TV ERA Küste
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Beanstandungen von Akkorden sind so rechtzeitig zu melden, dass eine Nachprüfung<br />
noch vor Beendigung der Arbeit vorgenommen werden kann.<br />
Zur Regelung von Akkordstreitigkeiten wird von dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat<br />
eine betriebliche paritätische Akkordkommission gebildet. Die Vertreter des Arbeitgebers<br />
werden durch diesen, die Vertreter der Beschäftigten durch den Betriebsrat bestimmt.<br />
Der Akkordkommission muss mindestens ein Mitglied des Betriebsrates angehören,<br />
das möglichst sachkundig sein soll.<br />
Diese Kommission hat strittige Akkorde nachzuprüfen und eine Einigung zu versuchen.<br />
Kommt es innerhalb der Akkordkommission zu keiner Einigung, so gilt der vorgegebene<br />
Akkord zunächst weiter. Bis zum Abschluss des Verfahrens erhält der Beschäftigte<br />
mindestens den Akkorddurchschnittsverdienst weiter.<br />
Die Leistung von Akkordarbeit darf wegen Meinungsverschiedenheiten über die Richtigkeit<br />
des Akkords nicht verweigert werden.<br />
Das weitere Verfahren richtet sich nach § 3 des Tarifvertrages über Schiedsgericht,<br />
Einigungsstelle und Schnellschlichtung.<br />
19. In-Kraft-Treten der Änderungen<br />
Führt die Überprüfung des Akkordes zu einer Erhöhung, zu einer Anerkennung des<br />
strittigen Akkordes oder zu einer Herabsetzung, so gilt der endgültig festgesetzte Akkord<br />
vom Zeitpunkt der unverzüglich herbeizuführenden Neufestsetzung an.<br />
§ 8<br />
Prämienentgelt<br />
1. Durch Betriebsvereinbarung, die der Zustimmung der Tarifvertragsparteien bedarf,<br />
kann nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Prämienentgelt eingeführt<br />
werden.<br />
Einigen sich die Tarifvertragsparteien nicht, so entscheidet die Einigungsstelle gemäß<br />
§ 3 des Tarifvertrages über Tarifschiedsgericht, Einigungsstelle und Schnellschlichtung.<br />
2. Arbeit im Prämienentgelt setzt voraus, dass für Bezugsmerkmale die Bezugsgrößen<br />
ohne unverhältnismäßigen Aufwand ermittelt und vorgegeben werden können.<br />
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