher Vollmacht an einem Bewertungstag eingehen, werden zu<br />

dem an diesem Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwert pro Anteil bearbeitet.<br />

Antragsverfahren<br />

Anträge auf Emission von Anteilen können nach freier Entscheidung des Verwaltungsrats angenommen<br />

werden und sollten entweder (i) mit dem Standard-Antragsformular oder (ii) brieflich gestellt werden,<br />

wobei die unten aufgeführten Angaben gemacht werden müssen. Jeder weitere Anteilserwerb kann auch,<br />

so die Transferstelle dies ausdrücklich genehmigt, per Telefon, Telefax oder auf elektronischem Wege<br />

erfolgen. Hinsichtlich der per Telefon, Telefax oder auf elektronischem Wege erfolgten Anträge liegt es im<br />

Ermessen der Transferstelle, eine briefliche, ordnungsgemäß unterzeichnete Bestätigung zu verlangen, was<br />

die Bearbeitung des Antrags bis zum Eingang der brieflichen Bestätigung verzögern kann. Anträge auf die<br />

Zeichnung von Anteilen sollten an die Transferstelle oder die ernannte Vertriebsgesellschaft an einem<br />

Bewertungstag vor dem jeweiligen Geschäftsschluss, wie in Anhang A beschrieben, gestellt werden, um<br />

noch am selben Tag auf der Basis des an diesem Tag berechneten Nettoinventarwertes je Anteil zuzüglich<br />

eventueller Verkaufsgebühren bearbeitet werden zu können. Alle bei einer Anteilsvertriebsgesellschaft<br />

eingegangenen Anträge werden jedoch erst bearbeitet, wenn sie an die Transferstelle oder eine<br />

Vertriebsgesellschaft mit schriftlicher Vollmacht weitergeleitet worden sind. Es kann verlangt werden,<br />

dass die Zeichnungsbeträge bei der Transferstelle oder der betreffenden Anteilsvertriebsgesellschaft als<br />

bankseitig abgerechnete Gelder eingegangen sein müssen, bevor die Anträge bearbeitet werden. In diesem<br />

50 <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong><br />

PROSPEKT DER FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS

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