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Niederschrift 2010-01a - Kamp-Lintfort

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Haupt- und Finanzausschuss<br />

öffentliche Sitzung<br />

27.04.<strong>2010</strong><br />

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur VHS Moers - <strong>Kamp</strong>-<strong>Lintfort</strong><br />

Vorsitzregelung im Beirat<br />

Beschluss:<br />

23<br />

Zu Tagesordnungspunkt 10<br />

Drucksache 93<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt <strong>Kamp</strong>-<strong>Lintfort</strong>, die Öffentlich-<br />

rechtliche Vereinbarung der Städte Moers und <strong>Kamp</strong>-<strong>Lintfort</strong> durch die folgende Anlage zu<br />

ergänzen:<br />

Anlage 4 zu § 3 Abs. 1 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ab 1. Dezember <strong>2010</strong><br />

§ 3 Abs. 1 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird wie folgt geändert:<br />

§ 3 – Beirat<br />

(1)Zur Erörterung und Vorklärung von Problemen, die aus der praktischen Durchführung<br />

dieses Vertrages zu erwarten sind, sowie zur leichteren Herstellung des Einvernehmens der<br />

beteiligten Städte, wird ein Beirat gebildet, in dem beide Städte durch jeweils fünf durch den<br />

Rat zu bestimmende Mitglieder vertreten sind, die aus ihrer Mitte den Vorsitzenden wählt.<br />

Näheres regelt die Geschäftsordnung des Beirates.<br />

- einstimmig -

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