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TV ERA Küste

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. Belastungen der Sinne und Nerven<br />

Sie entstehen durch aufmerksames Wahrnehmen (Sehen, Hören, Fühlen,<br />

Tasten) und die angespannte Bereitschaft zum notwendigen Eingreifen bei der<br />

Beobachtung, Überwachung und Steuerung von Arbeitsabläufen. Sie können<br />

beispielsweise auftreten bei Arbeiten, bei denen höchste Konzentration oder<br />

eine besondere Beanspruchung der Sehnerven erforderlich ist. Sie werden<br />

durch die bei der Arbeit auftretende Anspannung, durch die wechselnde oder<br />

gleichförmige Belastungsart (u. a. Monotonie, Vereinzelung, Störungen der<br />

Konzentration), durch die Belastungsdauer und die zeitliche Verteilung der Belastung<br />

auf die tägliche Arbeitszeit bestimmt.<br />

c. Belastungen aus Umgebungseinflüssen<br />

Sie entstehen durch Einwirkungen von Verschmutzung, Staub, Öl, Fett, Temperatur,<br />

Nässe, Säure, Gase und Dämpfe, Lärm, Erschütterung, Vibration,<br />

Blendung oder Lichtmangel, Zugluft, Erkältungsgefahr, hinderliche Schutzkleidung<br />

und Unfallgefährdung.<br />

3. Die Höhe der Zulagen ist zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu vereinbaren.<br />

Auszubildende erhalten eine monatliche Zulage, soweit sie an Arbeitsplätzen ausgebildet<br />

werden, an denen Beschäftigte eine Belastungszulage erhalten.<br />

Die Zulagen betragen für die Dauer der Belastung:<br />

- gemäß Ziff. 1 dieser Vorschrift mindestens 4 % des Eckentgelts bzw. der Ausbildungsvergütung,<br />

- für hohe Belastungen, die über das in Ziff. 1 dieser Vorschrift genannte Maß erheblich<br />

hinausgehen, mindestens 8 % des Eckentgelts.<br />

4. Durch freiwillige Betriebsvereinbarung kann vereinbart werden, dass die Zulagen<br />

nicht als geldliche Zulagen gewährt, sondern durch entsprechende bezahlte Freistellung<br />

von der Arbeit ausgeglichen werden.<br />

5. Der Anspruch auf eine Zulage ist erfüllt, wenn die Belastungen im Sinne dieses Paragraphen<br />

bereits durch die Gewährung einer besonderen Zulage abgegolten sind oder<br />

wenn sie bei der Eingruppierung der Arbeit nach den Grundsätzen einer Arbeitsbewertung<br />

oder wenn sie bei der Bildung betrieblicher Richtbeispiele berücksichtigt worden<br />

sind.<br />

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