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"Einsatz einer mobilen Käserei in der Eifel" - Landwirtschaftskammer ...

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12<br />

er bis zum 15. Mai e<strong>in</strong>es Jahres dem Hauptzollamt vorlegen (Aufstellung über das<br />

vorangegangene Milchwirtschaftsjahr 01.04. bis 31.03.); Milcherzeugnisse s<strong>in</strong>d dabei<br />

äquivalent <strong>in</strong> Milch-kg umzurechnen. Die Aufzeichnungen s<strong>in</strong>d vom Direktvermarkter<br />

m<strong>in</strong>destens 6 Jahre lang aufzubewahren.<br />

Liefervere<strong>in</strong>barungen mit <strong>e<strong>in</strong>er</strong> Molkerei<br />

Die Aufnahme e<strong>in</strong>es Direktvermarktungskont<strong>in</strong>gentes impliziert, dass e<strong>in</strong>e gewisse Milchmenge<br />

<strong>der</strong> bisher vertraglich festgelegten Anlieferungs-Referenzmenge an e<strong>in</strong>e Molkerei<br />

nun direkt ab Hof genutzt werden soll. Da gegenüber <strong>der</strong> Molkerei e<strong>in</strong>e Lieferverpflichtung<br />

besteht, ist vorab e<strong>in</strong>e Klärung mit <strong>der</strong> Molkerei notwendig.<br />

10 kg-Regelung<br />

Von <strong>der</strong> Garantiemengenregelung nicht erfasst ist <strong>der</strong> gelegentliche Direktverkauf<br />

ger<strong>in</strong>ger Mengen an Milch (bis zu 10 Litern pro Tag) direkt ab Hof.<br />

3.2 Zulassungs- / Anzeigepflicht gemäß Milch-Verordnung<br />

Regelungen hierzu s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Milch-Verordnung (MilchVO) zu entnehmen.<br />

Tabelle 7:<br />

Notwendigkeit <strong>e<strong>in</strong>er</strong> Zulassung bzw. Anzeige bei <strong>der</strong> Vermarktung von<br />

Milchprodukten<br />

Milchprodukt/<br />

Vermarktungsweg<br />

Anzeigepflicht<br />

ke<strong>in</strong>e Anzeigepflicht<br />

Zulassungspflicht<br />

Rohmilch<br />

(ab Hof, < 10 kg/Tag)<br />

x<br />

Konsummilch (wärmebehandelt)<br />

x<br />

Butter<br />

x<br />

Hart-, Schnitt- und Weichkäse<br />

x<br />

Frischkäse (wärmebehandelt),<br />

Abgabe an Wie<strong>der</strong>verkäufer<br />

Abgabe an Endverbraucher<br />

x<br />

x<br />

Vorzugsmilch<br />

x<br />

Zukauf von Fremdmilch<br />

x<br />

Anzeigepflicht<br />

Betriebe, die Milch be- und verarbeiten, müssen dies nach <strong>der</strong> Milch-Verordnung (MilchVO)<br />

beim zuständigen Veter<strong>in</strong>äramt (Kreisverwaltung) anzeigen. Diese Anzeige ist unabhängig<br />

von <strong>e<strong>in</strong>er</strong> möglicherweise gefor<strong>der</strong>ten EU-Zulassung nach § 20 <strong>der</strong> MilchVO und nach § 14<br />

<strong>der</strong> Gewerbeordnung.

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