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TV ERA Küste

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5. Die Voraussetzungen für die Zusatzstufen sind erfüllt, wenn die übertragene Arbeit<br />

zusätzlich Anforderungen an die Flexibilität und/oder Verantwortung und/oder Kooperation<br />

der Beschäftigten in einem Maße stellt, das oberhalb des allgemeinen Anforderungsniveaus<br />

der Hauptstufe, aber unterhalb der nächsten Gruppe liegt.<br />

In diesem Sinne ist<br />

"Flexibilität" die Anforderung, verschiedene bzw. verschiedenartige, aber der Wertigkeit<br />

der Entgeltgruppe entsprechende Arbeiten im Wechsel auszuführen.<br />

"Verantwortung" die Anforderung, Aufgaben mit Entscheidungsspielraum zu erledigen.<br />

"Kooperation" die Anforderung, Arbeiten auszuführen, deren Erledigung wiederkehrend<br />

die Abstimmung mit anderen notwendig macht.<br />

6. Zuordnung der Zusatzstufen und -kriterien<br />

Den Entgeltgruppen werden die Zusatzstufen unterschiedlich zugeordnet:<br />

- Entgeltgruppen 2 und 11 - keine Zusatzstufe<br />

- Entgeltgruppen 3 und 10 - eine Zusatzstufe<br />

- Entgeltgruppen 4 und 9 - zwei Zusatzstufen<br />

- Entgeltgruppen 5 bis 8 - drei Zusatzstufen<br />

Entsprechend dieser Zuordnung werden die Zusatzstufen wie folgt belegt:<br />

- Zusatzstufe 1 (Z1): erfüllt eines von drei Kriterien<br />

- Zusatzstufe 2 (Z2): erfüllt zwei Kriterien<br />

- Zusatzstufe 3 (Z3): erfüllt drei Kriterien<br />

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