Berliner Zustände - Mbr
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derzusetzen. Es handelt sich dabei nicht um das Ver-<br />
mehrdimensionalen Betrachtung unter verschiede-<br />
rechte Motivation nicht, so könnte man darauf set-<br />
Landeskriminalamtes einbezogen wurden.« (Sächsi-<br />
sagen Einzelner sondern um eine Gesamthaltung,<br />
nen Gesichtspunkten bewertet (werden).« Die Hoff-<br />
zen, dass dieser Fehler eventuell im späteren Ver-<br />
scher Landtag, Drucksache 5/4749). Beiläufig wird<br />
die letztlich auch dem NSU ein ungestörtes Vorge-<br />
nung, dass diese Gesichtspunkte sinnvolle Kriterien<br />
fahren durch eine/n andere/n Beamt/in, die Staats-<br />
hier im Nebensatz eingeräumt, dass die Behörden<br />
hen ermögliche.<br />
sein könnten, zerschlägt sich aber. Denn darunter<br />
anwaltschaft oder die gerichtliche Entscheidung<br />
sich über zehn Jahre nicht die Mühe gemacht haben,<br />
werden u.a. abstrakte Begriffe wie »Deliktsqualität«,<br />
korrigiert wird. Dies ist jedoch unwahrscheinlich,<br />
die Urteilssprüche der Verfahren in ihre Bewertun-<br />
Die Lücke zwischen Theorie und Praxis<br />
die »mögliche internationale Dimension der Tat«<br />
da Korrekturen nur bis maximal zum 31. Januar des<br />
gen mit einzubeziehen.<br />
Die angesprochenen in Behörden verankerten Un-<br />
oder die »gegebenenfalls zu verzeichnende, extre-<br />
Folgejahres möglich sind, danach wird die Statistik<br />
gleichwertigkeitsvorstellungen tragen mit dazu bei,<br />
mistische Ausprägung« verstanden. Ob die existie-<br />
zur Politisch Motivierten Kriminalität veröffent-<br />
Schluss mit der Kosmetik<br />
dass auch das polizeiliche Definitionssystem zum<br />
renden polizeiinternen Ausfüllanleitungen bessere<br />
licht, rückwirkende Veränderungen gestalten sich<br />
Eine kleine Korrektur hier, eine weitere Fortbildung<br />
Erfassen vorurteilsmotivierter insbesondere rechter<br />
und praktischere Kriterien beinhalten, kann leider<br />
schwierig. Vorteil dieser tatzeitnahen Erfassung ist,<br />
dort, ein Gespräch mit Repräsentant/innen von Be-<br />
Straftaten in seiner Wirkung beschränkt bleibt. So ist<br />
nicht nachvollzogen werden, da diese als polizeiin-<br />
dass relativ aktuelle Lagebilder und Reaktionsmög-<br />
troffenengruppen, die Abmahnung einer/s einzel-<br />
die seit 2001 geltende Definition zur »Politisch moti-<br />
terne Verschlusssache deklariert sind.<br />
lichkeiten geliefert werden können. Dieser Vorteil<br />
nen Beamt/in können als reine Kosmetik bezeichnet<br />
vierten Kriminalität« (PMK) mit einigen Abstrichen<br />
In der polizeilichen Praxis ist der/die sachbear-<br />
wird aber zum eklatanten Nachteil sofern entweder<br />
werden, die nicht in der Lage sind das Problem zu<br />
als durchaus fortschrittlich zu beschreiben. Es wer-<br />
beitende Beamt/in dafür zuständig, das Vorliegen<br />
die Tat zu Ermittlungsbeginn tatsächlich nicht als<br />
lösen. Die Behörden brauchen keine oberflächlichen<br />
den theoretisch all diejenigen Delikte aufgenommen,<br />
einer rechten Straftat zu melden. Da die Statistik zur<br />
rechtsmotiviert einzuschätzen ist oder die sachbear-<br />
Verschönerungen sondern grundlegende Verände-<br />
»die sich gegen eine Person wegen ihrer politischen<br />
»Politisch Motivierten Kriminalität« als sogenannte<br />
beitenden Beamt/innen nicht in der Lage sind (oder<br />
rungen im Denken, Handeln und auf struktureller<br />
Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Ras-<br />
Eingangsstatistik geführt wird, muss diese Meldung<br />
sein wollen) die Vorurteilsmotivation zu erkennen.<br />
Ebene. Dazu gehört zunächst die Einsicht, dass es<br />
se, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft<br />
bereits im Rahmen der ersten Ermittlungen gesche-<br />
sich um ein Problem der weißen Mehrheitsgesell-<br />
oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes,<br />
hen. Behördlicherseits wurde mehrfach darauf hin-<br />
Aus den Augen, aus dem Sinn<br />
schaft handelt und nicht mit sogenannten Integra-<br />
ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung<br />
gewiesen, dass es in diesem Stadium mangels Täter/<br />
Neben einer zeitlichen Komponente hat diese »End-<br />
tionsforderungen verknüpft werden darf. Wissen-<br />
oder ihres gesellschaftlichen Status richten«. Ohne<br />
inneneinlassung schwierig sei die Kategorisierung<br />
gültigkeit« auch eine Unsichtbarmachung von rech-<br />
schaftliche Erkenntnisse müssen ernst genommen<br />
Frage sind insbesondere Begriffe wie »Rasse« oder<br />
zu treffen. Anwendungsrichtlinien aus anderen<br />
ter und rassistischer Gewalt zur Folge, was insbeson-<br />
und die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Initiativen<br />
»Volkszugehörigkeit« abzulehnen. Versinnbildlicht<br />
Staaten zeigen im Gegensatz zu dieser Beschwerde<br />
dere bei Todesfällen dramatisch ist. So sind nach den<br />
verstetigt werden. Auf polizeilicher Ebene gehört<br />
ersterer die Existenz von »Rassen« statt vom eigent-<br />
aber, wie abseits von Geständnissen Rückschlüsse<br />
Recherchen der Zeitungen Die Zeit und Der Tagesspiegel<br />
dazu auch die Erkenntnis, dass unbedingter Korps-<br />
lichen Problem des Rassismus zu sprechen, wurzelt<br />
auf das Motiv gezogen werden können. Dabei können<br />
seit 1990 148 Menschen durch rechte Gewalttaten zu<br />
geist demokratiefeindlich ist.<br />
der Begriff der »Volkszugehörigkeit« im Merkmal der<br />
beispielsweise die Gruppenzugehörigkeit des Opfers,<br />
Tode gekommen, nur 58 dieser Opfer werden durch<br />
In der Konsequenz muss, insbesondere nach der NSU-<br />
biologischen Abstammung und rekurriert auf einen<br />
diskriminierende Beleidigungen durch die Täter/in-<br />
den Staat als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt.<br />
Mordserie, der politische Wille aufgebracht werden,<br />
NS-Erlass von 1939, der insbesondere Juden und Jü-<br />
nen, am Tatort angebrachte Graffitis, symbolhafte<br />
Diese skandalöse Vertuschung beruht einerseits auf<br />
Einschnitte durchzusetzen und endlich eine polizei-<br />
dinnen ausschloss. Auch über weitere zu weit gera-<br />
Tatbegehungen, bestimmte Daten oder Orte Hin-<br />
einer unzulässig eingeengten Anwendung des Defi-<br />
unabhängige Beschwerdestelle zu schaffen, die über<br />
tene Begriffe wie den »gesellschaftlichen Status«, der<br />
weise auf die Motivation geben. Jenseits dieser wohl<br />
nitionssystems und andererseits auf der Praxis der<br />
tatsächliche Kompetenzen verfügt. Von all dem ist<br />
sowohl Opfer aus »vermeintlich niederen Schichten«<br />
lösbaren Schwierigkeiten besteht eher die Gefahr,<br />
Eingangsstatistik.<br />
man selbst in fortschrittlichen Bundesländern weit<br />
also auch aus »vermeintlich höheren Schichten« um-<br />
dass vorhandene Anhaltspunkte durch die Beamt/<br />
So kann das Bundesland Sachsen als Beispiel dienen,<br />
entfernt.<br />
schließt, ließe sich weiter diskutieren, was aber an<br />
innen (un)wissentlich übersehen bzw. falsch gewer-<br />
wie erst nach der Aufdeckung der NSU-Mordserie<br />
dieser Stelle den Rahmen sprengen würde.<br />
tet werden. Neben eigenen Ungleichwertigkeitsvor-<br />
Bewegung in die jahrelang ablehnende Anerken-<br />
Jenseits von begrifflichen Kritikpunkten ist die<br />
stellungen kommen auch immer wieder Opportuni-<br />
nungspraxis kam. Nach einer erneuten Überprüfung<br />
Kati Lang (Ass. iur.) ist bei der Beratungsstelle für rechtsmoti-<br />
Definition ein brauchbares Werkzeug um rechts mo-<br />
tätsüberlegungen hinzu, die eigene Region nicht »in<br />
aller Todesfälle auf öffentlichen Druck hin, erklärte<br />
vierte und rassistische Gewalt des RAA Sachsen e.V. tätig. Die<br />
tivierte Taten als solche zu kategorisieren und sicht-<br />
den Schmutz zu ziehen«. 2007 wies beispielsweise<br />
der Freistaat plötzlich im Jahr 2012, dass nunmehr<br />
gelernte Juristin ist spezialisiert auf rechtliche Fragen rund um den<br />
bar zu machen.<br />
der Direktor des sachsen-anhaltinischen Landeskri-<br />
zwei längst bekannte rechte Tötungsdelikte aus den<br />
Umgang mit Rechtsextremismus und promoviert derzeit an der TU<br />
Die Taten sollen dann als politisch gelten, wenn es<br />
minalamts seine Beamt/innen an, eindeutig rechte<br />
Jahren 1996 und 1999 anerkannt werden. Zur bisher<br />
Dresden zur Frage der Gesetzgebung in Bezug auf rechte und rassis-<br />
»in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der<br />
Straftaten, deren Täter/innen nicht bekannt seien,<br />
abweichenden Einschätzung nach über zehn Jahren<br />
tische Gewalt in Deutschland.<br />
Einstellung des Täters Anhaltspunkte« gebe, dass sie<br />
als politisch uneindeutig einzuordnen. Die Zahl der<br />
heißt es seitens der Behörden lapidar: »Die unter-<br />
aus den oben genannten Kategorien heraus began-<br />
gemeldeten rechtsmotivierten Straftaten halbierte<br />
schiedliche Bewertung ist damit zu erklären, dass<br />
gen wurden. Zur konkreten Vorgehensweise wird<br />
sich durch diese statistische Verschiebung nahezu.<br />
diesmal zusätzlich die hierzu ergangenen Urteile der<br />
näher erläutert, dass die Taten »im Rahmen einer<br />
Erkennt der/die polizeiliche Sachbearbeiter/in die<br />
Strafgerichte beigezogen und in die Überprüfung des<br />
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