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Konsolidierungsvorbereitung |<br />

EINHEITLICHKEIT DER BEWERTUNG gemäß BilMoG<br />

Gesetzliche Grundlage<br />

Entscheidungsparameter<br />

Wertansatzwahlrecht<br />

§ 253 Abs. 3 S. 4 HGB<br />

Anwendung für Abschlüsse ab GJ<br />

01.01.2010<br />

Außerplanmäßige Abschreibungen (auf <strong>de</strong>n niedrigeren beizulegen<strong>de</strong>n<br />

Wert) im Finanzanlagevermögen bei nur vorübergehen<strong>de</strong>r Wertmin<strong>de</strong>rung<br />

Wertansatzverbot<br />

§ 253 Abs. 4 HGB Abschreibungen auf <strong>de</strong>n zukünftigen Wertschwankungswert im<br />

Umlaufvermögen<br />

Metho<strong>de</strong>nwahlrechte<br />

§ 256 i.V.m. § 240 Abs. 3 u. 4 HGB Anwendung <strong>de</strong>r Einzel- o<strong>de</strong>r Gruppenbewertung sowie<br />

Verbrauchsfolgeverfahren<br />

Ausschließlich Lifo- und Fifo-Verfahren für Abschlüsse ab GJ 01.01.2010<br />

§ 255 Abs. 2 und 3 HGB Bemessung <strong>de</strong>s Umfangs <strong>de</strong>r Herstellungskosten<br />

Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und Abschreibungen sind<br />

für Abschlüsse ab GJ 01.01.2010 mit einzubeziehen.<br />

§ 253 Abs. 3 und 246 Abs. 1 S. 4 HGB Bestimmung <strong>de</strong>r Abschreibungsmetho<strong>de</strong>n<br />

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