05.11.2013 Aufrufe

"Einsatz einer mobilen Käserei in der Eifel" - Landwirtschaftskammer ...

"Einsatz einer mobilen Käserei in der Eifel" - Landwirtschaftskammer ...

"Einsatz einer mobilen Käserei in der Eifel" - Landwirtschaftskammer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

14<br />

• Keimzahl unter 100.000 je ml Milch<br />

• Gehalt an somatischen Zellen im Mittel über 3 Monate unter 400.000 je ml Milch<br />

• ke<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis o<strong>der</strong> Verdacht auf Fremdwasserzusatz (Gefrierpunktuntersuchungen)<br />

• Hemmstoffe nicht nachweisbar.<br />

Landwirte, die ihr gesamtes Milchkont<strong>in</strong>gent direkt vermarkten, müssen die Milch 2 x monatlich<br />

auf eigene Veranlassung untersuchen lassen (Untersuchungen auf Fett, Eiweiß, Keimzahl,<br />

Zellzahl, Gefrierpunkt, Hemmstoffe).<br />

Wenn e<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> Milch nach wie vor regelmäßig an die Molkerei geliefert wird, was die Regel<br />

ist, wird dies über diesen Vermarktungsweg "miterledigt".<br />

Für Vorzugsmilch (§ 7 MilchVO) gelten weitergehende Bestimmungen. Darunter versteht<br />

man Milch, die zum Rohverzehr ohne vorherige Wärmebehandlung vermarktet werden darf<br />

und an die daher beson<strong>der</strong>s hohe Anfor<strong>der</strong>ungen an Gew<strong>in</strong>nung und Behandlung gestellt<br />

wird (spielt im Zusammenhang mit den Überlegungen <strong>e<strong>in</strong>er</strong> <strong>mobilen</strong> <strong>Käserei</strong> ke<strong>in</strong>e Rolle und<br />

wird daher an dieser Stelle nicht näher behandelt).<br />

3.5 Bestimmungen für bestimmte Milcherzeugnisse<br />

Produktspezifische Verordnungen regeln die Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte<br />

Milcherzeugnisse:<br />

- Käse-Verordnung<br />

- Butter-Verordnung<br />

- Milcherzeugungs-Verordnung<br />

- Konsummilch-Verordnung<br />

Zudem ergeben sich für Rohmilchprodukte bei e<strong>in</strong>igen Milcherzeugnissen Vermarktungse<strong>in</strong>schränkungen.<br />

So dürfen<br />

- Rohmilch sowie<br />

- aus Rohmilch hergestellter Frischkäse / Speisequark und Sauermilchkäse<br />

nur im Erzeugerbetrieb abgegeben werden.<br />

Für Butter aus Rohrahm, Hart- und Schnittkäse und Weichkäse aus Rohmilch gelten diese<br />

Vermarktungse<strong>in</strong>schränkungen nicht.<br />

3.6 Lebensmittelhygiene-Verordnung<br />

Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) regelt allgeme<strong>in</strong>e Hygieneanfor<strong>der</strong>ungen an<br />

Betriebsstätten, die Lebensmittel herstellen, behandeln und <strong>in</strong> Verkehr br<strong>in</strong>gen (detaillierte<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen für Milch s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> MilchVO geregelt). Allgeme<strong>in</strong> schreibt die LMHV<br />

betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen <strong>in</strong> Anlehnung an HACCP-Kriterien<br />

sowie<br />

regelmäßige Hygieneschulungen des Betriebspersonals vor.<br />

Zum 01.01.2006 tritt das neue EU-Lebensmittelhygienerecht ("Hygienepaket") <strong>in</strong> Kraft. Ziel<br />

<strong>der</strong> neuen EU-weiten Gesetzgebung ist e<strong>in</strong>e Harmonisierung und Mo<strong>der</strong>nisierung des bisher<br />

auf nationaler Ebene geregelten Hygienerechts.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!