Franklin Templeton Investment Funds - primeit.eu
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Die Bedingungen, die für die in einer alternativen Währung erhältlichen Anteilsklassen gelten, sind die<br />
gleichen wie für dieselben Anteilsklassen, die in der Basiswährung angeboten werden.<br />
Der Verwaltungsrat kann beschließen, eine Alternativwährungsklasse in einer anderen als den oben<br />
erwähnten Währungen anzubieten.<br />
Abgesicherte Anteilsklassen<br />
In Bezug auf einige Fonds oder Anteilsklassen werden abgesicherte Anteilsklassen angeboten oder angeboten<br />
werden, entweder (i) mit dem Ziel, die Wechselkursschwankungen zu mindern und die<br />
Ertragsschwankungen zu verringern (H1) oder (ii) um das Risiko von Währungsverschiebungen zwischen<br />
der Währung der abgesicherten Anteilsklasse und anderen maßgeblichen Währungen der durch den<br />
entsprechenden Fonds gehaltenen Wertpapiere zu verringern (H2), wie ausführlicher in Anhang G des<br />
Prospekts dargelegt.<br />
Die Bedingungen, die für die abgesicherten Anteilsklassen gelten, sind die gleichen wie für dieselben<br />
Anteilsklassen, die in der Basiswährung angeboten werden, mit dem einzigen Unterschied, dass die<br />
abgesicherte Anteilsklasse in der Basiswährung des Fonds abgesichert wird.<br />
Anteilsemission<br />
Anteile werden von der Hauptvertriebsgesellschaft nach Maßgabe eines geänderten und n<strong>eu</strong> formulierten<br />
Hauptvertriebsvertrags vom 1. Dezember 2005 für den Anteilsverkauf zur Verfügung gestellt, und die<br />
Hauptvertriebsgesellschaft wird jeweils vertragliche Vereinbarungen mit mehreren<br />
Untervertriebsgesellschaften, Vermittlern, Händlern und/oder professionellen Anlegern über den Vertrieb<br />
der Anteile schließen.<br />
Die Gesellschaft kann die Anteile der einzelnen Fonds an jedem Bewertungstag emittieren. Die Anteile der<br />
einzelnen Fonds werden zum Nettoinventarwert pro Anteil des betreffenden Fonds (siehe Anhang D),<br />
der an dem Bewertungstag, an dem der Antrag eingegangen ist, berechnet wird, zuzüglich der etwaigen<br />
Emissionsgebühr emittiert und verkauft, wenn der Antrag an dem Bewertungstag in Luxemburg<br />
eingegangen ist. Der betreffende Nettoinventarwert steht am nächsten Bewertungstag zur Verfügung.<br />
Die Satzung bestimmt, dass Anteile nicht unter dem jeweiligen Nettoinventarwert pro Anteil emittiert oder<br />
verkauft werden dürfen (zur Berechnung siehe Anhang D). Anträge, die bei der Gesellschaft in Luxemburg<br />
oder einer Vertriebsgesellschaft mit schriftlicher Vollmacht an einem Bewertungstag eingehen, werden zu<br />
dem an diesem Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwert pro Anteil bearbeitet.<br />
Antragsverfahren<br />
Anträge auf Emission von Anteilen können nach freier Entscheidung des Verwaltungsrats angenommen<br />
werden und sollten entweder (i) mit dem Standard-Antragsformular oder (ii) brieflich gestellt werden,<br />
wobei die unten aufgeführten Angaben gemacht werden müssen. Jeder weitere Anteilserwerb kann auch,<br />
so die Transferstelle dies ausdrücklich genehmigt, per Telefon, Telefax oder auf elektronischem Wege<br />
erfolgen. Hinsichtlich der per Telefon, Telefax oder auf elektronischem Wege erfolgten Anträge liegt es im<br />
Ermessen der Transferstelle, eine briefliche, ordnungsgemäß unterzeichnete Bestätigung zu verlangen, was<br />
die Bearbeitung des Antrags bis zum Eingang der brieflichen Bestätigung verzögern kann. Anträge auf die<br />
Zeichnung von Anteilen sollten an die Transferstelle oder die ernannte Vertriebsgesellschaft an einem<br />
Bewertungstag vor dem jeweiligen Geschäftsschluss, wie in Anhang A beschrieben, gestellt werden, um<br />
noch am selben Tag auf der Basis des an diesem Tag berechneten Nettoinventarwertes je Anteil zuzüglich<br />
eventueller Verkaufsgebühren bearbeitet werden zu können. Alle bei einer Anteilsvertriebsgesellschaft<br />
eingegangenen Anträge werden jedoch erst bearbeitet, wenn sie an die Transferstelle oder eine<br />
Vertriebsgesellschaft mit schriftlicher Vollmacht weitergeleitet worden sind. Es kann verlangt werden,<br />
dass die Zeichnungsbeträge bei der Transferstelle oder der betreffenden Anteilsvertriebsgesellschaft als<br />
bankseitig abgerechnete Gelder eingegangen sein müssen, bevor die Anträge bearbeitet werden. In diesem<br />
50 <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong><br />
PROSPEKT DER FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS